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Unterschied arbeitsunfähig bzw. berufsunfähig

Reiler

Mitglied
Registriert seit
11 Juli 2008
Beiträge
83
Hallo,

ich hab da mal eine Frage. Bin nun nach meinem Arbeitsunfall fast 6 Monate zu 100 % Arbeitsunfähig.
Da nach dem 7. Monat meine BU Versicherung eintreten würde, habe ich meinen Arzt gebeten einen Fragebogen auszufüllen, dies hat er auch getan. Bei der Frage ob ich von Seiten des Arztes berufsunfähig bin, hat der Arzt weder ja noch nein angekreuzt, sondern geschreiben: "Kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da laut Bericht ...... Spontanheilung eintreten kann". :eek: Da mir keiner sagen kann wann bzw. ob die Spontanheilung eintritt, kann ich ja bis zu meinem Lebensende auf diese Spontanheilung warten?
Kann mir von Euch jemand sagen ab wann man berufsunfähig ist bzw. was der Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig ist.

Im voraus vielen Dank

Reiler
 
Hallo Reiler,

Wenn du Dachdecker von Beruf bist (angenommen), dann musst du schwindelfrei sein.

Hast du nun durch eine Krankheit oder Unfall einen Schädigung des Gleichgewichts, dann kannst du schlecht auf dem Dach "turnen".

Du könntest aber eine sitzende Tätigkeit ausführen, bei der du das Gleichgewicht anspruchshalber für die Tätigkeit nicht dringend benötigst.
Z.B. Bürotätigkeit

Wärst du ein Feinmechaniker in einem Uhrengeschäft und hast eine Hand/Fingerverletzung, dann könntest du weder auf einem Dach damit turnen und auch keine Uhr mehr reparieren.
Soviel zur Berufsunfähigkeit und Arbeitsfähigkeit.

Spontanheilung kann ich dir nicht erklären, da ich deine Verletzung durch den Arbeitsunfall nicht kenne.

Aber mir ist bekannt, dass die Versicherungsärzte eine Liste haben, auf der aufgeführt steht, wann eine Verletzung minutiös ab-/ausgeheilt ist.

Also nimm die Liste, schau nach deiner Verletzung, stell die Uhr und dann warte auf die Spontanheilung.

Sollte diese jedoch dann nicht wie gewünscht/bestellt eintreten, dann hast du immerhin ab diesem Abheilungszeitpunkt keine Arbeitsunfallbeschwerden mehr, sondern dann geht die Verletzungsbeschwerde über in entweder eine psychische Variante deiner Persönlichkeitsstruktur oder
die Arbeitsunfallbeschwerden sind dann auf jeden Fall unfallunabhängig. Grund, der Heilungszeitpunkt für die Unfallverletzung ist abgelaufen, also keine unfallbedingte Verletzung mehr. Müsste aber auch auf dem Beipackzettel deiner Arbeitsunfallverletzung draufstehen. Musst halt das Kleingedruckte lesen.

Also hol dir die Beipackzettelliste für Arbeitsunfallverletzungen von der BG und schau, was bei deiner Verletzungsart als Zeitangabe draufsteht.

Dann weißt du wenigstens, wann die Spontanheilungszeit abgelaufen ist, und du zum Psychiater zur Begutachtung geschickt wirst.

Bei dem psychiatrischen Begutachter wird dann (für die BG) gesucht, wo die Vorraussetzungen für den Arbeitsunfall in der Kindheit entstanden sind und die Ursache darüber, dass du glaubst nach dem Unfall Beschwerden aus diesem Unfall zu haben.
:rolleyes:

Gruß Ariel
 
Hallo

Ariel hat den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit, sehr gut erklärt. Berufsunfähigkeit = Du kannst deinen Beruf nicht mehr ausführen. Arbeitsunfähigkeit = Du bist auf Zeit krank geschrieben und kannst bei vollster Genesung deine Tätigkeit/ Beruf wieder aufnehmen.

Als ich las das Dein Arzt Spontanheilung reinschrieb, mußte ich grinsen. Ich verstehe darunter Wunderheilung nach dem Moto Steh auf und Wandle. Ich habe das noch nie von einem Arzt gehört und kann dir deshalb auch leider nicht erklären was damit gemeint ist. Ich würde an Deiner Stelle einfach mal den Arzt fragen wie er das meint, ob du jetzt zu Hause sitzen sollst und auf ein Wunder warten sollst.

