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Unterschiedliche Beurteilungen von Gutachter zu behandelnem Arzt

Slope22

Nutzer
Registriert seit
7 Juni 2008
Beiträge
15
Hallo,

im August 2006 hatte ich einen Unfall mit dem Mountainbike. Danach wurden zwei Bandscheibenvorfälle im Bereich der HWS und verschiedene weitere Symptome diagnostiziert.

Mein Orthopäde schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass die Schädigungen durch den Unfall hervorgerufen wurden auf 80% und den Invaliditätsgrad auf 20%.

Er hat der PUV schon mehrfach mitgeteilt, dass es vor dem Unfall keinerlei Anzeichen für die Schädigungen gab.

Die PUV hat einen eigenen Gutachter beauftragt, der nun meint, dass der Unfall auf keinen Fall die Ursache für die Schädigungen wäre und den Invaliditätsgrad auf 0% schätzt. In diesem Gutachten sind auch einige wesentliche, von mir gemachte Angaben nicht ausgeführt (z.B. Taubheitsgefühl im Daumen nach dem Unfall, Aufprall mit dem Kopf beim Unfall, anhaltende Beschwerden).

Lohnt es sich, ein Gegengutachten erstellen zu lassen? Was muss danach geschehen? Anwalt einschalten? Klagen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Slope,

unbedingt widersprechen.

Darauf beharren, dass die befundberichte vom behandelnden Arzt anerkannt werden. Drohe ruhig mit Anzeige oder sonmstigen rechtlichen Schritten, wenn die meinen, dass sie eigenmächtig Dokumentationen von Ärzten verfälschen können.

Am Donnerstag war im mdr. ein Bericht (Escher), wo genau dieses Problem angesprochen wurde.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

vielen Dank für den Hinweis.

Die PUV geht wohl davon aus, dass ich die Einschätzung meines Arztes nie zu sehen bekomme. Sein Bericht liegt mir aber inzwischen vor und darin wird eindeutig festgestellt, dass 80% der Schädigungen auf den Unfall zurück zu führen ist und dass der Invaliditätsgrad bei 20% liegt (alles natürlich im Erachten des Arztes).

Warum hat die PUV mir diese Werte nicht genannt, sondern mir nur das für sie günstiges Gutachten des von ihnen beauftragten Arztes zugestellt?

Es ist wirklich zu überlegen, ob dies ein Straftatbestand ist und ob nicht tatsächlich eine Anzeige angebracht wäre.
 
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