Hallo,
bei der Agentur für Arbeit gibt es unterschiedliche Meldungsformen, z.B.
a) arbeitssuchend
b) arbeitslos
Grundsätzlich soweit klar: arbeitssuchend ist jeder, der einen neuen Job sucht, auch wenn man evtl. noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Arbeitslos ist jeder, der keinen Job mehr hat. Jeder Arbeitslose ist somit auch arbeitssuchend, sofern er sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt.
So, jetzt aber die für dieses Forum evtl. wichtigen Fragen:
1. Sofern man z.B. ALG gem. § 125 bezieht, obwohl das ursprüngliche Beschäftigungsverhältnis noch fortbesteht: was ist man dann - arbeitssuchend oder arbeitslos?
2. Nehmen wir an, das ALG gem. § 125 läuft aus, die DRV hat noch nicht über eine EM-Rente entschieden und man erhält
a) Hartz IV oder
b) nichts, weil z.B. der Lebenspartner noch verdient
Als was wird man dann bei der ARGE/dem AA geführt: arbeitssuchend oder arbeitslos?
3. Welche Auswirkungen hat eine (regelmäßige) arbeitssuchend oder arbeitslos-Meldung auf die DRV, wo sind die Unterschiede dieser Meldungsformen, insbesonder in Bezug auf Leistungen der DRV?
Werden z.B. durch regelmäßige arbeitssuchend-/arbeitslos-Meldung Anrechnungszeiten für eine EM-Rente bei der DRV aufgebaut?
Beispiel: ALG-Bezug gem. § 125 ist ausgelaufen, seitens der ARGE/des AA erhält man jedoch keine Leistungen mehr, die DRV lehnt jedoch eine EM-Rente ab. Muss man jetzt zwangsläufig seine EM-Rente einklagen oder kann man auch z.B. in 3 Jahren einen neuen EM-Rentenantrag stellen, ohne dass man die Berechtigung auf eine EM-Rente verloren hat (Voraussetzung ist ja, binnen der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge an die DRV geleistet zu haben)?
Wäre es für die unter 3. beschriebene Situation ein Unterschied, ob man arbeitssuchend oder arbeitslos (beides ohne Leistungsbezug) gemeldet wäre? Wenn ja, wo wäre der Unterschied? Wie wäre die Situation bei HartzIV-Bezug?
Wär schön, wenn einer der Experten auf diesem Gebiet eine Rückmeldung geben könnte.
Gruß
Joker
bei der Agentur für Arbeit gibt es unterschiedliche Meldungsformen, z.B.
a) arbeitssuchend
b) arbeitslos
Grundsätzlich soweit klar: arbeitssuchend ist jeder, der einen neuen Job sucht, auch wenn man evtl. noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Arbeitslos ist jeder, der keinen Job mehr hat. Jeder Arbeitslose ist somit auch arbeitssuchend, sofern er sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt.
So, jetzt aber die für dieses Forum evtl. wichtigen Fragen:
1. Sofern man z.B. ALG gem. § 125 bezieht, obwohl das ursprüngliche Beschäftigungsverhältnis noch fortbesteht: was ist man dann - arbeitssuchend oder arbeitslos?
2. Nehmen wir an, das ALG gem. § 125 läuft aus, die DRV hat noch nicht über eine EM-Rente entschieden und man erhält
a) Hartz IV oder
b) nichts, weil z.B. der Lebenspartner noch verdient
Als was wird man dann bei der ARGE/dem AA geführt: arbeitssuchend oder arbeitslos?
3. Welche Auswirkungen hat eine (regelmäßige) arbeitssuchend oder arbeitslos-Meldung auf die DRV, wo sind die Unterschiede dieser Meldungsformen, insbesonder in Bezug auf Leistungen der DRV?
Werden z.B. durch regelmäßige arbeitssuchend-/arbeitslos-Meldung Anrechnungszeiten für eine EM-Rente bei der DRV aufgebaut?
Beispiel: ALG-Bezug gem. § 125 ist ausgelaufen, seitens der ARGE/des AA erhält man jedoch keine Leistungen mehr, die DRV lehnt jedoch eine EM-Rente ab. Muss man jetzt zwangsläufig seine EM-Rente einklagen oder kann man auch z.B. in 3 Jahren einen neuen EM-Rentenantrag stellen, ohne dass man die Berechtigung auf eine EM-Rente verloren hat (Voraussetzung ist ja, binnen der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge an die DRV geleistet zu haben)?
Wäre es für die unter 3. beschriebene Situation ein Unterschied, ob man arbeitssuchend oder arbeitslos (beides ohne Leistungsbezug) gemeldet wäre? Wenn ja, wo wäre der Unterschied? Wie wäre die Situation bei HartzIV-Bezug?
Wär schön, wenn einer der Experten auf diesem Gebiet eine Rückmeldung geben könnte.
Gruß
Joker