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Unrichtiges Gesundheitszeugnis des MDK - Strafantrag (Beispiel)

Ist dies die Quintessenz aus § 278 StGB, ...

... der die Beweiskraft ärztlicher Zeugnisse für Behörden
und Versicherungsgesellschaften sichern soll:

Ärztliche Zeugnisse dürfen grundsätzlich nicht ohne Unter-
suchung quasi ins Blaue hinein ausgestellt werden. Aufgrund
sonstiger Informationen ausgestellte ärztliche Zeugnisse sichern
die Beweiskraft, wenn die Vagheit der Beurteilungsgrundlage
offen gelegt wird. Die Frage nach der medizinischen Fach-
richtung des Zeugnis-Ausstellers stellt sich auch dann nicht,
wenn er sich dabei über das Untersuchungsergebnis von
Fachärzten hinwegsetzt.


?

Gruß!
Machts Sinn
 
Zitat von Machts Sinn;238228[I:
Die Frage nach der medizinischen Fach-[/I]
richtung des Zeugnis-Ausstellers stellt sich auch dann nicht,
wenn er sich dabei über das Untersuchungsergebnis von
Fachärzten hinwegsetzt.?Machts Sinn

Dieser Auslegung fehlt der rechtliche Verweis bzw. die Verknüpfung desselben in die Berufsordnung der jeweiligen Ärztekammer.

Diese Sichtweise ist eine rein auf persönlichen Erwägungen Abziehlende Einzelmeinung.

Die Frage nach der rechtlichen Relevanz bzw. dem Bezug sollte - vom Aussagenden - eingefordert werden.


Wenn das so unkommentiert stehen bliebe benötigen wir im rechtlichen Sinne doch keine Fachgutachter mehr! Es muss doch darüber Einigkeit herrschen, dass mögliche fachfremde Befunde eg. Entscheidungen dann kritisch zu hinterfragen sind bzw. es genau dann präzise herausgestellt werden muss wenn fachbezogene Diagnosen und Befunde nicht im Konsens stehen. Die Frage nach dem medizinischen Wissenstand des darlegenden Mediziners sollte - gerade dann wenn diagnostisch Zweifel bestehen - sehr wohl erlaubt sein.

Das würde ich mal dem Patientenbauftragten der Bundesregierung vorlegen und um dessen Meinung – nebst rechtlicher Würdigung - dazu bitte.
Es kann doch nicht angehen dass, sich die in der Verantwortung stehenden Mediziner – welcher eine medizinische Wertung zu einem medizinischem Sachverhalt abgiebt - keine Auskunft darüber abgeben mit welcher Reputation sie den letztendlich Ihre Erkenntnisse stützen.

Grüße
moglerfreund
 
Den Kräften des Faktischen und aktuell diskutierter
Mechanismen ist allenfalls noch rechtlich beizukommen.

Aber das braucht einen Spezialisten!

Leider ist der als Strafrechts- und Gutachten-Experte
ausgewiesene Rechtsanwalt Dr. Strate „derart ausgelastet,
dass er beim besten Willen nicht helfen kann“.

Das ist mehr als schade, ein Verlust für den Rechtsstaat,
wohl ebenfalls mit Bedeutung weit über den Einzelfall
hinaus.

Gruß!
Machts Sinn
 
Rechtsstaats-Glückslos

.
Was ein "Rechtsstaats-Glückslos" wert ist,
beurteilt sich nach dem Kaufpreis und den
Gewinnchancen.

Zu beidem ist mir für Rechtsanwalt Dr. Strate
keine Einschätzung möglich. Trotzdem: vielleicht
hätte ich oben statt "leider" doch besser "zum Glück"
schreiben sollen:

Anwalts-Stunden-Honorare liegen wohl so bei
100,- bis 500,- Euro. Nach einer Statistik über die
Ergebnisse der Klageerzwingungsverfahren der Ober-
landesgerichte Celle, Oldenburg und Braunschweig
in den Jahren 1998 und 1999 war lediglich etwa
jeder 150ste Klageerzwingungsantrag erfolgreich.

Solche Risiken können nur Interessengemein-
schaften
schultern aber kaum Einzelpersonen.

Deswegen sind Patientenvertretungen - wie
bereits dargestellt - beteiligt.

Gruß!
Machts Sinn
 
Erfolg ?

Ergo:

nicht sehr "Erfolg ver-sprechend" -
und die Reaktionen auf die Sponsoring-
Anschreiben ...

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo Machts Sinn,

so, nun hat es auch bei mir "eingeschlagen".

Zum Befangenheitsantrag wurden Tatbestände dem Gericht übermittelt die einen objektivierbaren strafprozessualen Anfangsverdacht zu §278 StGB aufzeigten.

Neben weiteren Befangenheitsgründen legte ich diesen Umstand unter Nennung von Zeugen und Zeugenprotokollen vor.

