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Untätigkeitsklage nach §88

Dubi1972

Mitglied
Registriert seit
19 Juni 2019
Beiträge
34
Ort
Darmstadt
Hallo ich habe eine Frage.

ich habe ein Antag auf MdE gestellt in 7/19 für mein linkes nach einem Wegeunfall 1992. Ich bin in 8/19 nun Begutachtet worden, zwar wegen eines anderen Unfall, aber der Arzt hatte meine Begutachtungsanfrage auf dem Tisch liegen und hat diese gerade einfach mit gemacht. Nun habe ich seid diesem Gutachten nichts mehr gehört von der BG bis auf ein Schreiben 8/19 wo Sie mich gebeten haben, noch alle Unterlagen die ich zu diesem Unfall habe einzureichen. Es waren nicht viele habe es aber getan. Am 22.01.2020 habe ich gebeten mir den Stand der dinge zu nennen. Leider keine Antwort. Nun möchte ich Untätigkeitsklage erheben da ich mit meinem Rechten Knie das gleiche Problem hatte und diese MdE hat fast 3,5 Jahre gedauert bis ich Sie zugesprochen bekommen habe, und dieses mal will ich auf keinen Fall so lange warten. Zur Info beim Gutachten linkes Knie wurde eine MdE von 10 % festgestellt. Rechts habe ich schon 20 % auf lebzeit.
Meine Frage jetzt, was muss ich tun um Untätigkeitklage zu erheben?. Wie ist der ablauf? Um antworten wäre ich Dankbar.
Gruss Dubi
 
Soweit ich weiss beim sozialgericht in deiner nähe:hiermit erhebe ich klage wegen untätigkeit gegen: bg (adresse) bezug:mein antrag vom....an deiner stelle würde ich bei bg explizit noch pflichtgemässen bescheid über verletztenrente beantragen und kopie gleich mit ans gericht schicken.dann kannst du sog.feststellungs u. Verpflichtungsklage erheben.feststellung über vorliegen des schadens mit mde bemessung und bescheid hierzu sowie gleich die verpflichtung zur leistungserbringung in gestzl.höhe aufgrund der festgestellten mde.nach dem klageantrag selbst schreib weiter unten:hilfsweise beantrage ich die feststellung der mde-bemessung und die verpflichtung der beklagten zur pflichtgemässen bescheidung der höhe der zur erbringenden verletztenrentenzahlung. Weiter unten schreib:ich beantrage äusserst hilfsweise die veepflichtung der beklagten zur pflichtgemässen feststellung der höhe der mde und bescheiderstellung hierüber. Im briefkopf einfach dein name -kläger- und adresse der bg , vertreten durch:(name des sachbearbeiters) -Beklagte- schreiben. So würd ichs jetzt machen.dann hasch alles beinander und sparsch zeit. Mfg. Micha.

Auch Versagungsgegenklage genannt glaube ich.

Untätigkeitsklage würde die bg lediglich zur bescheiderstellung von mde verpflichten.dann würde die sache mit der leistungserbringung fehlen und es dauerte nochmals länger.mit den hilfsanträgen kannst du das zunächst bestmögliche auf einen rutsch machen.
 
Super danke 513cui, Ich habe jetzt erstmal einen Antrag zum 1. Bescheid des Verwaltungsaktes mit dem Aktenzeichen gefordert, mit frist zum 18.03.20 danach werde ich es genau so machen wie du geschrieben hast. habe schon am 01.07.19 den Antrag auf Begutachtung gestellt. Dann hat die BG ein Gutachten wegen einer anden sache machen lassen, der gutachter hat aber auf mein schreiben sofort reagiert und hat diese Begutachtung gleich mitgemacht und ist auf eine MdE von 10 % gekommen also insgesammt 30% MdE mit beiden Sachen. Und seit dem nix mehr. Kein Anruf kein Brief nix. Deswegen meine Frage. Also nochmal danke werde ein Feedback posten sobald ich mehr weis.

gruss Dubi
 
Ganz sicher wäst du glaub wenn du zuvor noch bitte um sachstandsmitteilung an bg schickst mit :hierzu habe ich mir den termin xxxxxx vorgemerkt und erwarte ihre mitteilung. 10 tage zeit geben.kommt eh keine antwort.dann kopie mit ans gericht.dann sind sie im verzug.sende dir demnächst die paragraphen für klageantrag.mfg.micha.
 
Hallo Dubi

Mir wurde einmal abgeraten, als ich eine Untätigkeitsklage in die Überlegung warf.
Das Argument war, dass sich dann das Verfahren noch weiter verzögert, weil Akte ans Gericht muss und BG in der Zeit die Füße still halten darf, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
Diesen Aspekt würde ich noch versuchen rauszufinden und bei der Abwägung mit überlegen.

