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Unterschied arbeitssuchend - arbeitslos / Auswirkungen auf die RV

Joker

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Registriert seit
2 Sep. 2006
Beiträge
1,299
Ort
am Rhein
Hallo,

bei der Agentur für Arbeit gibt es unterschiedliche Meldungsformen, z.B.
a) arbeitssuchend
b) arbeitslos

Grundsätzlich soweit klar: arbeitssuchend ist jeder, der einen neuen Job sucht, auch wenn man evtl. noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Arbeitslos ist jeder, der keinen Job mehr hat. Jeder Arbeitslose ist somit auch arbeitssuchend, sofern er sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt.

So, jetzt aber die für dieses Forum evtl. wichtigen Fragen:
1. Sofern man z.B. ALG gem. § 125 bezieht, obwohl das ursprüngliche Beschäftigungsverhältnis noch fortbesteht: was ist man dann - arbeitssuchend oder arbeitslos?

2. Nehmen wir an, das ALG gem. § 125 läuft aus, die DRV hat noch nicht über eine EM-Rente entschieden und man erhält
a) Hartz IV oder
b) nichts, weil z.B. der Lebenspartner noch verdient
Als was wird man dann bei der ARGE/dem AA geführt: arbeitssuchend oder arbeitslos?

3. Welche Auswirkungen hat eine (regelmäßige) arbeitssuchend oder arbeitslos-Meldung auf die DRV, wo sind die Unterschiede dieser Meldungsformen, insbesonder in Bezug auf Leistungen der DRV?

Werden z.B. durch regelmäßige arbeitssuchend-/arbeitslos-Meldung Anrechnungszeiten für eine EM-Rente bei der DRV aufgebaut?

Beispiel: ALG-Bezug gem. § 125 ist ausgelaufen, seitens der ARGE/des AA erhält man jedoch keine Leistungen mehr, die DRV lehnt jedoch eine EM-Rente ab. Muss man jetzt zwangsläufig seine EM-Rente einklagen oder kann man auch z.B. in 3 Jahren einen neuen EM-Rentenantrag stellen, ohne dass man die Berechtigung auf eine EM-Rente verloren hat (Voraussetzung ist ja, binnen der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge an die DRV geleistet zu haben)?
Wäre es für die unter 3. beschriebene Situation ein Unterschied, ob man arbeitssuchend oder arbeitslos (beides ohne Leistungsbezug) gemeldet wäre? Wenn ja, wo wäre der Unterschied? Wie wäre die Situation bei HartzIV-Bezug?

Wär schön, wenn einer der Experten auf diesem Gebiet eine Rückmeldung geben könnte.

Gruß
Joker
 
Hallo scooterplus,

vielen Dank für den Link, das hilft schon mal ein Stückchen weiter. Anrechnungszeiten bei der DRV gibt es also nur, wenn man sich "arbeitslos ohne Leistungsbezug" meldet.

So, jetzt also zur nächsten Frage: In der Broschüre heißt es:
Was bekommen Sie als Arbeitslose/r ohne Leistungsbezug?
Sie können z. B.
[...]
Nach Prüfung des Einzelfalls:
[...]
- Rentenanrechnungszeiten erwerben

Führen diese Rentenanrechnungszeiten dann auch dazu, dass man die Anspruchsvoraussetzungen für einen EM-Rentenantrag erwirbt?

Gruß
Joker
 
Hey, Joker,

diese Fragen treiben mich auch gerade um....allein schon Dein Beitrag oben, bei dem mir beim Lesen und Kapierenwollen schon ganz schwummerig wird, zeigt mir, daß nicht nur ich das Thema § 125 ziemlich komplex und tückisch finde.

Bei mir ist es noch ein bißchen komplizierter, weil ich nach dem Unfall/Überfall in der Probezeit gekündigt wurde, also keine Arbeitgeberin mehr habe. Gleichwohl aber "alte" Ansprüche auf ALG 1 (Werden die eigentlich "aufgebraucht" beim Warten auf Rentenbescheid/- ablehnung? Das wäre ja ein Ding, weil ich ja AU bin.

Ich habe gegen die Einstellung des V-Geldes Widerspruch eingelegt...und das kann sich jetzt alles zeitlich ja endlos hinziehen mit Entscheidungen, parallel mußte ich den Antrag auf EU-Rente stellen und als Übergang den Antrag auf ALG1 nach §125.

Ich habe schon versucht mir die Wenns und Aber s( was ist wann schädlich für welche Ansprüche, Anwartschaftszeiten etc.) aufzudröseln...ähnlich wie Du das versuchst, z. B. was ist mit dem Rentenantrag, der ja gestellt ist, wenn V-Geld nach Widerspruch weitergezahlt wird.

Wenn Du noch irgendwo erhellende Infos findest, dann bitte kurze Nachricht über PN, wenn Du es einstellst. Manche Beiträge gehen mir durch die Lappen.

Gruß

Laverda
 
Hallo Joker und Laverda,

ich weiss ja nicht, ob ihr hier schon mal reingeschaut habt.

Ihr könntet Fragen im Expertenforum stellen / hier
Beitrag von 2006

oder einen Versichertenberater/-ältesten bzw. eine Beratungsstelle kontaktieren.

Von einer Nachbarin weiss ich, dass ihr von einem Versichertenältesten hier vor Ort z.B. beim Ausfüllen eines Rentenantrags geholfen wurde. Ich denke, fragen kann man ja mal.

Gutes Gelingen
Cindy
 
Hallo Cindy,

danke, durch diesen Link wurde meine Fragen beantwortet:)! Für mich somit das kurze Fazit: in unklarer Situation immer bei der Agentur für Arbeit arbeitslos (nicht: arbeitssuchend) ohne Leistungsbezug melden (oder halt HartzIV-Antrag), dann kann man auch in Zukunft noch eine EM-Rente beantragen.

Gruß
Joker
 
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