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unvollständiges Gutachten

unfall2904

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
1 Sep. 2008
Beiträge
9
Hallo,
ich hatte Ende April 2007 einen schweren Autounfall bei dem ich nicht schuld war.
Im Mai 2008 hat mein Arzt eine Bescheinigung an meine private Unfallversicherung geschickt, dass bleibende Schäden an der Hand zurück bleiben werden. Im Juli 2008 wurde ich von dem Arzt zur Begutachtung der Hand einbestellt.
Die Versicherung hat den Schaden der Hand jetzt auch beglichen.
Das Problem ist nur, dass weitere Verletzungen wie z.B. einen Kreuzbandriss, bei diesem Unfall vom Arzt festgestellt wurden, die jedoch nicht als bleibende Schäden bei der Versicherung angemeldet wurden.
Meine Versicherung meint dies hätte innerhalb von 15 Monaten geschehen müssen.
Ich bin der Meinung der Arzt hat diese Frist versäumt, obwohl er von diesen Verletzungen wußte.
Liegt hier ein falsches Gutachten vor, hat der Arzt bewußt Verletzungen mit bleibenden Schäden der Versicherung verschwiegen ?
hat hier jemand eine Idee wie ich mich wehren kann ?
Vielen Dank für eure Antworten und Ideen
 
Hallo unfall2904,

in meiner privaten Unfallversicherungspolice steht in den AUB (99) unter $11 Die Leistungsarten ein Abschnitt Unterpunkt 1:
Die Invalidität muß innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren zwölf Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.​

Das trifft jetzt auf meine Unfall zu und eben mit AUB99. Schau mal in deine Bedingungen, die sind beim Versicherungsvertrag dabei.

Die Invalitität mußt du, lt. Aussage meiner Versicherung, selbst bei deiner Versicherug schriftlich geltend machen.
Ich hatte es vorab mündlich gemacht und das war auch dokumentiert zählte aber nicht. Erst schriftlich wurde akzeptiert und war noch dann zum Glück noch rechtzeitig. Das heißt aber auch noch nicht das dann gleich gezahlt wird :cool:!

Wenn du nichts findest klär doch mal mit deiner Versicherung ob die 15 Monate ab Unfalltag gelten oder aber ab der endgültigen Feststellung des Unfallschadens, das ist oft unterschiedlich auch je nach Abschlußdatum der Police und somit der entsprechenden AUB.
Schau auch nochmal genau bis wann die Invalitität festgestellt werden mußte (es kann sich auch hier um die 15 Monate handeln, daß weißt du aber erst aus deinen AUBs) und bis wann sie dann angemeldet werden kann (hier kann es durchaus sein, das du doch noch Zeit hast es selbst zu melden)!

Ich hatte also bis zur Feststellung der Invalitität 12 Monate und bis zur Einforderung insgesamt 24 Monate nach Unfall Zeit.

Ich weiß nicht inwiefern du an das Gutachten rankommst oder ob du Unterlagen hast, die zeigen, daß die Unfallfolgen schon vorher dem Arzt bekannt und von im bekundet waren. :confused: Auch bin ich nicht ganz schlau aus der Formulierung geworden das er einerseits ein Gutachten gemacht hat und andererseits eine Bescheinigung an die private Unfallversicherung geschickt hat. Kannst du das nochmal erklären? Wäre glaube ich hilfreich!

Ich hoffe das hilft dir erstmal etwas weiter, vielleicht findest du ja schon nähere Angaben und kannst etwas für dich klären.
 
Hallo bln_ib,

vielen dank für Deinen Beitrag.
Bei mir sind es ebenfalls 15 Monate nach Unfalltag, um die Invalidität anzumelden.
Die Versicherung hat mir ein Formular geschickt, bei dem die Invalidität beschrieben werden soll. Ich habe dieses Formular an meinen behandelnden Arzt weitergegeben, mit der Bitte es auszufüllen. Der Arzt hat das Formular dann dierekt an meine Versicherung geschickt, ohne jedoch alle Verletzungen anzugeben und ohne mit mir Rücksprache zu treffen.
D.h. nicht ich als Versicherungsnehmer habe die Invalidität angemeldet, sondern mein Arzt.
Ich habe dem Arzt vertraut, dass er meine Verletzungen kennt und sie meiner Versicherung auch anzeigt. Ich wußte nicht, daß der Versicherungsnehmer die Invalidität anzeigen muss.
Jetzt muss ich feststellen, dass er offensichtlich Verletzungen mit bleibenden Schäden nicht in dieser Bescheinigung erwähnt hat, und somit werden diese bei der schadenregulierung von der Versicherung nicht mehr berücksichtigt.
 
