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Unterschiedliche Ergebnisse durch Gutachter

Willibald

Nutzer
Registriert seit
25 Nov. 2006
Beiträge
2
Schönen guten Tag + Hallo
anlässlich eines Ski-Unfalles Mrz-2006 habe ich mir eines meiner beiden Knie massiv geschädigt: Ruptur vorderes Kreuzband, gerissenes Innenband, Aussenmeniskus-Längsriss + Chondromalazie II° med. Femurkondyle. Die dazugehörige OP wurde nach diversen Verzögerungen Anfang Mai-2006 durchgeführt. Die private Unfallversicherung ist nach AUB 88 abgeschlossen, Begutachtung wurde bei einem Prof. Dr., der von der Versicherung vorgeschlagen wurde, durchgeführt. Das Gutachten liegt mir in Kopie vor; Ergebnis 1/7 Beinwert, d.h. 1/7 von 70%, ergibt Gesamt-Invaliditätsgrad von 10%.
Habe hier im Forum einiges gelesen, das insgesamt schon sehr hilfreich war! Ein Dank an alle Aktiven
Stutzig + nachdenklich macht mich, dass - offensichtlich - bei identischer medizinischer Indikation "stark differierende" Ergebnisse für den Gesamt-Invaliditätsgrad an der Tagesordnung zu sein scheinen?
In einem Beitrag habe ich 23% Invalidität gelesen.
Was ist denn nun der korrekte Wert? Wie hoch wäre ein MITTELWERT?
Nach nunmehr 11 Monaten habe ich ca. alle 6 Wochen ein Wasser/Blut-Gemisch, das mir in gewisser Regelmässigkeit durch Punktierung abgesaugt wird. (wann hört das eigentlich auf?)
Sowohl Beugung als auch Streckung sind immer noch/schon wieder eingeschränkt; kein Tag ohne Schmerzen!
Wie gesagt würden mich Erfahrungen über die Höhe des Gesamt-Invaliditätsgrades interessieren! Gibt es hierzu eine Datenbank?

mfg
Willibald
 
Hallo Willibald,

habe auch im März einen Skiunfall gehabt
-vorderes Kreuzband
-Meniskusriss
- Knorpelschaden II- III Grades

habe auch noch ständig Probleme, obwohl die Streckung und Beugung gut ist. Bei mir steht wohl auch demnächst eine Begutachtung an, meine Frage hier im Forum war ob man sich den Gutachter aussuchen kann. Du hast recht, ich habe auch viel gesucht in anderen Foren und da geht die Spanne bei ähnlichen Verletzung von 10 - 20 %, hängt wohl viel vom Gutachter ab. Mein Arzt auch Solzialmediziner meint bei meiner Verletzung sind bei mir 20 % drin, deswegen wäre es gut wenn er das Gutachten machen würde. Hast du angefragt bei deiner Unfallversicherung, ob dein Operateur oder behandelnder Arzt das Gutachten machen kann, habe gelesen das viele Versicherung sich darauf einlassen. 10 % scheint mir gerade aufgrund der Bewegungseinschränkung auch etwas zu wenig. Wie ist denn deine Streckung /Beugung in Grad.
 
Hallo Willibald,
Herzlich Willkommen im Forum,
Ja, Ihr habt Beide recht. Jeder Gutachter begutachtet anders und das Sprichwort "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe" gilt in diesem Bereich besonders. Weil dies so ist, gibt es in den FAQ´s einige Hinweise, die zu beachten sind. In Euren Verträgen steht nichts davon, dass die Private Unfallversicherung den Gutachter alleine bestimmen darf. Ihr müßt Eurer Recht wahrnehmen. Nun wurde eine erste Begutachtung vorgenommen. Meist gibt es in den AUB Klauseln, dass die Veränderungen noch einmal begutachtet werden kann. (Zum Ende des dritten Jahres nach Unfall) Kündigt jeweils euren Versicherungen die Inanspruchnahme an, sucht euch einen Gutachter und dann teilt diesen der PUV mit. Lasst euch nicht von deren Gutachtern begutachten. Sucht euch eigene Gutachter. Jeder Arzt ist dazu berechtigt und verpflichtet. Allerdings die Fachrichtung möchte schon einigermaßen stimmen. :) :D

Gruß von der Seenixe
 
Im Vertrag AUB 88 steht:

§9 IV. Der Versicherte hat sich von den vom Versicherer beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles trägt der Versicherer.

Also hat man nicht die freie Wahl eines Gutachter und muss den Gutachter der Versicherung wohl oder übel nehmen, oder versuchen nett nachzufragen ob der eigene geht.

Ich denke besteht erstmal ein Gutachten was der PUV passt, dann ist es schwer da noch was zu machen. Du müsstest erstmal einen eigenen Gutachter bezahlen und dann vor Gericht und wenn du dann Pech hast erkennt der Richter dein Gutachten nicht an. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du es ja mal versuchen aber ansonsten würde ich davon die Finger lassen.
 
Ich habe bei der Versicherung Invaliditätsleistungen beantragt aufgrund meines Skiunfall vom 15.03 Diagnose:
- Ruptur vorderes Kreuzband
-Knorpelschaden II III Grad
- Meniskusriss

danach habe ich eine Fragebogen für den behandelnden Arzt bekommen (fachärztliche Bescheinigung)


Nach der Übersendung der fachärztlichen Bescheinigung habe ich heute mit verwunderung festgestellt, dass ich von meiner Versicherung 3000 Euro, entspricht nicht ganz 3,0% der Invaliditätssummer erhalten habe. Ich weis überhaupt nicht um was für eine Summe es sich da handeln soll, ich habe weder ein Schreiben von der Versicherung bekommen und die Übersendung der Bescheinigung ist erst eine Woche her. Ich habe dort nur die Unfallversicherung auch aus dem Verwendungszweck kann man nicht erkennen um was es sich handelt, keine Bezeichnung der Schadensnummer oder Aktenzeichen oder irgendetwas von Unfallversicherung. Wie soll ich mich da nun verhalten. Nicht das ich wenn ich bei der Versicherung nicht anrufe und das Geld behalte irgendeine stillschweigende Vereinbarung treffe und somit der Schaden damit abgegolten ist, denn mit 3 % bin ich bestimmt nicht einverstanden. Vielleicht ist es eine Fehlbuchung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo nocheinmal

hatte bereits 2x geantwortet, offensichtlich habe ich aber einen Bedienungsfehlerr gemacht, sodass die Beiträge nicht gespeichert wurden.

Die Tatsache mit dem Brot und dem Lied ist altbekannt. Jeder sollte sich darauf einstellen. Irgendwie ist es ja sogar menschlich, oder?

Ich hoffe natürlich auf eine Nachbegutachtung im zweiten und dritten Jahr. Eventuell erreicht man etwas zu Gunsten der eigenen Position, indem man sich sehr stark engagiert?

Gute Erfahrungen habe ich in entscheidenden Situationen gemacht, wenn man dies + jenes schriftlich bestätigt bzw. sich Bescheinigungen einholt. Auch wenn ich kein Freund der Bürokratie bin, so kann das Ausleben derselben schon Vorteile mit sich bringen!

Die "Zentrale Datei" scheint wohl zum momentanen Zeitpunkt noch Wunschdenken zu sein, da es - verständlicherweise - viele Gesichtspunkte gibt, welche allesamt unter einen Hut zu bringen wären. Auch rechtliche Aspekte wären natürlich zu berücksichtigen.

Kopf hoch, alles wird gut, nur mein Holzbein halt nicht!

Gruss von,

Willibald
 
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