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Unfassbar ...

Louise

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 Okt. 2010
Beiträge
223
Ort
in einem schönem Haus


Diesen Artikel habe ich heute morgen online gefunden:



) - Walter Gentemann kann kaum noch sehen und gehen. Aber trotzdem darf seine Tochter, wenn sie ihn zum Arzt fährt, das Auto nicht auf einem nahen Behindertenparkplatz abstellen. Dem 91-jährigen fehlt hierfür eine Sondergenehmigung der Stadt. Die wird etwa ausgestellt, wenn jemand blind ist oder eine außergewöhnliche Gehbehinderung hat. Beides, so hat das in Hildesheim ansässige Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie befunden, liegt bei Gentemann aber nicht vor.
Dabei ist der ehemalige Verwaltungsangestellte ohne die Hilfe seiner Tochter Irmtraut überwiegend hilflos. „Auf einem Auge ist mein Vater blind, auf dem anderen kann er seine Umwelt nur noch schemenhaft erkennen“, sagt die 62-Jährige. Beide leben zusammen in Sorsum in einem Einfamilienhaus. Vor allem seit einem Sturz des Vaters im März müssen sie regelmäßig zu Fachärzten in der Innenstadt. Doch hier beginnen für Gentemanns die Probleme. Denn der 91-Jährige kann kaum noch gehen. Sein Schwerbehindertenausweis bescheinigt ihm mit einem aufgedruckten „H“ Hilflosigkeit. Doch um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen, bräuchte er Buchstaben wie „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung oder „Bl“ für blind. Beides vermag die Behörde an dem gebrechlichen Mann nicht zu erkennen.

Was sagt man dazu


Louise
 
Und da ist das NdS Landesamt schon wieder. :mad:

So traurig das klingt, aber meine Erfahrung mit dieser Behörde ist, dass Sie gerne Einschränkungen nicht anerkennen, weil sich Ärzte nicht einig sind woher die Einschränkung kommt.
Ich dachte es ist unerheblich ob jetzt eine Funktionseinschränkung durch z. b. Die HWS hervorgerufen wird oder der BWS, aber die Erfahrung zeigte bisher es ist unwichtig was nicht geht, solang die Ärzte sich nicht einig werden wo der Ausgangspunkt ist.

Schade um die Betroffenen.
 
Hallo Louise,

unabhängig wie ich darüber denke, ist es wohl richtig, wie das Landesamt das entschiedet.

Dem 91-jährigen fehlt hierfür eine Sondergenehmigung der Stadt. Die wird etwa ausgestellt, wenn jemand blind ist oder eine außergewöhnliche Gehbehinderung hat.

Dabei ist der ehemalige Verwaltungsangestellte ohne die Hilfe seiner Tochter Irmtraut überwiegend hilflos.

Allein fährt Dein Vater kein Auto mehr; also geht es nicht um seine "Blindheit" sondern darum, kann er sich relativ gut bewegen, mit Hilfe, die er ja so oder so braucht.

Im Gegensatz zu denen, die tatsächlich nicht alleine Laufen können, ob mit Hilfe oder nicht, dafür sind diese Parkplätze frei zu halten.

Meine Mutter ist Gehbehindert, weit über 90, sieht ebenfalls Alters entsprechend schlecht/kaum, und muss weitere Strecken chauffiert werden. Sie will laufen, so viel und oft es ihr möglich ist. Das rät ihr auch immer der Arzt.

Wenn also Dein Vater größte Schmerzen beim Laufen hätte, das Laufen also eine Zumutung bis Gefährdung ist, inklusive Überforderung des Herzens , dann würde er wohl einen Antrag bewilligt bekommen.

Noch etwas anderes: Ich erlebe bei immer denselben Fahrzeugen, dass die einen Ausweis für Behinderungsparkplätze haben, Behinderungsparkplätze belegen, aber wenn man die Personen aus diesem Fahrzeug ein und aussteigen sieht, wenn man sie bei Einkaufsbummeln begegnet, dann frage ich mich, für wen in der Familie ist der Ausweis eigentlich gedacht ist und wer benützt ihn, und nimmt für seinen gemütlichen Stadtbummel einem wirklich Gehbehinderten den Parkplatz weg.


