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Unverschuldeter Verkehrsunfall nun kein Geld mehr da keiner zahlen will

Bascat

Mitglied
Registriert seit
1 März 2017
Beiträge
71
Hallo, hatte ende Mai 2016 einen Verkehrsunfall, ein leerer Krankentransport vom BRK (ohne Sirene und Blaulicht) hatte mir die Vorfahrt genommen. Dabei hatte mein Fahrzeug einen Totalschaden, ich 2 Brueche im Handgelenk und Ellbogen links. Dadurch hat sich ein CRPS entwickelt und ich bin seid dem nicht arbeitsfaehig (Schmerzen und starke Tabletten).
Nun ist es so das ich ende 2017 von der Krankenkasse ausgesteuert wurde und aber auf deren Anraten schon im August 2017 Erwerbsminderungsrente beantragt habe. Diese wurde abgelehnt mit der Aussage ich kann noch 6 Std am Tag arbeiten. Wiederspruch, abgelehnt nun in der Klagephase.
Da mein Ausbildungsvertrag nun zum ende August auslaeuft, da ich ja nicht arbeiten kann, habe ich mich 3 Monate vorher beim Arbeitsamt gemeldet, die sagten mir das ich wahrscheinlich kein Geld bekommen werde da ich nicht vermittelbar bin.
Ich zahle nun seid Dezember 2017 meine Krankenkassenbeitraege selber und auch die Behandlungen die ich dringend brauche (Zuzahlungen und Fahrten dorthin da ich mit meinen Medikamenten laut Arzt nicht Auto fahren darf), ging eh nicht mit der kaputten Hand.
Mein Lebensgefaehrte zahlt nun schon seid 3 Monaten alles da ich keinen Pfennig Geld mehr habe.
Irgendwann diesen Jahres ist die Gerichtsverhandlung mit der gegn. Versicherung da diese sich weigen zu zahlen da sie bezweifeln das ich bei dem Unfall ueberhaupt verletzt wurde. (Kann aber alles von meinem Handchirurgen und der Schmerzklinik bestaetigt werden.
Irgendwie drehe ich mich im Kreis und weiss nicht mehr weiter, vielleicht hat von euch jemand eine Idee oder war schon in so einer Situation.
 
Hallo Bascat,

da du laut Rentenversicherung 6 Stunden arbeiten kannst, muss das Arbeitsamt für eine gewisse Zeit zahlen, du darfst aber nicht sagen, dass du nicht arbeiten kannst, erst dann kann das Arbeitsamt sagen du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Möglichkeit zwei du gehst zum Jobcenter, hier kommt es auch darauf an, ob du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst.

Min Tipp, geh erstmal zu einer kostenlosen Hartz4 - Beratung, die kennen sich aus.

MFG Marima
 
Grüß DIch, Bascat!

Est mal: Glückwunsch zum Einstieg ins Forum!

Dein Fall ist für mich rätselhaft. Denn eigentlich dürfte es dieses ganzen Probleme gar nciht geben. Da läuft irgendwas grauenhaft schief. Das wollen wir aufspüren, um Dir helfen zu können. Das kriegen wir schon zum laufen. Keine Angst.

01
Bitte berichte uns: Welchen Beruf wolltest Du erlernen? Das bräuchte ich, um mir vorzustellen, inwieweit Du Dienen Beruf nicht ausüben kannst.

02
In welchen Handgelenken hast Du Brüche? In beiden? Nur im linken oder im rechten?

(a)
Bitte schildere ein wenig, was Du mit Deinen Verletzungen an Alltagstätigkeiten nicht mehr tun kannst. Damit kann ich mir dann etwas überlegen, auch zur Höhe des Schmerzensgeldes.

(b)
Wie heißen die Tabletten, die Du bekommst?

03
Schwerbehindertenausweis beantragt?

Falls ja: Was ist da herausgekommen? Wieviel "Prozente" hast Du bekommen?

