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unser Unfall aus 2006 und nun das Schreiben wg. Schmerzensgeld

TinaM

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Dez. 2007
Beiträge
24
Hallo,

ich weiß, daß das leidige Thema Schmerzensgeld nicht gerne gelesen wird aber ich habe Fragen dazu.

Gestern hatte ich meinen Termin beim RA wo wir nun an die Versicherung gehen wollen bzgl. der Schmerzensgeldzahlung.

Unser Unfall liegt nun fast zwei Jahre zurück und die Verletzungen sind soweit ausgeheilt und die ärztlichen Gutachten liegen auch vor.

Als grobe Übersicht waren das meine Verletzungen:

- Trümmerbruch des kompletten, rechten Unterarms mit Verletzung der beiden Armnerven, Osteosynthese mit Titan (2 Platten und 13 Schrauben) die im Arm verbleiben müssen
- leichte, dauerhafte Nervenschädigung wird bleiben
- Rippenserienfraktur links mit zweimaligem Pneumothorax und Hämopneumothorax
- SHT, Prellungen, Schnitt- und Schürfwunden am gesamten Körper
- insgesamt 41 Tage Krankenhaus (2 normale Klinken, eine Lungenklinik), davon 3 Wochen in Frankreich, Rücktransport per ADAC
- über 3 Monate keine Belastung des rechten Arms möglich
- ca. 4 Monate AU
- PTBS was nun in Behandlung ist

Wie gesagt - es ist kurz zusammengefaßt damit Ihr Euch ein Bild machen könnt.

Nun hatte ich die Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Ring/Böhm zuhause und hatte mir eine gewisse Vorstellung gemacht.

Gestern beim Gespräch mit dem Anwalt kam er nun um die Ecke und meinte, daß er ca. 9.000 Euro zzgl. immateriellem Vorbehalt für angemessen halten würde! :eek:

Dieser Betrag trifft nicht meine Erwartungen und ist m. M. nach viel zu niedrig angesetzt.

Wir haben uns geeinigt, daß er das Schreiben nun so entwerfen wird, daß er die Versicherung erst kommen lassen will und wir dann über den vorgeschlagenen Wert diskussieren werden.

Was sagt Ihr dazu? Falls hier nicht öffentlich geschrieben werden soll wäre ich auch für PN dankbar. :)

Viele Grüße
Tina
 
Hallo Tina,

""Dieser Betrag trifft nicht meine Erwartungen und ist m. M. nach viel zu niedrig angesetzt"".

Ja in Deutschland werden die Schmerzensgelder leider nicht sehr ""hoch"" bemessen.

""Wir haben uns geeinigt, daß er das Schreiben nun so entwerfen wird, daß er die Versicherung erst kommen lassen will und wir dann über den vorgeschlagenen Wert diskussieren werden"".

Ich würde auch erstmal die Versicherungen kommen lassen und dann kann man immer noch über die Höhe verhandeln.

Schau auch mal unter:

http://app.olg-ce.niedersachsen.de/cms/page/schmerzensgeld.php?sort=betrag

Von großer Bedeutung für das Folgende und das u. g sein:

Bleibende Folgen bzw. Einschränkungen, MdE- Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Dauerfolgen in Form von Bewegungseinschränkungen und
Schmerzen.

Die Folgeschäden (Schmerzensgeld) möchte dein Anwalt durch einen "immateriellem Vorbehalt" absichern.

Wenn dieser Vorbehalt entfällt, würde die geg. Versicherung wahrscheinlich mehr zahlen, aber du würdest bei einer Verschlechterung bzw. Spätschäden nichts mehr bekommen.

Wie seht es mit einem materiellen Vorbehalt aus (Erwerbsschaden)
z. B. wenn du wegen Spätschäden erwerbsgemindert würdest, sprich deinen Beruf nicht mehr ausüben könntest


Schmerzensgeld Kriterien

Zugefügte Schmerzen
Art der Verletzung
Heilungsdauer
Verlauf des Heilungsprozesses
Dauer der Folgeerscheinungen
Eigenverschulden (Haftungsquote)

Seelisches Leid:

Bleibende Folgen bzw. Einschränkungen, MdE- Minderung der Erwerbsfähigkeit
Entstellungen (Narben usw.)
Das Alter des Verletzten
Berufsausübung nicht mehr möglich Pflege persönlicher Neigungen nicht mehr möglich (Handverletzung eines Musikers, sportliche Betätigung usw.)

Verhältnisse beim Schädiger:

Grad des Verschuldens (Haftungsquote, Rücksichtslosigkeit, usw.)


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

vielen Dank für Deine Antwort.

Eine Mitschuld haben wir nicht; dem Gegner ist die Schuld zu 100% zugewiesen worden. Zudem war ich Beifahrerin.

Ich finde die 9000 Euro halt nur sehr gering da ich in der Schmerzensgeldtabelle Urteile sehe wo geringfügigere Erkrankungen/Verletzungen mehr Geld gebracht haben.

Dauerhafte Entstellungen habe ich am rechten Unterarm. Dort sind zwei dicke, ca. 10 cm lange Narben verblieben. Mein Alter gebe ich auch gerne bekannt. Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich 37 Jahre alt.

Die Verhältnisse beim Schädiger sind so, daß er die Kontrolle über seinen LKW verloren hat da er eingeschlafen ist...

Viele Grüße
Tina
 
Hallo Tina,

meine persönliche Meinung:

Natürlich ist es zu wenig Schmerzensgeld.
Leider orientieren sich viele Anwälte an veraltete Urteile mit veralterten Schmerzensgeldzahlungen.
Warte das Angebot der Versicherung ab und dann musst du handeln (feilschen).

Uns wurde kurz nach unserem Unfall 15.000 Euro angeboten, habe ich dankend abgelehnt.
Nach 3 Gutachten wurde verdoppelt, habe ich auch abgelehnt.
Für meine Kinder habe ich jetzt eine Einigung erzielt.
In meinem Fall habe ich diesen Monat die Versicherung verklagt.

Zeige doch deinem Anwalt die gefundenen Urteile.

Viel Glück

Tucson
 
Hallo Tuscon,

mein Anwalt ist von der 2006er Tabelle ausgegangen. Ich persönlich habe mir die 2008er Ausgabe gekauft und sie selbst durch gearbeitet und ein paar ähnlich gelagerte Fälle heraus gesucht.

Er hat sich diese Liste nun von mir geben lassen und will sie sich nochmals ansehen.

Auf jeden Fall lassen wir zuerst mal die Versicherung kommen. Bin mal gespannt was sie schreiben und auch wie schnell das geht. Damit habe ich nämlich keine Erfahrung da ich vorher - zum Glück - noch nie einen Unfall hatte.

Dir persönlich drücke ich die Daumen, daß bei der Klage alles positiv läuft!

Viele Grüße
Tina
 
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