• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Untätigkeitsbeschwerde

Mein BG Verfahren ist seit 1 1/2 Jahren im Widerspruchsverfahren.
Ich wollte mich an die Aufsichtsbehörde der BG wenden, aber der
VDK (rechtlicher Beistand) rät mir ab. Was kann ich tun, damit
die BG den Widerspruch entscheidet. Von der BG werde ich nur
hingehalten. Mir wird immer wieder mitgeteilt, ich könne ja zum DA
gehen, dies ist jedoch nicht der entsprechende Facharzt f. meine
Erkrankung. Mir ist es egal wie die BG das Widerspruchsverfahren entscheidet, weil ich werde sowieso klagen müssen.
Nur erst für das Klageverfahren würde dann meine Rechtschutz
einen Anwalt bezahlen.

Ist es normal, das die BG mich solange hin halten darf?
 
Hallo Expresso.


Leider ist es so das die BG wartet bis sie alle Unterlagen zusammen hat und wenn sich ein Arzt Zeit läßt ist es nicht deren Schuld.Deswegen denke ich das die dir geraten haben zum Hausarzt zu gehen weil es schneller geht.
Stehen denn noch Untersuchungen offen oder Berichte?


LG SONJA
 
Was darf die BG?

Hallo Sonni,
Leider ist es so das die BG wartet bis sie alle Unterlagen zusammen hat und wenn sich ein Arzt Zeit läßt ist es nicht deren Schuld.
Es geht nicht immer nur um das Unterlagensammeln, sondern auch um den Aufbau der Schadensentsorgungsstrategie.

Wenn aus der Unterlagen-Sichtung ersichtlich ist, dass das Schadensersatzbegehren Erfolg haben könnte, dann wird versucht, mit der Suche nach gewissen "Rosinen" in den Unterlagen, den drohenden Schaden für die gesetzliche Unfallversicherung noch abzuwenden, entweder mit gewissen Ablenkungen, wie Vorschädigung, Degeneration, Ausgeheilt, .... .
In den Schreiben von meiner BG wird alles aufgefahren, was die höchsten Gerichtssprüche eine Absage erteilt hatte, und trotzdem versuchen sie es immer wieder. Ein Anwalt ist auch nicht immer eine Garantie, dass der dann diese taktischen Spielchen rechtzeitig durchschaut.

Dafür müssen ja auch erst geeignete Ärzte gefunden werden, die dann die entsprechenden Gutachten formulieren, die alle vorherigen Arztbefundberichte und Gutachten in gegenteilige Aussage umdrehen.
Bei mir hat diese Prozedur von Schadensforderung über die Widersprüche bis Gerichtsgutachten dann 5 Jahre gedauert.

Je klarer die Sache für das Unfallopfer, desto länger dürfte es dauern, bis die Sache klar für die BG abgewickelt ist - immerhin muss ja auch eine entsprechende Beeinflussung des Gerichts stattfinden. Damals waren die Gerichte noch nicht so flächenübergreifend mit versicherungsmedizinischen Vorträgen bekehrt wie heute.
Heute wird es nicht mehr, wie bei mir, 4 Jahre dauern, bis nach Abwicklung von der BG endlich Klage eingereicht werden kann und dann braucht das Gericht nochmal eineinhalb Jahre bis es den geeigneten Gutachter gefunden hat, .... .

Wir haben mehrmals angefragt, warum ein Widerspruchbescheid so lange dauert und woran das liege; zwei mal mit entsprechenden §-Hinweisen freundlich gemahnt - für die Katz.

@ Espresso,

Ist es normal, das die BG mich solange hin halten darf?
"Dürfen", berechtigt oder nicht, ist eine Sache der Macht!
Wer Monopol hat, der hat alle Möglichkeiten der Welt.
Beschwerden oder Rügen verkürzen den Prozess nicht.
Aber wenn man die BG in ihrer Macht-Ruhe stört, vielleicht macht sie dann Fehler(?).

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,
vielen Dank für Deine Antwort, das sind ja nette Aussichten.
Ich habe Bedenken, das ich bis dahin von der Rechtschutz gekündigt
werde, weil ich eben an so vielen Ecken kämpfen muss, alles wegen dieser
einen Sache :-(.

@Micha
und ja, mir ist bewußt, das der VDK nicht erste Wahl ist. Ich kann mir nur
im vorgerichtlichen Verfahren leider keinen Anwalt leisten, habe durch die
Sache 4 Klagen laufen, 5. (BG) steht an. Weis teilweise gar nicht wer
was von mir will und wo mir der Kopf steht.

@Sonja
der BG liegen seit 1 1/2 Jahren alle Unterlagen vor! Nur wartet die BG
ab ob ich zwischenzeitlich zum Arzt gehe und fordert immer wieder neu an!
Ich traue mich ja nicht mal mehr zum Hausarzt, weil ich Bedenken habe
es wird wieder was gefunden, was "gegen mich " verwendet wird.