In keinem einzigen Satz des 4 Seiten langen Beschlusses würdigte das Gericht - mit keiner Silbe - die vom Kläger dargelegten Straftatsbesandsmerkmale zum §278 StGB

Das erkennende Gericht würdigte in seiner freien Beweiswürdigung die chronologischen aufgeführten Befangenheitsgründe des Klägers nur in Teilen. Selbst die Tatsachenausführungen im Gerichtsbeschluss sind zum übermittelten Befangenheitsantrag lückenhaft. Viele Punkte - die wichtigsten - wurde schlichtweg nicht gewürdigt.

Festzuhalten ist:
- vom Kläger schriftlich dargelegte Gründe die eine Befangenheit begründen, wurden in die richterliche Wertung nicht eingebracht.
- objektivierbare Straftatsbesandsmerkmale wurde nicht bewertet.


Fazit:
Nur unter dem Zwang der Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze war es dem Gericht noch möglich meinen Sachvortrag "abzuschmettern".
Damit zeigt das Gericht aufs deutlichste wie es die Klientel der bestellten Gutachter schützt.

Auf dem Wege nach Recht und Gesetz ist diesem Treiben kurz-/mittelfristig nicht mehr beizukommen. Es müssen andere Wege beschritten werden - auf beiden Seiten !


Es grüßt
moglerfreund
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kollegen,

mein Senf noch zur "Befangenheit" ect:p

Ja, was ist "Befangenheit" für die meisten Gerichte m. E. fangi-fangen spielen wie im Kinderkarten und so wird es auch i. G. gehandhabt.
Welche Hochmut, Selbstherlichkeit, Überheblichkeit, Arroganz, Anmaßung von Kompetenzen usw.
gegen einen Gutachter oder Richter einen "Befangenheitsantrag" zu stellen.
(von was träumt ihr bei Nacht)

Auch wenn ein Antrag schon gegen einen Bekannten Prof. Dr. Klufenmichel, im dritten Anlauf durchgegangen.... ist es noch lange nicht die Regel, denn in regelmäßiger Forum wird die Angelegenheit gerade bei Antragen gegen Gutachter abgeleht bzw. der Antragsteller bekommt einen Einlauf.

Ja, die Gerichte wissen genau was Sache ist, aber man kann und darf die Gutachter doch nicht weiter vergraulen, und diese ggf. noch um ihr Lohn und Brot bringen. (wo simmer denn)

Gerade beim LSG wird gut und gerne mal die § 177 SGG-Karte gezogen und
""""""in die ecke Besen seids gewesen""""""

Info:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=27998

Mir liegt u. a. eine Ablehnung nach § 177 vor..... ja....diese ist so einseitig-begründet, dass dies
sogar jedem- einigermassen- versierten Laien offensichtlich wird bzw. ""Beweiswürdigung"" was ist das, wenn man 2/3 an Befangenheitsgründe aus dem Gutachten übergeht?

""""Rechtsbeugung"""---- Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze----


Allerdings muss ich z. B. dem u. g. Gericht-Urteil---Recht--geben, wann muss bei einem Befangenheitsantrag immer "Äpfel mit Äpfel" vergleichen, wiederum fällt der Vergleich mit
"Äpfel mit Birnen" fast gleich aus, weil sie auch auf den gleichen Bäumen wachsen, sprich den gleichen Ursprung haben, und auch von der Ferne nur schwer zu unterscheiden sind.


W. Info: LSG Baden-Württemberg Beschluß vom 25.6.2012, L 8 SB 1449/12 B

Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit setzt - wie bei einem Richter - nach § 60 Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 406 Abs. 1, 42 Abs. 2 ZPO voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich selbst für befangen hält (BVerfGE 35, 171, 272).

Ebenso wenig reicht es aus, dass der Beteiligte tatsächlich die Besorgnis der Befangenheit hat (BSG in Breithaupt 1986, 446 f).

Maßgebend ist vielmehr, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Sachverständigen zu zweifeln:rolleyes: (BVerfGE 20,9, 14; 43, 126, 127; BSG a.a.O.).

Ein Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens reichen für sich allein zur Ablehnung des Sachverständigen jedoch nicht aus.:(

Denn es ist nicht Aufgabe des Ablehnungsverfahrens, sondern des Verfahrens in der Sache selbst, die inhaltliche Richtigkeit und Überzeugungskraft eines Gutachtens zu überprüfen, während das Ablehnungsverfahren im Falle der Sachverständigenablehnung allein dazu dient, die Beteiligten eines Rechtsstreits vor der Unsachlichkeit des als Gehilfe des Gerichts in das Verfahren eingebundenen Gutachters aus einem in seiner Person liegenden Grund zu bewahren.

Es müssen daher besondere Umstände hinzutreten, die auf ein unsachliches oder willkürliches Verhalten des abgelehnten Sachverständigen schließen lassen:eek:.

