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Unterstützung durch die Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft?

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2006
Beiträge
896
Ich hätte gerne Eure Meinung darüber, ob man die Krankenkasse für sich "einspannen" kann und Unterstützung beim Verfahren gegen die BG erwarten kann. (Ich denke da auch an Gutachterbenennung)

Wenn die Krankenkasse für mich bisher die gesamte Behandlung, Operationen und 78 Wochen Krankengeld (selbstständig) bezahlt hat, ich weiterhin berufsunfähig bin und ein Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit läuft, müßte die Krankenkasse doch ein Interesse daran haben, dass ich den Prozess gewinne, weil sie dann eine Menge Geld von der BG erstattet kriegt.

Wer hat in dieser Richtung schon eine Erfahrung gemacht oder wer weiß was darüber?

Es grüßt Euch
IngLag
 
Hallo IngLag,

ich habe versucht meine Betriebskrankenkasse einzubeziehen. Der Erfolg war, das ich ein langes Gespräch mit dem Geschäftsführer hatte und er mir erklärte, dies durch den MdK unterstützen zu wollen. Dies sollte nach Vorliegen eines hohen Kostenbetrages passieren und nachdem die Krankenkasse die Zahlung einen Orthese auf dem Tisch hatte, schickte sie die Verordnung zur MdK und die lehnte die Zahlung ab. Ich hatte dann wieder ein Gespräch mit der KK und zu tun, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Allerdings waren zwischen Verordnung und MdK-Gutachten doch glatt ein Jahr vergangen und da hatt die KK dann zurückgesteckt ;-)

Das Thema KK war damit für mich abgeschlossen. Allerdings kann es auch nicht unbedingt als Repräsentativ gelten, da den überwiegenden Teil der Kosten bisher durch die BG übernommen wurde.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo IngLag,

warum versuchst Du es nicht? Wenn nicht alles bis ins Letzte im Rahmen der Zuständigkeiten geklärt ist, müßte die Krankenkasse in Vorlage gehen! Ob und in welchem Umfang es dann zu einem Regreß kommt, kann Dir eigentlich egal sein! Die Krankenkassen werben doch für sich und mit ihrer Kompetenz in Sachen Gesundheit! Du solltest ihnen also nicht gleichgültig sein!
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß es auch zum Schulterzucken bis zum Auskugeln des Oberarmes kommen kann - aber das sollte Dich nicht daran hindern, lästig und am Ball zu bleiben! Frag', bis Du weiterkommst!

Grüße
Ingeborg!
 
Krankenkasse und BG

Hallo,
man sollte sich an die Regressabteilung der zuständigen KV (Geschäftsleitung) wenden. Manche KV´s brauchen einen kräftigen Anschub, um in die Puschen zu kommen - andere sind sehr interessiert und fordern sofort die BG-Akte an. In diesem Fall wird nicht gegen den Datenschutz verstoßen!
Sollte ein Gerichtsverfahren gegen die BG (Versicherung) anhängig sein, kann die BG-Akte an die KV nicht übersandt werden.
Es ist zu empfehlen, sich von jedem Vorgang eine eigene Kopie zu fertigen
Lege der Regressabteilung der KV Deine Kopien vor und führe ein persönliches Gespräch - dann kommt endlich Bewegung in die Angelegenheit.
In einem BG-Fall hat sich die KV selbst um den Versicherten bemüht, weil dieser nicht in der Lage, seine Rechte bei der BG geltend zu machen.
Selbst die KV hatte wochenlang Schwierigkeiten und drohte mit Klage, der
BG-SB wurde ausgetauscht - und siehe da ...plötzlich lief alles bestens und das Unfallopfer kann mit einer Entschädigung rechnen.
...und immer wieder die BG: der eine will - der ander nicht.....und das Unfallopfer hat viel Zeit verloren!

@Ingeborg
Ich denke, man sollte nicht immer auf die Hilfe der anderen warten - wenn ich etwas WILL - dann sollte ich den ersten Schritt tun - vorerst liegt alles in meinen Händen!

anaconda
 
Hallo,

die Krankenkassen sind sogar verpflichtet gegen die BG vorzugehen.
Sie tun es aber nicht.
Dann müssen ja einige arbeiten.

Du kannst sie aber zwingen.
Ruf in der Zentrale an und verlange deren ihren Juristen.
Der DAK ist alles scheissegal. Die bezahlen, trotz Hinweis, blind alles.
Arme Beitragzahler.

Gruß

Hermann Josef
 
Kleiner Tipp: In großen Krankenkassen gibt es Regressabteilungen. Einfach mal hier versuchen...

MfG
babelfischer
 
Der DAK ist alles scheissegal. Die bezahlen, trotz Hinweis, blind alles.
Arme Beitragzahler


Vielleicht lag es in deinem speziellen Fall ja an der Qualität der Hinweise.
 
Ich habe die gleiche Erfahrung gemacht. Meiner Krankenkasse ist es auch egal. Es macht zu viel Mühe. Es ist fast unglaublich, dass die Krankenkassenbeiträge dafür lieber angehoben werden...
 
Guten Morgen
vielen Dank für die Hinweise! Ich werde es versuchen und meine Krankenkasse darauf ansprechen. Sollte jemand noch Rechtsgrundlagen wissen, bitte ich, sie mir mitteilen.

Viele Grüsse von
IngLag
 
Hallo, ich melde mich nochmal.

Zwischenzeitlich habe ich mit der Regreßabteilung meiner Krankenkasse lange gesprochen, aber der Herr sagte mir, sie dürfen in ein laufendes Verfahren nicht eingreifen. Sie könnten erst eingreifen. wenn das Urteil rechtskräftig ist. Aber auch nur dann, wenn ich recht bekommen habe und sie Ihre Ansprüche gegen die BG durchsetzen wollen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wollen Die mich kämpfen lassen und hinterher absahnen. Das Einzige, ws sie für mich tun könnten, mir einen guten, unabhängigen Gutachter benennen, den ich aber selbst zahlen muß.

Wer weiß es besser?

IngLag
 
Leider kann es dir niemand besser schreiben weil es genau so ist, wie es der Herr von der KK beschrieben hat.

Hier mal die gesetzliche Vorschrift, aufgrund derer die KK Leistungen von der BG verlangen kann.

http://www.rententips.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1010500

Ob ein Leistungsträger (in dem Fall die KK) irrtümlich Leistungen erbracht hat, steht eben erst nach Abschluss aller Verfahren fest.
 
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