LG
 
Ja und so tun Sie ja auch n
Hallo Dubi

Mir wurde einmal abgeraten, als ich eine Untätigkeitsklage in die Überlegung warf.
Das Argument war, dass sich dann das Verfahren noch weiter verzögert, weil Akte ans Gericht muss und BG in der Zeit die Füße still halten darf, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
Diesen Aspekt würde ich noch versuchen rauszufinden und bei der Abwägung mit überlegen.

LG

Ja und so tun Sie ja ach nix, und lassen sich alle Zeit der Welt. Ich werde nicht die Untätigkeitsklage einreichen sondern die Feststellungs und Verpflichtungsklage. wie es schon 513 schreibt. Mal sehen mehr als 3,5 Jahre wie bei der angeren Sache werden Sie ja wohl nicht brauchen Problem ist nur das Sie immer 6 Monate gespart haben weil ab da Ja erst die Zahlungspflicht beginnt. Ich denke auch, das ist der Grund warum es immer erstmal dauert.
Gruss Dubi
 
Kurzinfo, nachdem ich den Antrag auf einen Verwaltungsakt gestellt habe, hat die BG doch sehr schnell gehandelt. Im Januar habe ich den Antrag auf Verwaltungsakt gestellt, ca. 2 Wochen danach wurde ich kontaktiert und mir wurde mitgeteilt das man noch einige nachforschungen anstellen muss. Mit hinweis meinerseits das ich zum 18.03.2020 Klage einreiche hat man mich nun heute kontaktiert und mitgeteilt das ein positiv Bescheid erlassen wird. Summasumarum 10 Monate von Antragstellung bis Bescheid ich denke das kann sich sehen lassen. Danke nochmals an die Beiträge und hilfe.

Gruss Dubi
 
Hallo kurzinfo,
also Bescheid ist eingegangen und die MdE von 10% wie vom Gutachter festgestellt wurde ab dem 6 Monate nach Antragstellung gezahlt rückwirkend ausgezahlt.
Der Bescheid ist dauerhaft da eine Genesung des Li. Knie nicht mehr gegeben ist. Ich danke nochmal allen die mir hier geholfen haben.
Zur Info der Gutachter ist Herr Dr. Schimanski in Konstanz. Ein echt super Arzt der die Begutachtung ausführlich durchführt und nicht nir so ruckzuck.

Gruss Dubi
PS Somit sind wir mit diesem Thema hier durch.
 
Hallo Dubi,
hatte deinen Beitrag hier verfolgt und bin in der gleichen Situation. Erstmal Gratulation zu deinem Erfolg! :)

Mein Anwalt mahnt die BG jetzt regelmäßig an und will die Untätigkeitsklage möglichst lange rauszögern, weil damit der Prozess verlängert werden könnte bzw. wird. Seit der vom Anwalt angeordneten Feststellung der MdE sind bisher 3 Monate vergangen. Ich bin gespannt wann bei mir was kommt...

Schöne Grüße,
Nivram
 
Hallo Nivram,

meines erachtens zögert das Anmahnen deines Anwalt es auch nur herraus wie lange will man Mahnen? Halbes Jahr Ganzes Jahr oder 2? Die Klage dauert zwar auch, aber du weist das es läuft und je nachdem bei welchem Solzialgericht du bist geht es ja vorran. Ich würde an deiner stelle einen Antrag auf einen Verwaltungsakt bei der BG stellen, damit bist du auf der sicheren Seite das du alles mögliche versucht hast für dein Fall und sollte die BG sich nicht rühren, nach 3 Monaten Klage einreichen. Bedeutung Verwaltungsakt.

" Die Entscheidungsfrist beginnt damit zu laufen. Diese beträgt in der Regel drei Monate, sie kann jedoch durch Rechtsvorschrift abweichend bestimmt werden. Die Behörde ist daraufhin verpflichtet, über den Antrag innerhalb der genannten Frist zu entscheiden und einen Verwaltungsakt zu erlassen"

Gruss Dubi

Halt mich mal auf dem Laufendem.
 
Hey Dubi,
danke für deine schnelle Antwort.

Der Anwalt erklärte mir das man sowas erst stellen oder beantragen kann, wenn „zu viel Zeit“ vergeht.
Um Druck aufzubauen, hat er mehrmals dort angerufen und bekam die Info, dass noch Sachen geprüft werden und Regressansprüche gegen den Verursacher.

Aufgrund COVID-19 und den aktuellen Umständen,
sind solche Fristen einzuhalten, aber beim Klageweg zu vernachlässigen. Das Gericht würde der Behörde zusprechen und es vergeht noch mehr Zeit.

Ich denke mein Anwalt wird sowas machen, sobald 3 Monate vergangen sind. Ich hoffe das die sich einfach eher melden, hauptsächlich wegen der zukünftigen Behandlungen.

Ich melde mich mal wenn es etwas Neues gibt.

Schöne Grüße,
Nivram
 
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