Ja und ich kann bestätigen, das sie wirklich alles umdrehen und suchen,
auch wenn nicht haltbar! Ich bin ständig unterwegs, deren Behauptungen,
wie z.b. ich hätte einen Zeckenbiss gehabt zu widerlegen. Das ist extem
mühsam, musste 4 Test machen bis der Zeckenbiss vom Tisch war.

Ein Arzt der für mich "postiv" begutachtet hatte wurde aus dem Verkehr gezogen. Sein Arztbericht wurde verdreht, so das der Arzt den Bericht
zurückgezogen hat, weil er sagte der Bericht wurde von der BG medizinisch
falsch interpretiert! Da dieser Arzt den Bericht zurückgezogen hat, sagt
die BG es liege gar kein Schaden vor, weil kein Arzt einen Schaden
festgestellt hat.....
Im Moment wollen sie mich in die Psycho Schiene abschieben, dann wäre
es kein BG Fall mehr.

Ich dachte ich könnte, dadurch das ich mich an die Aufsichtsbehörde
wende das Verfahren beschleunigen. Ich wende mich auch an die Medien
evtl. bringt sie das aus der Ruhe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Expresso.


Du solltes möglichs auch weiter in Behandlung sein wenn du einen Unfallschaden geltend machen willst sonst sagen die ist nicht so schlimm braucht keine Behandlung mehr.

Denke das es dadurch bei mir so negativ aus gefallen ist weil ich nicht mehr zum Psychologen gegangen bin obwohl ich es begründet hatte und den hatte ich von der BG .
Bei mir haben die auch auf eine Psycho Somatische Reha von 2001 verwiesen weil man dort auch psychologisch unterstützt wurde und dann stand wohl drin depressive Episoden allerdingst ohne weitere Behandlungen.
Kann mich ärgern das ich damals die Schweigepflichterklärung ausgefüllt habe und die das wohl von der KV bekommen haben aber ich hatte auch nach anfragen angegeben damals ne Reha gehabt zu haben,das war ne richtige Falle bloss aufpassen was man angiebt und sagt.

LG SONJA



LG SONJA
 
Hallo Sonni,
danke f. Deine Antwort, der Rückruf der Schweigepflichtentbindung
wird hier immer wieder geraten, werde ich dann machen.
Ich spare mir Arztbesuche, da mir ein Organ fehlt, ich nicht denke
das es mir ein Arzt wiedergeben kann bzw. die Schäden die ich
dadurch habe rückgänig machen kann. Und wie gesagt, jeder
Arztbesuch wurde mir bisher eher negativ als positiv ausgelegt.
Ich denke darüber nach, wie ich weiter vorgehe, ist jedoch schwierig.
Wenn bei einem normalen Immunologischen Suchtest der ungenau
ist und Fehlequte von 80 % hat Borreliose positiv herauskommt,
wird man vorsichtig. Alle Leistungen wurden abgeleht, da ich angeblich
Borreliose habe. Diese konnte wiederlegt werden, da weitere Tests
negativ waren. Nur die Befürchtung, was werden die nun finden,
liegt dann nahe :-(.

Lg
 
Die Überschrift ist nicht mehr aktuell - inzwischen kommt dem Begriff "Verzögerungsrüge" Bedeutung bei, aber nur im Gerichtsverfahren.
 
zur angemessenen Verfahrensdauer hat sich das BSG ganz aktuell (und allgemein) wie folgt geäußert:

Der zu entscheidende Fall gibt für den erkennenden Senat erneut Veranlassung, auf Folgendes hinzuweisen: Die Klage ist im Mai 2002 erhoben und nach knapp zehn Jahren im März 2012 zweitinstanzlich entschieden worden. Eine solche Verfahrensdauer ist auch unter Berücksichtigung der nicht ganz einfachen Sach- und Rechtslage deutlich zu lang. Dies gilt hier umso mehr, als der Rechtsstreit beim LSG zwischen 2009 und 2012 über drei Jahre lang nicht bearbeitet und damit überhaupt nicht iS von § 106 SGG "gefördert" worden ist. Der Streit um Versicherungsleistungen nach dem SGB XI berührt oft die finanzielle Basis der Pflegebedürftigen und hat für diese deshalb eine besondere Bedeutung. In Anlehnung an den Rechtsgedanken aus Art 6 Europäische Menschenrechtskonvention gehört es auch im öffentlichen Recht zum fairen Verfahren, eine Entscheidung innerhalb angemessener Frist zu treffen und tatsächliche oder rechtliche Hindernisse zügig auszuräumen, die einer solchen Entscheidung entgegenstehen. Dieser Verpflichtung ist zumindest das LSG nicht gerecht geworden.
Fundstelle:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=157341
 
Hallo,

möchte kurz meinen Fall schildern:

- Klage beim SG Anfang 2011 eingereicht
- Ende 2012 mündl. Gerichtsverhandlung, mit dem Ergebnis =
- Klage wird vertagt bis Anfang 2014!

Was könnte ich da tun, das ganze zu beschleunigen, ohne den Richter zu verärgern?

Danke u. Grüße
Marcela
 
Top