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Unkosten geltend machen?

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Dez. 2009
Beiträge
2,869
Hallo,

ich habe immer wieder Urlaubstage genommen, um meinen Sohn zu Begutachtungen/Ärzten zu begleiten, wohin er alleine nicht gekommen/gegangen wäre.

Auf die Zeit summiert sich das doch. Kann man diese Urlaubstage (schön wär´s, wenn es welche gewesen wären!) bei der gegnerichen HPV irgendwie geltend machen und erstatten lassen?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

wir haben diese Fahr- und Begleitkosten auch geltend gemacht-bekamen von der Gegenerischen (gleicher SG) 2 unterschiedliche Antworten
1: wir sollen einen Fahrdienst beanspruchen!
2: Zeit wird nicht bezahlt!

Beides natürlich Schwachfug! Hätte unsere Schätze uns nicht und müßten Taxen und RK- Fahrdienste beanspruchen, käme dieser Kostenteil deutlich höher ( die Gegnerische müßte noch An- und Abfahrt regulieren!

Wir haben Klage eingereicht, keine Ahnung, ob irgendwas von den Fahrten, der Zeit und dem Urlaub( ich hatte auch etliche Tage unbezahlten Urlaub) überhaupt zur Verhandlung kommt.

LG
Aramis

Natürlich
 
Hallo Rudinchen,

hat denn Dein Sohn einen Schwerbehindertenausweis mit dem "B" für Begleitperson drin?
Das wäre gegenüber der gegnerischen HPV schon mal ein "Signal" dass eine Begleitung ja erforderlich/nachgewiesen ist.

Bei mir werden demnächst rückwirkend Kosten für den Zeitaufwand meiner notwendigen Begleitpersonen eingefordert. Dies betrifft sämtliche Lebensbereiche und eben auch den Besuch von Gutachtern etc.
Als Begründung wird meine Gehbehinderung/Rollstuhlpflichtigkeit hergenommen.
Ob und in welchem Umfang die HPV dies bezahlt kann ich Dir leider momentan noch nicht mitteilen. Meine Begleitpersonen mussten allerdings auch noch nie Urlaub nehmen, wir fordern einfach die Stunden.

Ich für mich selber habe schon etliche Male unbezahlten Urlaub genommen, wenn Gutachten, Umbau des behindertengererchten Autos oder dergleichen anstand. Ich habe mir von der Lohnbuchhaltung eine Bescheinigung geben lassen, was ich für diesen Tag brutto und netto Verlust habe und habe dies so bei der HPV geltend gemacht... und auch anstandslos bezahlt bekommen.
Allerdings ging es ja um mich selber, bei Dir geht es ja um Deinen Sohn.

Unbezahlten Urlaub kannst Du vermutlich auch nur nehmen, wenn Du Dir wirklich sicher sein kannst, dass der finanzielle Verlust ausgeglichen wird...
Ich habe gemerkt, dass man bei vielen Sachen keine klare Antwort bekommt. Du musst es machen und dann hoffen, dass es wirklich ersetzt wird. Ganz, ganz schwierig :(.

Liebe Grüße
Emma
 
Hallo,

ich habe Urlaub nehmen müssen, weil ich die Betreuerin meines erwachsenen Sohnes bin. Und wg. seines Schmerzsyndroms u. Gedächtnisstörungen kann er schlecht länger allein unterwegs sein bzw. er vergisst die Medikation, die die Ärzte ihm nennen. Trotz aller Infos unsererseits haben sie es nie fertiggebracht, die Medikation auf einen Zettel zu schreiben ...

Und das kann - gerade bei Schmerzmitteln - verheerende Wirkungen haben.

Und bei längeren Begutachtungen hat mein Sohn regelmäßig Kopfschmerzen bekommen, sodass er froh war, wenn ich ihn heimgefahren habe ... Und dafür musste ich dann einen Tag Urlaub nehmen, weil das ja ein paaar Stunden dauert (mit Hin- u. Rückfahrt).

Würde mich halt mal interessieren, ob ich das alles "zu meiner Erholung" gemacht habe - denn dafür ist der Urlaub ja eigentlich da. Oder ob man das tatsächlich irgendwie in Rechnung stellen kann.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Kommt evtl. auch drauf an wie alt der Sohn ist? Nen 8-jährigen würde ich z. B. nicht mit nem Fahrdienst in ein Krankenhaus irgendwo in Deutschland schicken.
 
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