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Hallo,

heute war es nun doch endlich soweit.

Kabinett beschließt Behindertenrechtskonvention der UNO

DBR-Präsident Walter Hirrlinger begrüßt es, dass das Kabinett die Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht hat
Endlich ist der Durchbruch gelungen. Die Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen rückt in greifbare Nähe. Mit diesen Worten begrüßte der Vorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR), Walter Hirrlinger, heute den Beschluss des Kabinetts, die Behindertenrechtskonvention zu ratifizieren.


Mal sehen, wie diese Konvention umgesetzt wird. Alleine die Annahme der Konvention bringt den Betroffenen wenig.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

es ist schon ein paar Jahre her ich habe gerade meine Umschulung zu Ende gemacht habe als unser Direktor zum Unterricht
kam und ganz stolz meinte "Wir haben jetzt ein Gleichstellungsgesetz (BGG)" .

Da habe ich gedacht nun gehts aufwärts du bist keine simple Nummer mehr bei BG udgl.. Aber irgendwie habe ich nichts mehr
davon gehört! Ich lese zwar hier etwas von einem Herrn Hirrlinger DBR aber so viel ich weis ist der Mitglied der CSU die ganz
andere Interessen vertritt!

Nun hoffe ich das die Konvention nicht so endet wie das BGG das vielleicht einmal zu Feiertagsreden hervorgekramt wird!

mfg Joachim
 
Frohe Kunde:

UN-Behindertenkonvention
Der Bundestag hat vergangenen Freitag das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in Deutschland einstimmig verabschiedet. Am 19. Dezember steht das Gesetz zum UN-Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen im Bundesrat an und soll zum Jahresbeginn 2009 in Kraft treten. Das Gesetz setzt die Konvention ohne Vorbehalte in deutsches Recht um.
Die Konvention soll die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sicherstellen und garantiert ihnen umfassende rechtliche und soziale Gleichberechtigung. Es wird ein Recht auf ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben, auf sozialen Schutz, Zugang zu Bildung sowie Schutz vor Ausbeutung und Gewalt zugesagt. Die Behindertenkonvention ist das erste Menschenrechtsabkommen speziell zum Schutz der Rechte Behinderter.

Nun wollte ich mich mit dem Gesetz beschäftigen und bin über die Unterlagen zur Anhörung vom 24.11.2008 gestoßen. Sehr interessant auch die Äußerungen der Verbände, besonders bezüglich
Unseres Erachtens sind weder die PsychKGs der Bundesländer, noch das Betreuungsrecht (§§ 1896–1908 BGB) mit den Forderungen dieser Konvention vereinbar.
Die UN-Behindertenrechtskonvention nämlich verpflichtet einen ratifizierenden Staat zu:
Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.
(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person
(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten,
a) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit genießen;
b) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Freiheit nicht rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird, dass jede Freiheitsentziehung im Einklang mit dem Gesetz erfolgt und dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.
Die Konvention, hier findet ihr auch eine unabhängige Übersetzung, soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Gesetz selbst habe ich noch nicht gefunden, aber sobald es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und veröffentlicht ist, wird man sich einzelnen Paragrafen anschauen und sehen, wie sie in Deutschland umgesetzt werden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

es ist schon ein paar Jahre her ich habe gerade meine Umschulung zu Ende gemacht habe als unser Direktor zum Unterricht
kam und ganz stolz meinte "Wir haben jetzt ein Gleichstellungsgesetz (BGG)" .

Da habe ich gedacht nun gehts aufwärts du bist keine simple Nummer mehr bei BG udgl.. Aber irgendwie habe ich nichts mehr
davon gehört! Ich lese zwar hier etwas von einem Herrn Hirrlinger DBR aber so viel ich weis ist der Mitglied der CSU die ganz
andere Interessen vertritt!

Nun hoffe ich das die Konvention nicht so endet wie das BGG das vielleicht einmal zu Feiertagsreden hervorgekramt wird!

mfg Joachim

Ganz so kann man das aber nicht stehen lassen. Ohne das Bgg würde es auch keine entsprechenden Landes Gesetze geben und diese erleichtern uns (bin Behindertenbeauftragter) doch erheblich die Arbeit. Zum ersten mal sind wir an vielen stellen nicht mehr in der Bittsteller Position sondern können einfach auf geltendes und auch einklagbares Recht verweisen!

Gruß
 
Hallo Behiberatung,

der Beitrag vom 2.Oktober 2008 war meine persönliche Meinung da ich in der Zeit auch in dem Zusammenhang einige Probleme hatte!
So war ich auf Arbeitssuche z.B. in eine Alters -/Pflegeheim beim Einstelungsgespräch meinte der Chef sie müssen aber in der Pflege mitarbeiten!
Ja und dann kam noch ein Satz zum Thema Urlaub - sie sind aber doch vorerst mit 14 Tage Jahresurlaub zufrieden, oder? (der Chef wusste das
ich schwerbehindert bin!). Da fehlen einem dann schlicht die Worte und man denkt (Sorry Behiberatung) gibt es hier noch irgend ein Gesetz was ..).

Von den alltäglichen Problemen die wir alle hier haben gar nicht zu reden!

Aber HERZLICHEN DANK für Ihren Beitrag, vielleicht können Sie ja ein Stück mithelfen, dass vielleicht so mancher falsche Eindruck "Behörden"
udgl. gerade gerückt wird!

Danke
Gruss Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:
[Fullquote des vorigen Beitrags entfernt]

Sorry, war länger nicht hier:rolleyes: Wollte aber auf jeden Fall noch mitteilen, dass ich natürlich bei Fragen gerne weiterhelfe! Gern auch per PN
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo, behiberatung
bt. , warum per pn?
interessiert doch uns alle!

solange nichts persönlich ist.
mfg
pussi
 
Hallo Pussi, für allgemeine Fragen natürlich gerne hier und offen. Das Angebot war für eher persönliche Fragen von nicht allgemeinem Interesse gedacht :)
 
Hallo JoachimD,

warum so "außerirdisch" förmlich? Wir sind doch im Forum da gilt die "Du"-Anrede.

Ein Behindertenberater ist meist selbst behindert und wird meist gewählt, je nachdem für wen er Behindertenberater ist. Also einer wie du und ich.
Es sei denn, er ist selbständig und braucht Klienten.? Solche gibts auch.

Die Behindertenberater, die ich kontaktiert habe, die waren vom Zuständigkeitsbereich immer nicht für mich zuständig, so wie bei den Ämtern, man ist immer im falschen Zimmer.

Hoffen wir, dass wir hier einen Behindertenberater haben, der für alle und alles da ist.:)


Gruß Ariel
 
Also kurz zu meiner Person. Ich bin
Behindertenbeauftragter
meines Landkreises und Vorsitzender des Beirates für Menschen mit Behinderungen. Das ganze natürlich Ehrenamtlich und natürlich (ich halte dies für eine
Grundvoraussetzung
) bin ich selber auch schwerbehindert.

Bin hier für alle zuständig, egal ob
Einzelperson
Verein oder
kommune
. Ich möchte das hier natürlich auch gerne sein.

So, ich denke das sollte als Infos reichen, wenn nicht einfach fragen.

Lieben Gruß
 
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