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Ungültige Stimmen bei einer Wahl

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,
ich habe folgendes im Internet gefunden und nehme damit meine Auffassung....Wahlzettel ungültig zu machen zurück :eek:.
Man wird alt wie eine Kuh und lernt täglich noch dazu:eek:

Aber wen wählt man/frau:rolleyes:

Gruß Kai-Uwe´s Frau

Stimmenthaltung/Ungültige Stimmabgabe

[Wahlrechtslexikon]
Tipps und Tricks zur Bundestagswahl 2009

Was bewirkt eine Stimmenthaltung, was eine ungültige Stimme?

Stimmenthaltung und ungültige Stimme = Nichtwahl

Eine Stimmenthaltung und die Abgabe einer ungültigen Stimme haben beide den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis – nämlich keinen. Nur in einem Ausnahmefall – der Abgeordnetenhauswahl in Berlin (bis 2004 auch bei der Landtagswahl im Saarland) – gilt für die Berechnung der 5 %-Hürde die Zahl der abgegebenen statt der gültigen Stimmen und könnte so einen marginalen Einfluss haben.
Einfluss auf Statistik

In der amtlichen Wahlstatistik werden ungültige Stimmen explizit aufgeführt – mehr aber auch nicht. Es wird nicht festgehalten, warum die Stimmen ungültig sind: Ob dem Wähler etwa die Stimmabgabe zu kompliziert war und er aus Unkennntnis keine gültige Stimme abgegeben hat oder er sich bewusst enthalten bzw. gar Protest ausdrücken wollte. Zur Begründung der ungültigen Stimmabgabe oder der Wahlenthaltung gibt es auch kein Feld auf dem Stimmzettel. Erklärungen oder Sprüche auf dem Stimmzettel sehen nur die Wahlhelfer vor Ort.
Wer nicht wählt, wählt die Großen

Auch wenn immer gesagt wird, wer nicht wähle, wähle extrem – von der Nichtwahl profitieren alle Parteien proportional zu ihrem Stimmenanteil, also vor allem die großen Parteien CDU und SPD.
Wahlkampfkostenerstattung – kaum Auswirkung durch Nichtwahl

Für jede Stimme erhalten die Parteien Geld. Die Wahlkampfkostenerstattung ist ein Teil der staatlichen Parteienfinanzierung. Für eine Wählerstimme gibt es maximal 0,70 EUR pro Jahr der Legislaturperiode. Allerdings ist der Betrag der staatlichen Parteienfinanzierung auf maximal 133 Mio. EUR pro Jahr begrenzt. Diese Grenze wird regelmäßig deutlich überschritten, weshalb nicht abgegebene oder ungültige Stimmen in der Summe nichts ändern. Sie bewirken nur, dass weniger stark gekürzt werden muss, womit mehr Geld für andere Wahlen und für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen und Spenden übrig bleibt.
Beispiel: Saarland 1952

Nur in den seltensten Einzelfällen ist in der Abgabe ungültiger Stimmen Protest erkennbar: Bei der Landtagswahl im Saarland 1952 waren 24,5 % der Stimmen ungültig. Die hohe Zahl der ungültigen Stimmen erklärt sich mit dem Verbot der Demokratische Partei Saar (DPS), die eine Wiedervereinigung des Saarlandes mit Deutschland forderte.
Ungültige Stimmabgabe

Für die Bundestagswahl definiert das Bundeswahlgesetz in § 39 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2008 – BGBl. I S. 394) ungültige Stimmen so:
(1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel
  1. <LI id=nr-1>nicht amtlich hergestellt ist, <LI id=nr-2>keine Kennzeichnung enthält, <LI id=nr-3>für einen anderen Wahlkreis gültig ist, <LI id=nr-4>den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen läßt,
  2. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
In den Fällen der Nummern 1 und 2 sind beide Stimmen ungültig; im Fall der Nummer 3 ist nur die Erststimme ungültig, wenn der Stimmzettel für einen anderen Wahlkreis in demselben Land gültig ist. Bei der Briefwahl sind außerdem beide Stimmen ungültig, wenn der Stimmzettel nicht in einem amtlichen Stimmzettelumschlag oder in einem Stimmzettelumschlag abgegeben worden ist, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält, jedoch eine Zurückweisung gemäß Absatz 4 Nr. 7 oder 8 nicht erfolgt ist. Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig.
(2) Mehrere in einem Stimmzettelumschlag enthaltene Stimmzettel gelten als ein Stimmzettel, wenn sie gleich lauten oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist; sonst zählen sie als ein Stimmzettel mit zwei ungültigen Stimmen.
(3) Ist der Stimmzettelumschlag leer abgegeben worden, so gelten beide Stimmen als ungültig.
[...]

Beispiele: Wie gebe ich sicher eine ungültige Stimme ab?

  • <LI id=mehr-stimmen>Geben Sie mehr Stimmen ab, als erlaubt sind. Kreuzen Sie mehrere Parteien bzw. mehrere Wahlkreiskandidaten an. Der Wille des Wählers lässt sich dann nicht mehr zweifelsfrei erkennen – die Stimme ist ungültig. <LI id=stimmzettel-streichen>Streichen Sie die Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel quer durch oder schreiben Sie „ungültiger Stimmzettel“ auf den Stimmzettel. <LI id=stimmzettel-markieren>Schreiben Sie etwa Ihren Namen und Ihre Telefonnummer sauber und lesbar auf die Vorderseite des Stimmzettels. Damit ist automatisch der ganze Stimmzettel ungültig.
  • Auf der Rückseite des Stimmzettels können Sie ausführlich Ihre Beweggründe für Ihre Stimmabgabe darlegen, dies erleichtert die Zuordnung als ungültige Stimme. Gelesen wird das ganze wahrscheinlich nicht, die Wahlhelfer wollen die Auszählung schnell beenden und dann nach Hause.
Achtung: Zweistimmenwahlrecht!

Bei der Bundestagswahl und einigen Landtagswahlen haben Sie zwei Stimmen auf einem Stimmzettel. Sie können daher eine Stimme gültig abgeben und die andere ungültig machen (etwa wie vorgehend unter Nr. 1). Eine Stimmenthaltung bei einer Stimme wird in solch einem Fall automatisch als ungültige Stimme gewertet.
Elektronische Wahl – explizit ungültig wählen

Bei elektronischen Wahlen gibt es neben der Möglichkeit, eine Partei oder einen Kandidaten zu wählen, auch die explizite Möglichkeit, ungültig zu wählen. Dies erfordert der Grundsatz der Gleichheit und Freiheit der Wahl. Da der Wähler bei einer normalen Wahl mit Stift und Papier die Wahlfreiheit hat, seinen Stimmzettel ungültig zu machen, muss diese Möglichkeit auch auch bei einer elektronischen Wahl gegeben sein.
 
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