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Unglaublich !

Nala

Mitglied
Registriert seit
10 Okt. 2007
Beiträge
26
Hallo!
Ich habe was Erlebt.:confused:
Ich erzähle euch mal kurz.
Im Januar 06 Unfall.Dabei wurde mein linkes Knie mehrfach OP mäßig behandelt.Mehrere Rehas sowie Gutachten wurden gemacht. Das Knie wurde mit 50%+G eingestuft.:mad:

Im August 07wurde von meiner Privaten Unfallfersicherung ein Gutachten erstellt.Den Termien hatte ich wahr genommen.

Wochen später bekam ich Post von meiner Versicherung:Genauer gesagt 6.Wochen.

Nun das Unglaubliche:
Der Gutachter schreibt mein Knie mit 5/10 Beinwert Gebrauchsunfähig.

Die Versicherung bietet mir 2/10 im Vorschuss an.(Es gellten die 3.Jahre )

Ich habe eine Versicherung mit 500 Progression. Das Knie ist laut Gliedertaxe bis 70% Versichert.

Was soll ich davon hallten?

Ps:Ich bin nicht oft Onliene, daher kann es einige zeit dauern eine Frage zu beantworten:eek:.

MfG Nala
 
Hallo Nala,
Die Versicherung muß bei ihren üppigen Gewinnen ganz dringend sparen und geht natürlich davon aus, dass bei der zweiten Begutachtung ein willfähiger Gutachter beauftragt wird, der dann Deinen Invaliditätsgrad runter rechnet.
Du solltest nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Lege von der jetzigen Zahlung gleich Geld für ein Gutachten zum Ende der 3-Jahresfrist beiseite. Gegen die Höhe der jetzigen Zahlung wirst Du kaum vorgehen können und solltest Du auch nicht unbedingt. Aber Du solltest der Versicherung Dein Mißfallen mitteilen und eine Begutachtung zum Ende der Überprüfungsfrist verlangen. Schau bitte auch noch einmal nach der Dauer der Frist zur Begutachtung der Invalidität.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Nala,

der Beinwert ist ja schon 70 %. Gegen die Höhe des Vorschusses kannst du nichts unternehmen. In den AUB steht meist nur, dass ein angemessener Vorschuss gezahlt werden kann.

Nimm das Geld derweil hin und harre der Dinge die im letzten abschließenden Gutachten stehen. 3-Jahres-frist nicht verpassen!

Bei mir wurde jährlich begutachtet, jedes mal gab es etwas Geld zu dem bisher gezahlten dazu, da sich der Grad der Invalidität erhöhte.

Gruß Jens
 
Hallo Nala,

steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, so zahlt der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers angemessene Vorschüsse.

Die erste Hürde ist genommen: Die Leistungspflicht ist dem Grunde nach anerkannt, ein erster Vorschuss gezahlt.

Anfang 2008 würde ich einen weiteren Vorschuss verlangen, ansonsten die Zeit zum Stöbern hier im Forum nutzen.

Gruß
Luise
 
Unglaublich!

Hallo Luise!

Die sache ist so :
Meine Private bietet mir im Vorfeld 7000.Euro an. Ich hätte nur

Unterschreiben müssen.Eine weitere Begutachtung erfollgt im Jahr 11.08

Habe mir einen Anwallt genommen. Der war recht erstaunt über diese Dreistichkeit. Nun werde ich diese ganze Sache erst einmal Beobachten.

Ich hatte schon vor,an die Öffentlichkeit mit der Sache zu gehen.Aber was bringt mir das?

Es kommt mir nur darauf an,das mein Vertrag zu stande kommt und nicht mit krummen Turen.


MfG Nala :)
 
Hallo Nala,

Die Versicherung bietet mir 2/10 im Vorschuss an.

Meine Private bietet mir im Vorfeld 7.000 Euro an. Ich hätte nur
Unterschreiben müssen.

Was denn nun, einen angemessenen Vorschuss von 2/10 Beinwert gemäß den vereinbarten Bedingungen oder eine Zahlung im „Vorfeld“. Eine Zahlung im „Vorfeld“ ist in den mir bekannten AUB nicht vorgesehen. Warum und was hättest Du unterschreiben müssen ?


Ich hatte schon vor, an die Öffentlichkeit mit der Sache zu gehen. Aber was bringt mir das?

Bringt Dir nichts, die Sache läuft bisher vertragsgemäß.


Es kommt mir nur darauf an, das mein Vertrag zu Stande kommt und nicht mit krummen Turen.

Krumme Touren habe ich Dir nicht vorgeschlagen und wird Dir hier auch keiner vorschlagen.

Gruß
Luise
 
Unglaublich!

Hallo Luise!

Zu deine Zitaten: Ich erkläre kurz!

Ich hatte von Dem Gutachter eine Kopie erhallten.

Anbei natürlich die Private auch. Dabei viel mir auf, das das Gutachten mit der Privaten nicht Übereinstimmt.

Laut Gutachter bescheinigt er der Versicherung Knie 5/10 .

Die Prievate möchte mir aber 2/10 im Vorschuss zahlen. Ich hätte nur eine Unterschrieft leisten müssen.

Das ganze kam mir zimlich Suspeckt vor. Hatte auch Telefonischen kontakt mit der Privaten. Erklärung von denen:
70% Gliedertaxe -die hälfte=35% davon würde ich von denen 20% Vorschuss beckommen.

In meiner Wut hatte ich vor die Medien einzuschallten.
Zu Zitat Nr.3. Ich hoffe doch das ich hier in dieser Sache nicht übers Ohr gehauen werde.

Drum hatte ich einen Anwallt eingeschalltet.

MfG an alle ,werde erst einmal abwarten was an Post vom Anwallt kommt .

Aber man sollte Wachsam sein.


Grüße Nala :cool:
 
Hallo Nala,

wenn der Beinwert laut Gliedertaxe 70 % beträgt, der Gutachter eine Beeinträchtigung von 5/10 des Beinwertes festgestellt hat, dann beträgt der Invaliditätsgrad 35 %.

Wenn der Versicherer einen Vorschuss von 2/10 Beinwert anbietet, dann sind das 2/10 von 70 % = 14 % und nicht 2/10 von 35 % = 7 %.

Mit Versicherern oder deren Bütteln telefoniert man nicht. Überlass die Korrespondenz Deinem Anwalt.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

bin neu hier und sehr an Euren Infos interessiert,da mir wohl in den nächsten Monaten das gleiche Theater bevor steht!
Was ich nicht verstehe ist, wenn der Beinwert laut Gliedertaxe 70% wieso diese Abzüge? Diese Verfahrensweise steht in keinen AGB,s der PUV...oder habe ich einen Denkfehler ?

M.f.G. Pit13
 
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