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Unnötiges Röntgen

Ariel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 März 2007
Beiträge
2,697
Hallo Kai-Uwe,

Es ist wichtig, noch einmal auf das Röntgen zurückzukommen:

Zitat von Kai-Uwe:
"also bei einem neuen Arzt oder GA und dieser sagt "ohne diese neuen Aufnahmen kann ich Ihnen nicht helfen " "Ohne diese neuen Aufnahmen kann ich kein GA schreiben" "Es fehlen noch wichtige Aufnahmen"
Dann rasen Deine Gedanken durch den Kopf, Du willst "Nein" sagen und denkst....vielleicht kann mir dieser Arzt ja doch helfen. Was mache ich wenn es nun wirklich nur an den angeblich noch fehlenden Aufnahmen liegt...:confused:
Mit einem NEIN signalisiere ich doch dem Arzt/GA..."ich habe kein Vertrauen zu Dir und glaube Dir nicht"...dann kann ich gleich gehen.:rolleyes:"

"Ohne neue Aufnahmen kann ich kein Gutachten schreiben"

Für mich ist das nicht verständlich, da ein Gutachten über die Schadens-Situation unmittelbar nach dem Unfallgeschehen bzogen werden sollte.
Also sind jeweils die RÖ-Aufnahmen zum Zeitpunkt nach dem Unfall heranzuziehen.
Desweiteren, falls die RÖ nicht ergibig sind, dann nimmt man die MRT- oder CT-Aufnahmen, aber zeitl. Nahe des Unfalls.
Was soll nach langer Zeit auf neuer RÖ sichbar sein, was vorher auch nicht oder doch sichtbar war?

Man könnte degenerative Veränderung nach Traumatisierung erkennen, das wohl, aber ist das für ein Gutachten relevant?
Für den Fall, dass Frakturen vorlagen durch den Unfall, dann kann man erkennen, ob ein Heilungs-/Verwachsungsproblem vorliegt. Aber Kontroll-RÖ macht man sowieso, nach dem Zeitraum der Heilungsphase, so dass es bei weiteren Begutachtungen nicht nötig ist.

Egal wie ich es drehe und wende, meine Meinung ist, es handelt sich um unnötiges Röntgen, und soll nur die eigene Kasse aufbessern und die KK anzocken.

Ich würde mir vom Arzt, der neue RÖ verlangt genau begründen lassen, warum diese notwendig sind. Man kann ja sagen, die KK will das so! (auch wenn die lieber zahlt, als nachzuforschen, das tut sie nur bei wirklich notwendigen neueren guten Behandlungsmethoden!)
Da entsteht das Problem, man will den Arzt, der ein GA schreibt, nicht verprellen.
Vor Körpereingriffen muss der Arzt aufklären, das ist Pflicht, und RÖ ist ein Körpereingriff.

Wem bessere Argumente einfallen, der möge es bitte hier anbringen, damit dies für UO endlich geklärt wird!

Gruß Ariel
 
@ alle,
mit meinem letzten GutAchter (GA), habe ich Streit angefangen, was das alles soll.
Die Ursache meiner Berufskrankheit (BK) liegt in der Vergangenheit. Mein jetziger gesundheitlicher Status, hat nichts mit der Vergangenheit zu tun.
aber um mich komplett zu beurteilen, brauchte er die Untersuchungen ( sprich Entgelte). Schlussendlich willigte ich ein und wir haben danach sehr ruhig miteinander geredet. Der GA, so er denn urteilen will, braucht ein Mindestmass an Informationen, die er dann mit den Schilderungen des Patienten vergleicht, dass sei ihm unbenommen.
Nur gutachtet er positiv oder negativ. Wer kontrolliert die Interpretationen der Untersuchungen? Wäre es nicht besser, die Interpretation des Gutachters anonymisiert, von einem Fachgremium oder 2.GA beurteilen zu lassen. Dazu gehört natürlich dann auch eine Schilderung des Betroffenen.
Aber wie immer, scheitert auch der Vorschlag am Netzwerk der Gutachter, vielleicht könnte man ins Ausland ausweichen?
 
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