Schmeichel78
Erfahrenes Mitglied
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- 20 Juni 2016
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- 146
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes in einem Urteil gelesen:
"Einschränkung der Unterarmbeweglichkeit eine MdE von 20 v. H. erst bei einer Aufhebung der Drehbeweglichkeit bzw. einer Versteifung in Einwärtsdrehung von 0/70/70º anzusetzen sei," Hessisches LSG, Urteil vom 05.06.2014 - L 3 U 254/10
Wie ich 0/70/70 zu verstehen?
Ich kann meinen Unterarm nach rechts und links nicht mehr viel bewegen, nach innen ehrlich gesagt nur noch ein paar cm. Die Messung lautet:
Bewegungsenschränkungen
ROM Ellenbogengelenk____rechts______links
E/F_________________________10-0-130___0-5-110
Iro/Aro_____________________90-0-75____30-0-50
Wenn ich das richtig lese, habe ich 30/0/50. Aber wie bringe ich das in den Vergleich zu den genannten 0/70/70?!
Ich habe folgendes in einem Urteil gelesen:
"Einschränkung der Unterarmbeweglichkeit eine MdE von 20 v. H. erst bei einer Aufhebung der Drehbeweglichkeit bzw. einer Versteifung in Einwärtsdrehung von 0/70/70º anzusetzen sei," Hessisches LSG, Urteil vom 05.06.2014 - L 3 U 254/10
Wie ich 0/70/70 zu verstehen?
Ich kann meinen Unterarm nach rechts und links nicht mehr viel bewegen, nach innen ehrlich gesagt nur noch ein paar cm. Die Messung lautet:
Bewegungsenschränkungen
ROM Ellenbogengelenk____rechts______links
E/F_________________________10-0-130___0-5-110
Iro/Aro_____________________90-0-75____30-0-50
Wenn ich das richtig lese, habe ich 30/0/50. Aber wie bringe ich das in den Vergleich zu den genannten 0/70/70?!