Falls nein: Wieso nicht probiert?


04

- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- vermehrte Kosten, die vom Unfall stammen, wie z.B. die Ausgaben für die Krankenkasse
- Haushaltsführungsschaden/Assistenzschaden

.....das wäre eigentlich alles über die Kraft-Haftpflichtversicherung der Gegenseite geltend zu machen.

Mir fällt auf: Davon schreibst Du nichts. Was tut sich dort?

Wieso ersetzt die Versicherung des Unfallverursachsers die Kosten für die Krankenkassenbeiträge nicht?

05
Was sagt Dein Rechtsanwalt dazu?

06
Aus meiner Sicht (das ist die eines "alten Schlachtrosses in Sachen Unfälle"): Einen Fall wie Deinen - den darf's eigentlich gar nicht geben.

Stimmt mein Verdacht, dass Du noch gar keine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht hast, weil Du womöglich noch keinen RA hast? Könnte das sein? Für diesen Fall: Die Kosten des Anwaltes gehören zu dem, was der Versicherer des Unfallgegners Dir erstatten muss.



ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, Bascat!

Ein halber Satz in Deinem Beitrag bringt mich noch dazu:

"Da mein Ausbildungsvertrag Ende August ausläuft.......".

Daraus ziehe ich den Schluß: Du warst Lehrling ab September 2015. Daraus muss man nun ziemlich viel machen. Du hast einen Anspruch auf Ersatz Deiner unfallbedingten Schäden. Doch dabei muss man aufpassen. Der Versicherer wird nämlich sagen:

"Wenn Sie jetzt ab 1.9.2018 ein Gesellengehalt haben wollen, nun gut, dann weisen Sie mal nach, dass Sie die Gesellenprüfung bekommen hätten und dass Sie eine Anstellung bekommen hätten."

Wie geht man damit um?

01
Wahr ist, dass Du die sogenannte Beweislast hast. Du musst den Beiweis für Deine Schäden liefern, oder Du kriegst nichts. Diese Beweislst spielt eine große Rolle, das übersieht man leicht.

02
Soweit - der Grundsatz. Viele Anwälte nehmen vor lauter Erkenntnis, dass das wirklich der Grundsatz ist leider nicht wahr, dass es davon einige Beweiserleichterungen gibt. Auf die kommt es mir hier an. Die musst Du nutzen! Die sind Dein Glück, also ergreife es!

(a)
Du musst es gar nicht nicht voll bewiesen. "Voll beweisen" heißt, dass es daran keine vernünftigen Zweifel mehr gibt: "Das ist so".

Das musst Du gar nicht.

Es reicht, dass Du weit "überwiegend wahrscheinlich" machst. Das ist deutlich weniger als "voll beweisen". Die Juristen entnehmen das § 287 ZPO. Übersehen es aber oft.

(b)
Du musst auch nicht weit überwiegend wahrscheinlich machen, dass GERADE DU die Gesellenprüfung bestanden hättest und dass GERADE DU einen Job bekommen hättest.

Es langt, dass du weit überwiegend wahrscheinlich machst (§ 287 ZPO), dass SOLCHE WIE DU die Gesellenprüfung bestanden hätten und dass SOLCHE WIE DU mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einen Job bekommen hätten. Das steht im Gesetz an einer gut versteckten Stelle: Im BGB, in § 252 BGB. Deshalb wird es besonders oft übersehen. Maßgeblich ist: Was wäre nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge aus Dir geworden?

(c)
Nun, normalerweise besteht man die Gesellenprüfung mit einer mittleren Note und hat dann ein mittleres (Anfänger-)Gesellengehalt.

(d)
Wenn Du aber im ersten Lehrjahr besonders gute Noten hattest: Solche "Top-lehrlinge" bekommen in der Regel auch in der Gesellenprüfung gute Noten mit. Denn wer schon im ersten berufsschuljahr gut ist, der pflegt es auch zu bleiben!