Hallo unfall2904,

die Private Unfall-Versicherung (PUV) zahlt nicht für bei einem Unfall erlittene Verletzung, sie zahlt nur bei unfallbedingten bleibenden Beeinträchtigungen.

Sind bleibenden Beeinträchtigungen verblieben?

Wer hat den Arzt um die Bescheinigung im Mai 2008 gebeten?

Wer hat den Arzt mit der Begutachtung im Juni beauftragt? Wenn es der Versicherer war, hatte er Dich vorher darüber informiert, ein Gutachten einholen zu wollen?

Gruß
Luise
 
Hallo unfall2904,

um den Fragebogen zu ergänzen :D

  1. wurde von dir vorher der Schaden als Invalitität bei der Versicherung angezeigt, also einfach ohne Beleg sondern normalem Schreiben?
  2. seit wann ist die Frist genau abgelaufen?
  3. hast du schon den Versuch gestartet dich bei deiner Versicherung evtl. zu erkundigen, da sie sich nicht bei dir nach Eingang des Berichtes bei dir gemeldet haben - bzw. warst du aufgeklärt und hattest den Beleg mit unterzeichnet?
bis dann :cool:
 
Hallo Luise,
Es sind bleibende Beeinträchtigungen geblieben. (Hand und Knie)
Ich bin von der Versicherung mit folgendem Wortlaut angeschrieben worden:
Ihre Geltendmachung einer Invalidität haben wir vorgemerkt.

Zum Nachweis der unfallbedingten Invalidität erhalten Sie in der Anlage einen Vordruck. Bitte senden Sie uns diesen von fachärztlicher Seite ausgefüllt zurück.
Bitte beachten Sie, dass eine evt. unfallbedingte Invalidität bis zum 29.07.08 durch ein ärtzliches Attest festgestellt sein muss.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nach Ablauf dieser Frist ein Anspruch auf eine Invaliditätsleistung nicht mehr besteht.

Der Arzt hat dieses Formular ausgefüllt und ohne Rücksprache mit mir direkt an meine Versicherung geschickt. Er hat nur einen Dauerschaden für die Hand bescheinigt. Die Knieverletzung hat er nicht angegeben. (Kreuzbandriss, hier ist ebenfalls ein Dauerschaden anzunehmen)
Ich habe dieses Formular nicht mehr gesehen, geschweige den unterzeichnet bevor es an meine Versicherung ging.
Am 26.05.08 habe ich von meiner Versicherung mitgeteilt bekommen, das ich zur Nachuntersuchung in besagte Praxis einbestellt werde und diesen Termin wahrnehmen soll.
Es kam auch zu dieser Nachuntersuchung, aber zu meiner Überraschung wurde lediglich die Handverletzung begutachtet, alle anderen Unfallverletzungen, wie der Knieschaden wurden nicht begutachtet.

Die Versicherung sagt, der Arzt hätte alle Körperteile bescheinigen müssen, die einen Dauerschaden erlitten haben. Er hat aber lediglich die Handverletzung angegeben.
 
um den Fragebogen zu ergänzen :D
  1. wurde von dir vorher der Schaden als Invalitität bei der Versicherung angezeigt, also einfach ohne Beleg sondern normalem Schreiben?
  2. Ja
  3. seit wann ist die Frist genau abgelaufen?
  4. 29.07.2008
  5. hast du schon den Versuch gestartet dich bei deiner Versicherung evtl. zu erkundigen, da sie sich nicht bei dir nach Eingang des Berichtes bei dir gemeldet haben - bzw. warst du aufgeklärt und hattest den Beleg mit unterzeichnet?
  6. Ich war über die ärztliche Bescheinigung nicht informiert und habe Sie auch nicht unterzeichnet. Der Arzt hat die Bescheinigung über die Anzeige der Invalidität direkt an meine Versicherung geschickt. Er hat aber lediglich für die Hand einen bleibenden Schaden bescheinigt. Den Kreuzbandriss im Knie hat er schlicht und einfach vergessen. Die anschliessende Begutachtung hat deshalb auch nur für die Hand stattgefunden. Das gerissene Kreuzband hat bei diesem Termin nicht intressiert, obwohl auch hier ein Dauerschaden anzunehmen ist. Ich denke dass der Arzt es versäumt hat alle Köperteile zu benennen, die bei dem Unfall einen Dauerschaden davon getragen haben.
bis dann :cool:[/quote]
 
