Hallo,
im August 2006 hatte ich einen Unfall mit dem Mountainbike. Danach wurden zwei Bandscheibenvorfälle im Bereich der HWS und verschiedene weitere Symptome diagnostiziert.
Mein Orthopäde schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass die Schädigungen durch den Unfall hervorgerufen wurden auf 80% und den Invaliditätsgrad auf 20%.
Er hat der PUV schon mehrfach mitgeteilt, dass es vor dem Unfall keinerlei Anzeichen für die Schädigungen gab.
Die PUV hat einen eigenen Gutachter beauftragt, der nun meint, dass der Unfall auf keinen Fall die Ursache für die Schädigungen wäre und den Invaliditätsgrad auf 0% schätzt. In diesem Gutachten sind auch einige wesentliche, von mir gemachte Angaben nicht ausgeführt (z.B. Taubheitsgefühl im Daumen nach dem Unfall, Aufprall mit dem Kopf beim Unfall, anhaltende Beschwerden).
Lohnt es sich, ein Gegengutachten erstellen zu lassen? Was muss danach geschehen? Anwalt einschalten? Klagen?
im August 2006 hatte ich einen Unfall mit dem Mountainbike. Danach wurden zwei Bandscheibenvorfälle im Bereich der HWS und verschiedene weitere Symptome diagnostiziert.
Mein Orthopäde schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass die Schädigungen durch den Unfall hervorgerufen wurden auf 80% und den Invaliditätsgrad auf 20%.
Er hat der PUV schon mehrfach mitgeteilt, dass es vor dem Unfall keinerlei Anzeichen für die Schädigungen gab.
Die PUV hat einen eigenen Gutachter beauftragt, der nun meint, dass der Unfall auf keinen Fall die Ursache für die Schädigungen wäre und den Invaliditätsgrad auf 0% schätzt. In diesem Gutachten sind auch einige wesentliche, von mir gemachte Angaben nicht ausgeführt (z.B. Taubheitsgefühl im Daumen nach dem Unfall, Aufprall mit dem Kopf beim Unfall, anhaltende Beschwerden).
Lohnt es sich, ein Gegengutachten erstellen zu lassen? Was muss danach geschehen? Anwalt einschalten? Klagen?
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