.........

Sonstige Gesichtspunkte, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Gutachterin zu rechtfertigen, sind nicht ersichtlich.

Quelle:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15803



Fehlerhaftigkeit:


Bewusst oder unbewusste Fehler?...........enge Gratwanderung


Unzulänglichkeiten:

http://synonyme.woxikon.de/synonyme/unzulänglichkeit.php

https://www.duden.de/rechtschreibung/Unzulaenglichkeit


Grüße und schönen un-willkürlichen Sonntag:p

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Kämpft trotzdem weiter.....

manche Beiträge hier lassen offenbar keinen anderen Schluss zu: Hört auf zu kämpfen, es ist sinnlos, "die anderen" sind am längeren Hebel......

Mit "die Anderen" meinen solche Typen meistens sich selbst - und meinen, damit tatsächlich "die Oberhand" gewinnen zu können, indem sie immer wieder und immer wieder kolportieren, sie würden eh die Oberhand gewinnen.....

Sie werden gewinnen, wenn wir, wie die Karnickel vor der Schlange, erstarren und bewegungslos uns dem Schicksal ergeben.
Das sollten wir nicht tun! Schon im Interesse unserer nachkommenden Generationen. Denn umso mehr wir uns solchen autoritären Bemühungen beugen, umso weniger werden unsere Kinder eine Chance bekommen, sich gegen solches Tun wehren zu können - und so würde sowas Generation für Generation sich verschlimmern.

Im Sprichwort, aber deshalb ja nicht falsch: "Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!"

Gebt nicht auf. Wer die Kraft hat sollte weiter machen: Zeitnah Rügen, Widerspruch einlegen, Klage erheben, Besorgnis der Befangenheit artikulieren, Gutachter ablehnen und auch einem Richter sagen, man halte ihn nicht für unbefangen.

Das alles sollten wir öffentlich weiter machen und unseren ( [noch] nicht betroffenen) Mitmenschen erklären.

Ich jedenfalls, mache das so weiter. In meinem Interesse, und im Interesse meiner Nachkommen.
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v
 
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

Ja Frank, sehr richtig!

Das offenbar rechts-los-este Feld der Sozialversicherung
scheint mir die Krankenversicherung im Zusammenhang mit
Krankengeld zu sein - nicht nur durch die Krankenkassen,
sondern auch durch die Sozialgerichtsbarkeit geprägt.

Hier zwei ganz aktuelle Beispiele aus Baden-Württemberg:

http://www.sozial-krankenkassen-ges...cht-mehr-zahlen-HILFE/?postID=10486#post10486

http://www.sozial-krankenkassen-ges...d-prüfen-aktiv-werden/?postID=10721#post10721

Genug der Worte - lasst uns endlich Taten sehen, denn:

"wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Gruß!
Machts Sinn
 
MDK Begutachtung

Hallo @Alle,

Widerspruch gegen einen Teil des Gutachtens = Schilderung des Sachverhalts.

Die Schilderung ist so abgefaßt, dass meine Person dabei diskreditiert wird. Das ist nicht nur meine Meinung. Es ist eine falsche Darstellung, die sich allein aus den vorliegenden Fakten widerlegen lässt. So ist mein Widerspruch auch abgefaßt.

Meine Forderung: Korrektur/ Streichung und Entfernung aus meiner Akte
Mein Versprechen: vorsorglicher Verweis auf § 186/187/278
Terminsetzung: 10 Tage nach Zugang

Frage: Reagiert der MDK oder sitzt der das aus? Wie sind die Erfahrungen? Da ich dem Gutachten widerspreche, kann es für die Reha nicht verwendet werden. Es gibt meinerseits keine Freigabe der Daten bzgl. Reha-Träger.


Man könnte meinen, die T... hat sich mit der Klinik (D-Arzt) kurzgeschlossen. Sämtliche Diagnosen sind außen vor, außer einer, die allein auf Muskeldefizite zurückgeführt werden könnte. Zu blöd für die Dame, dass sich gleich im Anschluß eine weitere Diagnose ergab und die damit eine falsche des Vorjahres aufhob.

Danke im Voraus!


LG Christiane
 
hallo christiane17,

meiner Meinung nach wird der Mdk dies aussitzen.

Hat die Krankenkasse dir aufgrund des MdK-Gutachtens bereits das Krankengeld eingestellt?


Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

es geht um eine Rehamaßnahme. Diese ist durch den MDK angeraten, die AU bestätigt.

Sachverhalt entspricht nicht der Wahrheit. Ich nun im Widerspruch. Damit kann die Begutachtung nicht verwendet werden.

Gut, man könnte natürlich den Antrag auch ohne abschicken. Dann gibt es halt die Befunde dazu.

Meine KK wartet nun....

LG Christiane
 
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