Hallo da bin ich wieder :p,

ok, dann kannst du noch versuchen den Arzt dazu zu bringen den Fehler vor dir zuzugeben und an die Versicherung einen geänderten Beleg zu senden. Da natürlich mit der Bemerkung das er es schlicht vergessen hat. Du kannst noch an die Versicherung schreiben das der Arzt dies versäumt hat.
Du schreibst auch das du den Schaden per Brief als Invalitität an die Versicherung gemeldet hast, damit hast du deine Pflicht dahingehend erfüllt es ist also eigentlich egal ob dann der Arzt den Beleg da direkt hingeschickt hat. Wichtig ist eben nun das er es ergänzt um die unterlassenen Daten, frag ihn einfach freundlich!

Ich schreibe mal ein Beispiel von mir:
Bei mir hat die rückwirkende Änderung und der Bezug des Arztes auf einen Schreibfehler und die Standartfrage schon mal vor Gericht geholfen. Damals wurden aus angeblichen 2000 Metern die ich mit Krücken zurücklegen könnte ein paar Nullen weggekürzt.

Bei einem anderen Test wurde eine Falschangabe über das Einsteigen ins Auto gemacht, das war nicht ich auf der Fahrerseite - ich wurde gefahren. Die zuständige Rehaärztin hatte dies dann nach über zwei Jahren auf freundliche Rückfrage richtiggestellt. Schließlich mußte ich im Rolli abgeholt werden.

Ist das Knie auf Dauer in die Invalititätstabelle einordenbar?
Wenn nicht wäre es auch möglich das zwar ein Schaden auf Dauer vorliegt aber nicht laut der privaten Unfallvericherung und deren Gliedertaxe! Aber ich denke soweit bist du ja schon :cool:.

Ansonsten haben vielleicht auch andere noch Tips für dich.

Ich persönlich würde wenn alles nicht klappt - hier die Frage hast du einen Rechtsschutz? - einen guten Anwalt einschalten der sich mit der Versicherung und dem Arzt in Verbindung setzt.

Allerdings wie vorhin schon geschrieben auch das hilft nicht unbedingt, mein Gutachten lautet auf 60%ige Invalitität laut Gliedertaxe und da kommen dann noch die Folgen der letzten Jahre zusammen. Kaum war das Gutachten da wollte meine Unfall nicht mehr zahlen und meinte, nach zwei Jahren in dennen der Unfall anerkannt war, es sei nun keiner. Mittlerweile nach langem hin und her liegt es vorm Gericht.

Also wünsche ich dir auf jeden Fall schonmal viel Glück für deine Anstrengungen und hoffe das es bei dir noch klappt die Daten vom Arzt nachzureichen.

PS:
vergessen: Ist die erste oder auch die zweite Frist Ende Juli abgelaufen? Habe die Antwort glaube ich eben bei Luise gelesen, also bereits die zweite.
Dann gerade noch gelesen: Wenn die Versicherung bereits sagt er hätte alles angeben müssen ist vielleicht auch von ihrer Seite mit Glück noch eine Ergänzung oder ein Nachtrag des Arztes erstmal nicht abgelehnt. Frag nochmal nach!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo bln_ib,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Ich habe mich mit der Versicherung in Verbindung gesetzt. Die verlagen jetzt von dem Arzt eine Mitteilung, das er die Knieverletzung vergessen hat mit anzugeben bei der Bescheinigung der Invalidität. Die versicherung will dann auf freiwilliger Basis entscheiden, ob sie das Knie als Invaliditätsschaden, trotz Fristversäumung, noch anerkennen.
Das bei einem Kreuzbandriss ein Dauerschaden bleibt gibt es hier im Forum ja genügend Beispiele. Mein Knie ist tatsächlich nicht mehr so belastbar wie vor dem Unfall und es ist möglich, das deshalb noch Folgeoperationen nötig werden.
 
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