Ariel
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 23 März 2007
- Beiträge
- 2,698
Hallo Kai-Uwe,
Es ist wichtig, noch einmal auf das Röntgen zurückzukommen:
Zitat von Kai-Uwe:
"also bei einem neuen Arzt oder GA und dieser sagt "ohne diese neuen Aufnahmen kann ich Ihnen nicht helfen " "Ohne diese neuen Aufnahmen kann ich kein GA schreiben" "Es fehlen noch wichtige Aufnahmen"
Dann rasen Deine Gedanken durch den Kopf, Du willst "Nein" sagen und denkst....vielleicht kann mir dieser Arzt ja doch helfen. Was mache ich wenn es nun wirklich nur an den angeblich noch fehlenden Aufnahmen liegt...
Mit einem NEIN signalisiere ich doch dem Arzt/GA..."ich habe kein Vertrauen zu Dir und glaube Dir nicht"...dann kann ich gleich gehen.
"
"Ohne neue Aufnahmen kann ich kein Gutachten schreiben"
Für mich ist das nicht verständlich, da ein Gutachten über die Schadens-Situation unmittelbar nach dem Unfallgeschehen bzogen werden sollte.
Also sind jeweils die RÖ-Aufnahmen zum Zeitpunkt nach dem Unfall heranzuziehen.
Desweiteren, falls die RÖ nicht ergibig sind, dann nimmt man die MRT- oder CT-Aufnahmen, aber zeitl. Nahe des Unfalls.
Was soll nach langer Zeit auf neuer RÖ sichbar sein, was vorher auch nicht oder doch sichtbar war?
Man könnte degenerative Veränderung nach Traumatisierung erkennen, das wohl, aber ist das für ein Gutachten relevant?
Für den Fall, dass Frakturen vorlagen durch den Unfall, dann kann man erkennen, ob ein Heilungs-/Verwachsungsproblem vorliegt. Aber Kontroll-RÖ macht man sowieso, nach dem Zeitraum der Heilungsphase, so dass es bei weiteren Begutachtungen nicht nötig ist.
Egal wie ich es drehe und wende, meine Meinung ist, es handelt sich um unnötiges Röntgen, und soll nur die eigene Kasse aufbessern und die KK anzocken.
Ich würde mir vom Arzt, der neue RÖ verlangt genau begründen lassen, warum diese notwendig sind. Man kann ja sagen, die KK will das so! (auch wenn die lieber zahlt, als nachzuforschen, das tut sie nur bei wirklich notwendigen neueren guten Behandlungsmethoden!)
Da entsteht das Problem, man will den Arzt, der ein GA schreibt, nicht verprellen.
Vor Körpereingriffen muss der Arzt aufklären, das ist Pflicht, und RÖ ist ein Körpereingriff.
Wem bessere Argumente einfallen, der möge es bitte hier anbringen, damit dies für UO endlich geklärt wird!
Gruß Ariel
Es ist wichtig, noch einmal auf das Röntgen zurückzukommen:
Zitat von Kai-Uwe:
"also bei einem neuen Arzt oder GA und dieser sagt "ohne diese neuen Aufnahmen kann ich Ihnen nicht helfen " "Ohne diese neuen Aufnahmen kann ich kein GA schreiben" "Es fehlen noch wichtige Aufnahmen"
Dann rasen Deine Gedanken durch den Kopf, Du willst "Nein" sagen und denkst....vielleicht kann mir dieser Arzt ja doch helfen. Was mache ich wenn es nun wirklich nur an den angeblich noch fehlenden Aufnahmen liegt...
Mit einem NEIN signalisiere ich doch dem Arzt/GA..."ich habe kein Vertrauen zu Dir und glaube Dir nicht"...dann kann ich gleich gehen.
"Ohne neue Aufnahmen kann ich kein Gutachten schreiben"
Für mich ist das nicht verständlich, da ein Gutachten über die Schadens-Situation unmittelbar nach dem Unfallgeschehen bzogen werden sollte.
Also sind jeweils die RÖ-Aufnahmen zum Zeitpunkt nach dem Unfall heranzuziehen.
Desweiteren, falls die RÖ nicht ergibig sind, dann nimmt man die MRT- oder CT-Aufnahmen, aber zeitl. Nahe des Unfalls.
Was soll nach langer Zeit auf neuer RÖ sichbar sein, was vorher auch nicht oder doch sichtbar war?
Man könnte degenerative Veränderung nach Traumatisierung erkennen, das wohl, aber ist das für ein Gutachten relevant?
Für den Fall, dass Frakturen vorlagen durch den Unfall, dann kann man erkennen, ob ein Heilungs-/Verwachsungsproblem vorliegt. Aber Kontroll-RÖ macht man sowieso, nach dem Zeitraum der Heilungsphase, so dass es bei weiteren Begutachtungen nicht nötig ist.
Egal wie ich es drehe und wende, meine Meinung ist, es handelt sich um unnötiges Röntgen, und soll nur die eigene Kasse aufbessern und die KK anzocken.
Ich würde mir vom Arzt, der neue RÖ verlangt genau begründen lassen, warum diese notwendig sind. Man kann ja sagen, die KK will das so! (auch wenn die lieber zahlt, als nachzuforschen, das tut sie nur bei wirklich notwendigen neueren guten Behandlungsmethoden!)
Da entsteht das Problem, man will den Arzt, der ein GA schreibt, nicht verprellen.
Vor Körpereingriffen muss der Arzt aufklären, das ist Pflicht, und RÖ ist ein Körpereingriff.
Wem bessere Argumente einfallen, der möge es bitte hier anbringen, damit dies für UO endlich geklärt wird!
Gruß Ariel