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Unverschuldeter Verkehrsunfall mit 50% Behinderung brauche Hilfe

Dittmar

Nutzer
Registriert seit
6 Juli 2008
Beiträge
1
Alter
64
Ort
München
Ich hatte am 24.04.2002 einen schweren unverschuldeten Unfall, mit Schädelhirntrauma, Wirbelverletzungen ( Deckplatteneinbrüche ), beide Lungensäcke waren zerstört und mussten links und rechts unter den Armen mit Schläuchen wieder aufgebläht ( oder wie man das genau nennt ) werden um Atmen zu können. Für den Transport wurde ich in ein künstliches Koma versetzt. Ich selbst habe bis heute keinerlei Erinnerung an den Unfall bzw. den Hergang. Psychisch bin ich ein Wrack der beim noch so kleinen Anlass anfängt zu weinen, das geht soweit das es einem Heulanfall gleich kommt. Deshalb war ich auch bis April 2007 in Behandlung. Eingeliefert wurde ich in Salzburg, da der Unfall zwischen München und Salzburg stattfand. Selbst habe ich mich so wenig wie möglich um die Schadensregulierung gekümmert und alles meinem Anwalt überlassen. Wir haben es auch geschafft das in unregelmäßigen Abständen relativ große Beträge durch die Versicherung geleistet wurden und es im April 2007 zu einer Abschlusszahlung von 110tsd. Euro kam. Dafür musste ich allerdings eventuelle weitere Ansprüche auf Lebenszeit verzichten, auch im Fall das durch den Unfall bedingte Folgen ablaufen könnten die ich selbst nie Absehen konnte. Heute ist mir das klar und es war wohl ein Fehler. Mein Rechtsanwalt meinte damals dass ich das schon unterschreiben müsse und dass sie Angelegenheit damit dann auch erledigt sei. Durch das Versorgungsamt München wurde durch Landshut nach medizinischen Untersuchungen, die durch Landshut in Auftrag gegeben wurden, eine 50% Schwerbehinderung am 03.12.2002 im Ausweis festgestellt, später wurde die dann bis Mai 2006 verlängert, danach dann bis zum April 2011. Nun stehe ich vor dem Problem das ich 2007 weitere Ansprüche mit der Abschlusszahlung ? nicht haben würde. Ich war in dem Glauben das alles gut wird, da ich immer ein Stehaufmännchen war und bin, über die wirklichen Folgen meiner bzw. der Entscheidung des Anwalt habe ich mir keine Gedanken gemacht da ich glaubte. Meine Psyche hat sich jedoch nicht verbessert und nun gehen erneut die Probleme mit dem Rücken los. Ich Frage mich nun ob das überhaupt Korrekt war und ob es da nicht einen Weg gibt weitere Ansprüche zu stellen. Ich bin über den ADAC Rechtschutz versichert der auch damals die Kosten übernommen hatte. Nun suche ich auf diesem Wege einen Fachanwalt in München der sich der Sache annehmen kann. Da es sich um Folgen aus dem Unfall 2002 handelt, wird sich auch hier die Rechtschutzversicherung des ADAC um die Kosten kümmern. Im Übrigen wurde nie durch die Unfallverursacherversicherung eine ärztliche Untersuchung in Auftrag gegeben. Und nach Rückfrage bei den diversen Ärzten die mich behandelt hatte auch nie eine Anfrage nach Unterlagen gefordert. Das bedeutet dass allein die Unterlagen aus dem Unfallkrankenhaus Salzburg und die Unterlagen aus dem Unfallhergang der Staatsanwaltschaft Rosenheim eingesehen wurden. Aufgrund dessen gab es dann die Zahlung der Versicherung.
Wenn dies gelesen werden sollte und jemand Hilfe anbieten kann ( Fachanwalt zur Wiederaufnahme o. ä. ) dann wäre das sehr gut.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Dittmar,

Herzlich Willkommen hier im Forum. Ich habe mal Mail und Tel-Nr. entfernt. Du wirst bald merken warum. Dies hat nur mit dem Schutz Deiner Persönlichkeit zu tun. Einziger Punkt, wie ich eine Chance sehe nochmals Forderungen zu stellen wäre, dass Dein Anwalt Dich nicht über Umfang und Auswirkung der Abfindungserklärung aufgeklärt hat. Ansprüche würden sich auch nicht gegen die Versicherung sondern gegen Deinen ehemaligen Anwalt richten. Wenn Du eine Erklärung von dieser Tragweite abgibst, dann mußt Du entsprechend aufgeklärt werden. Ein entsprechendes Dokument findest Du hier.


Gruß von der Seenixe
 
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