(e)
Das bedeutet jetzt: HAUSAUFGABE erledigen:

(ea)
Sammele die Namen und Anschriften Deiner Berufsschul-Kollegen. Ruf sie an, sie sollen Dir bitte bescheinigen, was aus ihnen geworden ist. Wo sie Arbeit gefunden haben, und zu welchem Brutto-Lohn. Lass Dir Lohnbeschienigungen/Arbeitsverträge schicken.

(eb)
Mach das jetzt: Jetzt, nicht später mal. Jetzt, wo Du noch weißt, wo sie wohnen und wo Du sie anrufen kannst. Später sind die über alle Berge.


(ec)
Lass Dir mal von Deinen Berufschullehrern bescheinigen, dass Deine Noten bis zum Unfall mit guter Wahrscheinlichkeit (das langt!!) für gute Noten im Abschluss gesprochen hätten, wäre der Unfall nicht dazwischen gekommen.

(ed)
Mach das jetzt. Jetzt erinnern sich die Lehrer noch an Dich. Später nicht mehr.


(ee)
Vielleicht gelingt es, überwiegend wahrscheinlich zu machen: Bei so guten Ansätzen und Talenten wäre es überwiegend wahrscheinlich geworden, dass Du Meister oder Techniker geworden wärest. Du fragst in Deiner Innung nach, ob Du das bestätigt bekommst.

03
Was ich beschrieben habe, gehört zu den ganz wichtigen Sachen. Das bitte glaube mir: Ich bin ein "altes Vorspannpferd": Seit 40 Jahren bearbeite ich Unfälle und ziehe verunglückte Karrieren aus dem Straßengraben raus. Da kennt man die Punkte, auf die es ankommt.

ISLÄNDER
 
Hallo in die Runde, ich bin TV Journalist und auf diesen Fall aufmerksam geworden. Besteht Eurerseits Interesse an einer Berichterstattung zu diesem Fall? Vielleicht hilf es, ein wenig Öffentlichkeit zu erzeugen? Schau Euch gerne an wie wir arbeiten. Mehr über uns unter: schweigen-brechen.tv auf Facebook

Beste Grüße Jens
 
Hallo Jens,

es gibt so viele Fälle hier in diesem Forum, die zum Himmel schreien. Meinen eingeschlossen. Damit könnte eine ganze Serie im Vorabendprogramm gefüllt werden. Es freut mich, dass auch diese Sparte hier mitließt. Um eine wirkliche gute und fundierte Berichterstattung abzuliefern, ist es in meinen Augen aber wichtig beide Seiten zu betrachten.
Es wäre schön, in den Medien ein Sprachrohr für die wirklich schlimmen Missstände als Unfallopfer in der Öffentlichkeit zu finden. So kann ein unverschuldeter Unfall ein jeden, der keine Rechtschutzversicherung hat, sehr schnell an den Rand der Existenz bringen und das ganze Leben zerstören. Das mag sich vielleicht auf den ersten Blick übertrieben lesen, ist es aber nicht. Es wäre schön, wenn sich der Fall von Bascat dank Eurer Hilfe zum Possitiven wendet.

Viele Grüße
Scheitholz
 
Hallo Jens,

ich habe so meine Erfahrungen mit den Medien. Ich war mit einem Fall auch schon bei Plus-Minus und hatte diverse Anfragen wegen entsprechender Fälle. Interessanterweise haben 90 % der Anfragenden kurz vor dem Drehtermin den Schw.... eingezogen, weil ihr Auftraggeber oder der GF der Sendeanstalt kurzerhand den Dreh untersagt hat.

Und das hat einen Grund. Sender leben von Werbung und damit sind sie erpressbar.

Aber, wenn Du eine unabhängige Möglichkeit siehst, dann würde ich Dich gern dabei unterstützen. Mein Wort drauf.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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