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Unterstützung durch die Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft?

Hallo, @ an Alle!

Am 10.03.2007 13:44 wurde unter meinem Namen der 16. Beitrag zu diesem Thema geschrieben und unterschrieben.

Es ist kein Verbrechen, nach einem Link zu fragen, aber meinen Namen und Unterschrift hierzu zu nutzen, finde ich schon ungewöhnlich.

Ich möchte den Administrator und Moderatoren bitten, zu prüfen, wer meine Daten benutzte.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
re. Antwort

Hallo Johann,

ich habe Dir eine PIN zu Deiner Bitte geschickt und Deine Überprüfung an den Admin / Micha weitergereicht. In diesem Sinne, sam
 
@ oerni:

Du schreibst von der Central KV, also einer privaten Krankenversicherung. Nach meiner Interpretation richtet sich der Leitfaden allerdings nur an gesetzliche Krankenversicherer und nach persönlichen Erfahrungen fühlt sich eine PKV auch nicht den gültigen Sozialgesetzen unterworfen, man verschanzt sich halt gerne hinter den abgeschlossenen Vertragsbedingungen, die "selbstverständlich" nichts mit dem SGB zu tun haben.

Oerni, versuche bitte weiter an den "richtigen" Sachbearbeiter bei der PKV zu kommen, der dich in deiner Angelegenheit unterstützt bzw. die Angelegenheit an eine kompetente Person weiterleitet. Ich würde dir gern ein Patentrezept geben, sofern ich es denn hätte...

Daher als Ersatz viele gedrückte Daumen für die benötigte "Unterstützung" durch die PKV und den erfolgreichen Ausgang deiner Angelegenheit.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

so schreibt auch die Central KV, dass der Leitfaden nur die gesetzlichen KV etwas angehe.
Der Sachbearbeiter geht zu seinem Vorgesetzten, dieser noch eine Stufe höher, mein Resümee: bei der Central KV gibt es kein Interesse mich zu unterstützen, die tun lieber zum neuen Jahr Ihre Beiträge erhöhen, das ist der geringste Widerstand.

Danke trotzdem für Deinen Betrag.

Im übrigen habe ich den Leitfaden schon vor Monaten hier im Forum als PDF Datei eingestellt,
unter http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=1156
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Oerni,

ja, er kam mir auch gleich bekannt vor, habe die Stelle aber nicht so schnell gefunden. Aber doppelt hält ja vielleicht auch besser.
Ich bin übrigens meine Betriebskrankenkasse um Unterstützung angegangen. Da bedeutete man mir, man könne erst ab einer gewissen Kostengrenze aktiv werden. Als diese Kostengrenze erreicht war, schickete man mir eine Ablehnung des Hilfsmittels verbunden mit einem Negativgutachten der MDK. Ich habe herzlich gelacht. Da die Ablehnung ein Jahr nach Aushändigung des Hilfsmittels (Orthese) erfolgte reichte ein Anruf um die BKK von der Sinnlosigkeit der Ablehnung zu überzeugen. Der Chef der BKK konnte sich aber noch sehr gut an die Gespräche zur Unterstützung erinnern. ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Das ist bei der IKK nicht anders! Glaubt jemand ernsthaft das die Krankenkassen daran ein Interesse haben? Ist doch nicht ihr Geld und wenn das Geld nicht reicht Kürzt man halt wieder die Leistung!

Gruß
Fuchs
 
Hallo,

habe hier gelesen als Beitrag, dass die Krankenkasse verpflichtet wäre und die UO zu helfen gegen die BG -

meine Frage: kennt jemand die gesetzl. Grundlage und hat von euch jemand diesbezüglich es durchsetzen können und ist jemand von euch ein Urteil diesbezüglich bekannt?
 
Hallo Rolandi,

wo hast du gelesen, dass die KK verpflichtet seien, ihre Mitglieder im Kampf gegen BG zu unterstützen? Nenne doch bitte die Quelle.
Es kann im Internet viel behauptet werden, ob es stimmt, ist eine andere Frage, daher muss man die Quelle prüfen.

Die KK hat eine Abteilung "Regresse". Diese holt sich Zahlungen zurück von der BG, wenn erwiesen ist, dass nicht die KK sondern die BG leistngspflichtig war.
Diesen Nachweis führt i.d.R. aber (leider) nicht die KK sondern das Unfallopfer bzw Vertretung durch RA.
Soweit mein Kenntnisstand. Wäre es anders, würde mich das sehr freuen!

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Na die KK wartet, gewinnt der Kranke, holt sie sich die Leistungen zurück.
Verliert der Kranke, bleibt sie auf ihren Kosten sitzen.
Ich habe von meiner KK keine Unterstützung erfahren, aber einen Anruf nach meinem Vergleich mit der BG, ob denn die BK jetzt endgültig anerkannt sei.
Obwohl sie finanziell sehr betroffen sind, halten sich die KK sehr zurück, den Schaden tragen die Versicherten und eine größere Rechtsabteilung wird gespart.
Ob es ein Vorteil für alle ist?
Paro
 
Hallo Rolandi,

die KK hilft Dir wenn Du Behandlungsfehler vermutest, holt sämtlich Behandlungsunterlagen zusammen (auch die nicht BG) und beauftragt zur Prüfung den MdK. In den Rechtsstreit direkt darf die KK sich nicht einmischen, da Bescheide in VErwaltungsverfahren einen Bindungscharakter haben.

Da kommt meistens seitens des MdK Gutachters auch nicht viel rüber, wenn man aber zu den SB einen guten Draht hat dann kann man sich die Kopien der Befunde zuschicken lassen.
Wir sind dadurch nach 2 Jahren nun endlich an die CT Bilder vom Unfalltag gekommen, die uns bisher verweigert wurden.

Dadurch können wir nun auch den Erstschaden beweisen und eine widerrechtliche Einstellung des Verletztenarteverfahrens - Amtshaftung der BG auf Schmerzensgeld :D.
Das wird aber ein gesondertes zivilrechtliches Verfahren :cool:.
 
Hallo,

habe heute AOK wegen der BK mal angeschrieben, dass sie ja 18 Monate Krankengeld gezahlt haben und Behandlungskosten , evtl. noch mehr wegen anstehender OP LWS.

Schnelle Antwort:

Guten Tag, Herr ......,

ich habe Ihre Mail vom heutigen Tag erhalten.

Ich habe dazu noch Fragen:

1) Mit welcher BG haben Sie Kontakt?

2) Haben Sie ggf. ein Aktenzeichen?

3) Um welche Erkrankung geht es?


Nach Beantwortung dieser Dragen werde ich dann Kontakt mit der BG aufnehmen.

Sie können uns auch gerne anrufen.


Mit freundlichen Grüßen
 
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