Hallo Rudinchen,
hat denn Dein Sohn einen Schwerbehindertenausweis mit dem "B" für Begleitperson drin?
Das wäre gegenüber der gegnerischen HPV schon mal ein "Signal" dass eine Begleitung ja erforderlich/nachgewiesen ist.
Bei mir werden demnächst rückwirkend Kosten für den Zeitaufwand meiner notwendigen Begleitpersonen eingefordert. Dies betrifft sämtliche Lebensbereiche und eben auch den Besuch von Gutachtern etc.
Als Begründung wird meine Gehbehinderung/Rollstuhlpflichtigkeit hergenommen.
Ob und in welchem Umfang die HPV dies bezahlt kann ich Dir leider momentan noch nicht mitteilen. Meine Begleitpersonen mussten allerdings auch noch nie Urlaub nehmen, wir fordern einfach die Stunden.
Ich für mich selber habe schon etliche Male unbezahlten Urlaub genommen, wenn Gutachten, Umbau des behindertengererchten Autos oder dergleichen anstand. Ich habe mir von der Lohnbuchhaltung eine Bescheinigung geben lassen, was ich für diesen Tag brutto und netto Verlust habe und habe dies so bei der HPV geltend gemacht... und auch anstandslos bezahlt bekommen.
Allerdings ging es ja um mich selber, bei Dir geht es ja um Deinen Sohn.
Unbezahlten Urlaub kannst Du vermutlich auch nur nehmen, wenn Du Dir wirklich sicher sein kannst, dass der finanzielle Verlust ausgeglichen wird...
Ich habe gemerkt, dass man bei vielen Sachen keine klare Antwort bekommt. Du musst es machen und dann hoffen, dass es wirklich ersetzt wird. Ganz, ganz schwierig
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Liebe Grüße
Emma