Hallo,
das Landgericht Dortmund hat unter dem Aktenzeichen 21 O 255/10
(unter diesem Link nachlesbar) entschieden: Fall der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unfall auf Fahrt zum Arbeitsplatz in einem hierfür vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug
Ganz so deckt sich das nicht mit meiner Rechtsauffassung.
Gruß von der Seenixe
das Landgericht Dortmund hat unter dem Aktenzeichen 21 O 255/10
(unter diesem Link nachlesbar) entschieden: Fall der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unfall auf Fahrt zum Arbeitsplatz in einem hierfür vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug
Verunfallen ein Arbeitnehmer und sein Kollege ohne Fremdbeteiligung in einem von dem Arbeitgeber für Fahrten zwischen auswärtigen Mon-
tagestellen und den Wohnstätten der Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Pkw auf der Fahrt zur Arbeitsstelle, so hat der beifahrende Arbeitnehmer keinen Anspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugführers, da ein Fall der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt. (Aus den Gründen: ...Zu Recht gehen die Beteiligten übereinstimmend davon aus, dass hier der Personenschaden des Beifahrers durch einen Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung verursacht worden ist. Bei der konkreten Fahrt handelt es sich in jedem Fall um eine versicherte Tätigkeit, sei es unmittelbar nach § 8 I SGB VII oder aufgrund der speziellen erweiternden Regelung in § 8 II Nr.1 bis Nr.4 SGB VII. Der Beifahrer hat den Unfall hier i.d.S. als "Betriebsangehöriger" erlitten. Hier hatte das Unternehmen das Fahrzeug zur Verfügung gestellt...).
Ganz so deckt sich das nicht mit meiner Rechtsauffassung.
Gruß von der Seenixe
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