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Unverschuldet einen Verkehrsunfall gehabt

Boscorelli

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
8 Juni 2018
Beiträge
3
Hallo Community

Ich bin langsam echt fertig weil es alles so lange dauert.

Ich bin von einem Auto angefahren worden und habe schwere Schäden an den Gelenken und der Psyche weil ich sehr viele Aktivitäten nicht mehr wahrnehmen kann in der Freizeit.

Ich war Staplerfahrer und bin erwerbsunfähig geschrieben vom Offiziell vom Jobcenter erstmal wegen den Schäden die Versicherung behauptet das es nicht aus dem Unfall resultiert und spielt nur auf Zeit sagen meine Anwälte.

Meine Frage ist muss mir die Haftpflichtversicherung des unfallverursachers meinen Lohn den ich normal verdient hätten mein lebenslang zahlen und oben drauf noch Geld damit ich mein Leben meistern kann für den ganzen Mehraufwand der entsteht und entstehen wird abgesehen von dem Schmerzensgeld?
 
Hallo Boscorelli

Erst einmal , willkommen hier im Forum. Auch wenn der Anlass ein trauriger ist.

Eventuell erzählst Du mal ein Stück mehr / wie wo was genau passiert ist. War der Unfall auf den Weg zur Arbeit , ist er privat passiert ... ? ??

Erwerbsunfähig unbefristet / befristet ...

Mit welcher Begründung meint die gegnerische Versicherung das dies aus Vorschäden resultiert ?

Das rechtliche wer wie wo was Zahlen muß, da werden sich hier mit Sicherheit noch die Superkraks zu melden. Nur die brauchen in der Regel auch ein paar Fakten.

Oben rechts kannst du in der Suche Haftpflichversicherung Schmerzengeld ect eingeben. Zu den Themen ist schon sehr viel geschrieben worden.

LG
Biggimaus
 
Hallo Boscorelli,

auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum.

Im Haftpflichtschadenersatzrecht gibt es derweil einige ersatzfähige Punkte. Das setzt aber voraus, dass die gegnerische Versicherung zunächst einmal die hundertprozentige Schuld ihres Versicherungsnehmers (also dem Pkw Fahrer) eingesteht und zum zweiten ist es dann an Dir zu beweisen, dass alle von Dir vorgebrachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch tatsächlich vom Unfall her stammen.

Sollte beides gelungen sein, muss die Versicherung natürlich auch solange Deinen Verdienstausfall bezahlen, bis Du gesundheitlich wieder soweit hergestellt bist, Deiner alten Arbeit nachzugehen.

Sollte dies durch einen Dauerschaden nicht mehr möglich sein, dann kann die Zahlung auch bis an Dein Lebensende erfolgen.

Wie aber schon vorher erwähnt, bist Du in der Beweispflicht, nicht die Versicherung. Und das kann ein ernsthaftes Problem werden. Denn, wenn ich Deinen Post richtig gelesen habe, bestreitet die gegnerische Versicherung zumindest die Ursächlichkeit Deiner gesundheitlichen Beeinträchtigung im Zusammenhang mit dem Unfall.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Also es ist so:

Die Staatsanwaltschaft hat den Unfallverursacher verurteilt und zu 100 % die Schuld zugesprochen.

Die Schäden resultieren alle aus dem Unfall die Zweifeln sogar an meinem GdB welches ich vom Staat bekommen habe.
Das Jobcenter hat mich erstmal für 6 Monate und länger erwerbsunfähig geschrieben und wenn der vom Gericht bestellte Psychiater und Prof. das was in dem Dokument steht was das Versorgungsamt ausgestellt hat bestätigt bin ich auf Dauer erwerbsunfähig und da ist noch nicht mal alles aufgeführt.
Es geht jetzt um die Beweissicherung das wirklich alles aus dem Unfall resultiert die Schäden an beiden Sprunggelenken,beiden Knien (das eine war beim unfall gebrochen und es entstand ein schwerer knorpelschaden),linke Hüfte,linke Schulter,Rücken,Wirbelsäule an zwei Stellen und schwere Psychische Probleme.
Zwei dieser Punkte sind beim Versorgungsamt erfasst und der Rest wird nach der Beweissicherung dann ergänzend draufgerechnet sagte man mir.

Das meiste sind Folgeschäden mit diesen hat man schon gerechnet und meine Anwälte sagten das man diese alle abwarten sollte weil auch die Ärzte mich erstmal austherapiert entlassen müssen was auch schon geschah.

Sollte man es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen oder sich besser außergerichtlich einigen ?

Vielen Dank für die Antworten die schon kamen und noch kommen werden.
 
hallo Boscorelli,

-wann war dein Unfall?

was genau für Verletzungen hattest du?
Wir haben alle Rücken und Wirbelsäule!

Was hast du Psychisch? PTBS?

Von wem wurdest du Begutachtet?

Warum sollte etwa nachgereicht werden wenn es mit anderen Verletzungen zusammen entstanden ist!

Der grobe Ablauf ist:
Erste Begutachtung nach einem Jahr, meist kann man hier noch nicht sagen was bleibt. Außer du würdest versteift oder Nerven wurden abgerissen. Nach 3 Jahren kann man relativ sicher sagen was bleibt!

Wie sollen wir sagen was dir zusteht bzw. ob du vot Gericht sollst wenn wir noch nicht mal wissen was du hast!

MfG


Gsxr
 
Hallo Boscorelli,

die Staatsanwaltschaft kann Deinen Unfallgegner maximal anklagen oder sich vom Richter einen Strafbefehl unterschreiben lassen. Sie kann Deinen Unfallgegner aber nicht verurteilen. Das muss ein Strafrichter machen.

Zum zweiten ist die Schuld im Strafprozess etwas anderes, als die Schuld im Zivilprozess. Falls jedoch das Strafgericht Deinen Unfallgegner strafrechtlich verurteilt hat, kannst Du natürlich im Zivilprozess das mit heran ziehen. Es gibt allerdings nicht die Sicherheit, dass der Zivilrichter die Unfallkonstellation auch so sieht.

Da sich die gegnerische Versicherung bockbeinig anstellt, wird es ohnehin bei Dir auf ein Gerichtverfahren hinus laufen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Boscorelli,

willkommen hier im Forum.
Rekobär schreibt es auf den Punkt gebracht!
Es liegt an dir zu beweisen, dass der Unfall die Ursache ist!
Es genügt bei weitem nicht, wenn du denkst, vor dem Unfall war alles möglich und jetzt nach dem Unfall nur noch wenig!
Das könnte viele Ursachen haben!
Deshalb ist eine genauere Beschreibung wie es Gsxr empfiehlt notwenig!
 
Die erste Begutachtung hätte ich bei der Reha im ersten Jahr und da bin ich dauerhaft Arbeitsunfähig entlassen worden welches ja ein Unterschied zur erwerbsunfähigkeit ist.

Der Unfall war 2014

Schmerzen im Rücken und an Zweigstellen der Wirbelsäule

Begutachtet werde ich jetzt erst...

Das Ärzt vom Jobcenter hat mich jetzt erstmal für 6 Monate und länger erwerbsunfähig geschrieben und sagte wenn das alle medizinisch begutachtet wurde vom Gericht bestellten Arzt wird es eine dauerhafte Sache werden.

Psyche ist hinüber wegen PTBS aber auch weil ich kein aktives Freizeit leben mehr habe mit Sport Joggen,Fußball,Fahrradfahren da es nicht mehr möglich ist durch die ganzen Schäden.
 
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