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Unterhalt ... weniger witzig

WACHT3L

Nutzer
Registriert seit
14 Mai 2007
Beiträge
3
Hallo libe Forumler ...
da ich nirgends eine Quelle finde die mir aufschluss geben kann versuche ich es mal auf diesem Wege.

Ich wohne seit dem 15.07.2006 mit meiner Freundin zusammen ( also noch weniger als 1 Jahr ). Wir haben ein 6 Monate altes Kind und werden uns in kürze zumindest räumlich trennen.
Ich beziehe:

Arbeitslosengeld bzw. ab 02.07.07 Verletztengeld i.H.v. 519,90 €
MDE Rente ( von einer Berufsgenossenschaft ) 386,40 €

Sie bekommt Kindergeld und Erziehungsgeld i.H.v. ca. 450,00 €
Sie geht Stundenweise Arbeiten und erhält ca. 400,00 € dafür.

Wie hoch wäre Ihr Anspruch auf Unterhalt?
Wie sieht das mit dem Unterhalt für meinen Sohn aus? ( laut Düsseldorfer Tabelle 204,00 € ).
Ich weiss zwar, dass es eine Mindesterhaltsgrenze für mich gibt aber es wäre mal Interessant, ob ich beispielsweise Unterhalts "Vorschüsse" für meinen Sohn seitens des Jugendamtes zurück zahlen muss, da ich bis zur Beendigung meiner REHA nur diesen bescheidenen Betrag an Verletztengeld bekomme

Sooo...wenn jemand was dazu zu sagen hat, dann wäre das Super toll :D
Gruß WACHT3L
 
...ohne jemanden vorzugreifen:rolleyes: ....ich glaube wir sind nicht die richtigen Ansprechpartner.....

Gruß Kai-Uwe
 
Hallo Wacht3l,

mein ältester Sohn verdient in Leipzig als Kraftfahrer als Vollbeschäftigter ca. 1000 Euro netto und muß davon eine 4 köpfige Familie ernähren. Zusätzlich ein uneheliches Kind Unterhalt bis vor einem Jahr bezahlen. Seine Frau hat epileptische Anfälle und kann daher nicht voll arbeiten. Das Kind ist nun 19 Jahre alt und verdient sein eigenes Geld. Meinem Sohn geht es also seit ca. einem Jahr etwas besser.

Du kannst vergleichen.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Hallo Wacht3l,

trozdem Dir ein herzliches Willkommen hier im Forum.
Ich kann Kai Uwe nur zustimmen. Hier bist Du etwas falsch, weil es wirklich um Unterhaltsberechnung und die rechtliche Wertung von Unterhaltsbestandteilen geht. Als Ansprechpartner kann ich Dir eigentlich das Jugendamt oder wirklich einen Anwalt im Rahmen einer Beratung empfehlen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

hier mal ein Link zu einem Forum für Eltern. Hier kann dir sicherlich geholfen werden da es um unterhaltsrechtliche Sachen geht. Allerdings gibts auch hier, wie in jedem Forum, keine rechtsverbindliche Auskünfte. Von Laien und Betroffenen für andere Betroffene. Ebenfalls findest du einige Links wo du dich hierzu schlauer machen kannst.

http://www.treffpunkteltern.de/foren/

Gruß Divegirl
 
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