Gutachten durch MDK
Hallo,
ich hatte nach langen Gesprächen mit der Regressabteilung meiner KK (BEK) die Zusage bekommen, dass sie ein Gutachten beim MDK in Auftrag geben wollen. Es wurde mir auch bestätigt, dass sie dies offizielll für mich tun dürfen, wenn eine Vorprüfung ergibt, dass es dabei zu neuen, für mich positiven Erkenntnissen kommt. Dies hatte sich aber erledigt, nachdem das Gutachten von Dr. Vise` für mich positiv war. Meine der KK übergebene Akte verblieb dort, falls ich den MDK nochmal benötigen würde.
Aktueller Stand ist nun, dass nach meinem gestrigen Gespräch mit dem Herrn der Regressabteilung erneut ein Gutachten beim MDK in Auftrag gegeben werden soll. Dabei geht es darum, eine Theorie bestätigen zu lassen, dass bei meiner Arbeit in gebückter Zwangshaltung nicht zwangsläufig L5/S1 am stärksten geschädigt sein muss, sondern der mittlere Bereich der LWS.
Anlass dieser Vermutung ist ein Gespräch mit einem Bekannten, der vor 4 Wochen an der LWS operiert wurde (Versteifung L3/L4/L5) und nun grosse Schmerzen durch die Bandscheibe L5/S1 hat. Vom behandelnden Arzt wurde dies damit begründet, dass durch die langjährige gebückte Haltung der mittlere Bereich der WS am meisten belastet wurde und er nun nach der Versteifung eine aufrechte Haltung einnehmen müsste. Erst jetzt würde L5/S1 richtig belastet werden. Die Schmerzen würden nach einer Eingewöhnungszeit abnehmen.
Ob das wirklich der Fall sein wird, glaube ich zwar nicht, aber die Theorie des Arztes ist für mich sehr interessant. Denn der Knackpunkt in meinem BK-Verfahren ist ja nachzuweisen, dass die durch das MDD nicht nachzuweisend Belastung beim Schriftenhauen, vorzugsweise den mittleren Bereich der LWS schädigt. Sollte das gelingen, wäre das ein grosser Schritt für mich nach vorne.
Grüsse von
IngLag