Wünsch dir alles gute

VG
 
Hallo Reiler,

Ariel und Speetwomen haben den wesentlichen Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig herausgearbeitet: der Unterschied ist der Prognosehorizont.

Arbeitsunfähig = absehbare Dauer
berufsunfähig = unabsehbare Dauer

Gemäß Rechtsprechung wird die Formulierung auf "unabsehbare Dauer" in der Regel als 3 Jahre und mehr interpretiert.

Bei einer privaten BU-Versicherung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die exakte Definition den abgeschlossenen Versicherungsbedingungen zu entnehmen ist, hier kann es Unterschiede von Versicherer zu Versicherer geben.

Unwesentlich ist die Ursache des Gesundheitszustands, genauso ist es egal, ob deine Beschwerden eher körperlicher oder psychischer Natur sind!

Weiterhin prüft je nach abgeschlossenem Bedingungswerk die BU-Versicherung die sog. "abstrakte Verweisbarkeit", d.h. ob es eine Tätigkeit gibt, die deinen Kenntnissen, Erfahrungen, Ansehen und deiner Lebensstellung (bzgl. genauer Formulierungen unbedingt die Bedingungen ansehen!) entspricht. Bei letzterem Punkt ist zu beachten, dass Einkommenseinbußen bis maximal 30% hingenommen werden müssen.

Abgrenzungen zu den Begriffen wie
- berufsunfähig in der privaten Versicherung
- arbeitsunfähig in der privaten Versicherung
- arbeitsunfähig in der gesetzlichen Versicherung
- verminderte Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Versicherung
etc. kann man in folgendem Dokument des GDV nachlesen:
https://secure.gdv.de/gdv-veroeffentlichungen/upload_img/22_dwl.pdf ,
damit kannst du dich für´s erste schlau machen.

Gruß
Joker

P.S. habe dieses Thema mal in "private Versicherungen" verschoben
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

also, ich bin vor 5,5 Monaten von einem Gerüst (6m) abgstürzt. Da ich auf einen Oleanderbaum gefallen bin, hatte ich mir nur eine starke Gehirnerschütterung, diverse Prellungen und einen Muskelabriß in der rechten Schulter zu gezogen.
Als ich auf der Intensivstation wach geworden bin, habe ich alles doppelt gesehen, heute sehe ich zum Glück nicht mehr doppelt sondern nur noch verschwommen. Die Sehstörungen wurden komplett auf die Gehirnerschütterung geschoben und sollten nach 4-6 Wochen wieder weg sein, war aber leider nicht so.
Nach langem hin und her wurde festgestellt, dass der Sehnerv gelähmt wäre. DIese Lähmung könnte sich innerhalb 12 Monaten zurückbilden. (Spontanheilung?) Da warte ich heute drauf. Da ich bald die 6 Monate voll habe, habe ich die BU Versicherung aktiviert, die mir dann u.a. einen Arztfragebogen zugeschickt hat. Nun warte ich bis Ende November, dann habe ich wieder einen Termin in der Uniklinik, vielleicht füllen die mir den Fragebogen so aus, dass ich ihn an die Versicherung weiterleiten kann. Solangsam geht mir das Geld aus und es muss irgendwie weitergehen.
Die BG hat sich in der 8 Wochte verabschiedet, gegen die habe ich auch Wiederspruch eingelegt, das dauert aber wahrscheinlich Jahre bis die sich melden.

Bis bald
Reiler
 
Hallo Reiler,

Du darfst die BG nicht aus der Verantwortung lassen. Immer wieder Anträge stellen und Bescheide abfordern. Die Bescheide dann notfalls anfechten und auch klagen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Reiler,

Doppelbilder sind nicht allein wegen Sehnervschädigung verursacht.

Das kann auch andere Verletzungsfolgegründe haben.

Ich rate dir in eine Klinik /Praxis zu gehen, wo man sich mit -Neuro-Ophtalomolgie (Augenheilkunde auf der Basis von Nervenläsionen, z.B, auch der Nerven der Augenmuskeln, Hirndurchblutungsstörungen usw. auskennt.

Gruß Ariel
 
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