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Untätigkeitsklage wann möglich?

gummibär

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Feb. 2008
Beiträge
569
Ich habe am 01,12,2008(!) ein orthopädisches Hilfsmittel bei der KK beantragt, nachdem die vorrangig zuständige BG die Versorgung mal wieder verweigert hat. Anfang Juli 2009 hat die KK die Versorgung abgelehnt. Habe dann im Juli einen ausführlichen Widerspruch (Posteingang selbstverständlich schriftlich quittiert) eingereicht. Bis heute habe ich nichts mehr gehört, bin aber auf die Versorgung mit Dringlichkeit angewiesen.Habe extra die KK dafür gewechselt. Die jetzige KK weiß also nichts von den bestehenden Unfallfolgen. Vorher wurden alle Leistungen sowohl von der vorrangig zuständigen BG, als auch von der KK (mit dem Rückverweis auf Arbeitsunfallfolgen) abgelehnt, so daß ich auch dort schon ohne jegliche medizinische Versorgung dastand.
Seit dem Widerspruch sind nun über 3 Monate vergangen. Darf man nach 3 oder erst nach 6 Monaten bürokratischer Untätigkeit Klage einreichen.
Laut Aussage des SB der KK sollte die Widerspruchsprüfung 2-3 Wochen beanspruchen (-MdK Abklärung).
Danke für Eure Mithilfe
Gruß-Gummibär
 
Hallo Gummibär,

Untätigkeitsklage nach 6 Monaten, wenn den Antrag nicht beschieden wurde;
Untätigkeitsklage nach 3 Monaten, wenn über deinen Widerspruch nicht entschieden wurde.

Gruß
tamtam
 
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