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Unterstützung durch die Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft?

Nein es lag an einem faulen Sachbearbeiter.
Wird von der juristischen Abteilung zur Zeit bearbeitet.

Aber das Grundübel ist immer noch die
1. BG
2. Kriminelle Gutachter usw.
3. Schreibtischtäter

Hermann Josef
---
Seß - Haft
ist für Schreibtischtäter
das übliche Strafmaß.
 
Gutachten durch MDK

Hallo,

ich hatte nach langen Gesprächen mit der Regressabteilung meiner KK (BEK) die Zusage bekommen, dass sie ein Gutachten beim MDK in Auftrag geben wollen. Es wurde mir auch bestätigt, dass sie dies offizielll für mich tun dürfen, wenn eine Vorprüfung ergibt, dass es dabei zu neuen, für mich positiven Erkenntnissen kommt. Dies hatte sich aber erledigt, nachdem das Gutachten von Dr. Vise` für mich positiv war. Meine der KK übergebene Akte verblieb dort, falls ich den MDK nochmal benötigen würde.

Aktueller Stand ist nun, dass nach meinem gestrigen Gespräch mit dem Herrn der Regressabteilung erneut ein Gutachten beim MDK in Auftrag gegeben werden soll. Dabei geht es darum, eine Theorie bestätigen zu lassen, dass bei meiner Arbeit in gebückter Zwangshaltung nicht zwangsläufig L5/S1 am stärksten geschädigt sein muss, sondern der mittlere Bereich der LWS.

Anlass dieser Vermutung ist ein Gespräch mit einem Bekannten, der vor 4 Wochen an der LWS operiert wurde (Versteifung L3/L4/L5) und nun grosse Schmerzen durch die Bandscheibe L5/S1 hat. Vom behandelnden Arzt wurde dies damit begründet, dass durch die langjährige gebückte Haltung der mittlere Bereich der WS am meisten belastet wurde und er nun nach der Versteifung eine aufrechte Haltung einnehmen müsste. Erst jetzt würde L5/S1 richtig belastet werden. Die Schmerzen würden nach einer Eingewöhnungszeit abnehmen.

Ob das wirklich der Fall sein wird, glaube ich zwar nicht, aber die Theorie des Arztes ist für mich sehr interessant. Denn der Knackpunkt in meinem BK-Verfahren ist ja nachzuweisen, dass die durch das MDD nicht nachzuweisend Belastung beim Schriftenhauen, vorzugsweise den mittleren Bereich der LWS schädigt. Sollte das gelingen, wäre das ein grosser Schritt für mich nach vorne.

Grüsse von
IngLag
 
Leitfaden II_MedJur.pdf

Hallo,

obiger Leitfaden war meine Grundlage gegenüber der Krankenkasse, damit sie sich zumindest im Rahmen ihrer Möglichkeiten mehr für mich einsetzen, um mich in meinem BK-Verfahren gegen die BG zu unterstützen.

Grüsse von
IngLag
 
Hallo, @IngLag

Leitfaden II MedJur pdf konnte ich nicht finden?

Dankeschön! MfG, Johann_A.
..............................................
Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Leitfaden II_MedJur

Hallo Johann,

habe es eben bei Google eingegeben und es hat wieder geklappt. Vielleicht kann Jemand einen Link hier einstellen?

Grüsse von
IngLag
 
re. Antwort

Hallo IngLag,..

ist das der Link den Du meintest,..? Bitte schaue mal dazu,..ok. Wenn nicht müsste nachgebessert werden.

Der Link dazu;

Leitfaden I, Version 2003


In diesem Sinne, sam
 
Leitfaden II_MedJur

Hallo Sam,

Was ich meine findest Du bei Google, wenn Du genau wie o.a. eingibst. Den Link hier einstellen kann ich mangels Computerkenntnisse leider nicht.

Grüsse von
IngLag
 
Hallo,

für Interessierte ein Auszug aus dem Leitfaden. Unter Punkt 1.1.4 Unterstützung der Versicherten steht unter anderem:

Bei Klagen der Versicherten vor den Sozialgerichten haben die Krankenkassen die Möglichkeit, sich dem Verfahren gemäß § 75 SGG beiladen zu lassen. In eigenen Schriftsätzen können dann Anträge und Hinweise gegeben werden.

Grüsse von
IngLag
 
re. Antwort

Hallo NettFreak,..

danke für die Richtigstellung,..


Hallo IngLag,..

danke für den Hinweiß das war mir so nicht bekannt. In diesem Sinne, sam
 
Pkv

Hallo IngLag, der Geschäftsführer der Central KV wurde von bereits 3 x angeschrieben, zuletzt vor ca. 3 Wochen. Jedesmal das gleiche Ergebnis: Kein Interesse an Unterstützung, haben kein Vertragsverhältnis mit der BG sondern nur Du oder ich. Wenns dann etwas zurück bekommen können, sind sie sofort zur Stelle. Aber ein Versuch ist es immer Wert.
 
Hallo oerni,

es besteht da eine Unklarheit. Im Leitfaden steht von der Möglichkeit der KK sich beiladen zu lassen. Im § 75 (2) SGG steht aber:

Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, daß die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, oder ergibt sich im Verfahren, daß bei der Ablehnung des Anspruchs ein anderer Versicherungsträger, ein Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, ein Träger der Sozialhilfe oder in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts ein Land als leistungspflichtig in Betracht kommt, so sind diese beizuladen.

Wenn ich das richtig interpretiere, müsste, so wie in meinem Fall, aber auch bei Arbeitsunfällen, die KK beigeladen werden. Ist Jemand im Forum, der da genau Bescheid weiß?

Ob die KK dann aber Interesse daran hat, einen Versicherten zu unterstützen, steht wahrscheinlich auf einem anderen Blatt. Das liegt sicher auch an den Erfolgsaussichten.

Grüsse von
IngLag
 
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