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Unterschiede AUB 88 und 2000

tomaso

Nutzer
Registriert seit
1 März 2007
Beiträge
18
Habe mal in meinen Verträgen geschaut welche AUB ich habe. Es ist nicht 88 sondern 2000. Keine Ahnung inwieweit sich die Vertragsart unterscheidet? Vieleicht könnt ihr mir dazu was sagen, das wäre echt nett.Stimmt es eigentlich das verbesserte Leistungen aus den alten Verträgen den neuen angepasst werden und man die aktuellen vorteile geboten bekommt.Bsp. ab 70 Prozent Invalidität 400% (mein Vertrag) jetzt bietet die Allianz 500%. Kommt diese Regelung zum Gelten oder habe ich da was Falsch verstanden.
Gruss, Tomaso
 
Hallo Tomaso,

bis AUB 88 waren die Bedingungen bei allen Versicherern gleich und vom Verband der Schadensversicherer e.V. (VdS) vorgegeben.

Ab AUB 94 können die Bedingungen von den nun vom VdS als „Unverbindliche Empfehlungen“ herausgegebenen AUB abweichen.

Die AUB 2000 können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Ein genereller Vergleich zwischen AUB 88 und AUB 2000 ist so nicht möglich, man muss ins Detail gehen.

Es gelten die im Versicherungsvertrag (Versicherungsschein/Versicherungspolice) ausgewiesenen AUB, verbesserte Leistungen und besonderen Bedingungen, unabhängig davon was der Versicherer aktuell anbietet.

Gruß
Luise
 
Danke für die schnelle Antwort, gruss Tomaso
 
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