Gruß Ariel
 
@ Ariel:

...nur zur Berichtigung: es handelt sich hier NICHT um meinen Vater ! Es ist ein Zeitungsartikel online. (Mein Vater ist leider bereits verstorben)

@ allgemein:

Ergänzend möchte ich zum Artikel hinzufügen, dass die Tochter sich bedankt hat, bei den SB `s des LSA, weil diese sehr freundlich waren, aber sich berufen auf die entsprechenden Gesetze. Angeboten wurden dem alten Herrn eine Abo Karte des hiesigen Stadtverkehrs ..

Und die Tochter könnte einen Steuerentlastungsbetrag erhalten...

Sie kann aber auch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, so sagte man ihr...

Louise
 
Hallo Luise,

ich bitte vielmals um Entschuldigung, für diesen Vertausch.
Klar, du hast über den Artikel berichtet. Tut mir leid.

Gruß Ariel
 
Hallo,

die Frage ist doch: ist das Geh- und Sehvermögen des 91-jährigen seinem Alter entsprechend eingeschränkt oder darüber hinausgehend? Denn nur was nicht seinem Alter entsprechend als "normal" angesehen werden muss, zählt ja als Schwerbehinderung mit den entsprechenden Merkzeichen.

Einen blauen Parkausweis für Behindertenparkplätze bekommt er nur, wenn bei ihm das Merkzeichen aG oder Bl anerkannt wird. In manchen Städten und Gemeinden gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, einen "orangenen" Parkausweis zu beantragen. Das, wenn allein aufgrund des fehlenden Gehvermögens ein GdB allein von 80 anerkannt ist. Dieser Parkausweis berechtigt allerdings auch nicht zum Parken auf ausgewiesenen Parkflächen, aber alle anderen Parkerleichterungen können in Anspruch genommen werden.

Man kann übrigens nicht jedem ansehen, ob er den Parkplatz und den Parkausweis berechtigterweise benutzt. Es gibt auch schwere Herz- und Lungenfunktionsstörungen, die das Merkzeichen aG nach sich ziehen. Ich selber habe einen solchen Parkausweis und wundere mich auch öfters mal, aber will niemandem Missbrauch unterstellen. Was mich jedenfalls wirklich ärgert, sind die Leute, die "nur mal eben kurz" auf einem Behindertenparkplatz parken, ohne irgendwelche Berechtigung und mir oder einem anderen Schwerbehinderten den dringend benötigten Parkplatz vorenthalten. Meistens werden die auch recht unverschämt, wenn man sie darauf anspricht.

Grüße,

nutcake
 
Liebe Forianer,

zu dem Thema gibt es Neues...erfreuliches. :D

Nun hat es doch noch geklappt: Mit einem strahlenden Lächeln hebt Irmtraut Gentemann den neuen Parkausweis ihres Vaters für Behinderte in die Höhe. Bisher hatte das in Hildesheim ansässige Landesamt für Soziales, Jugend und Familie befunden, dass die Voraussetzungen für die Sondererlaubnis nicht vorlägen. Ihr Vater Walter ist zwar weitgehend blind und kann kaum noch gehen. Trotzdem, so erklärte die Behörde nach der ersten Prüfung, lägen die Voraussetzungen nicht vor. Wenn Irmtraut Gentemann ihren Vater etwa zum Arzt fuhr, mussten beide weit entfernt parken.
Doch das hat jetzt ein Ende. Zumindest vorübergehend, denn die Erlaubnis ist zunächst auf ein halbes Jahr befristet. Die Familie legte unter Verweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts Einspruch ein - mit Erfolg.

Veröffentlicht am 17.11.2012

Ich kenne die Familie nicht, freue mich aber trotzdem mit Ihnen :)

Louise
 
Liebe Leute,
die Verantwortlichkeit liegt doch bei den Sachbearbeitern.
Arbeiten die nach Schema F, ist Hopfen und Malz verloren.
Wie sagte Lafontaine so schön, mit dieser Einstellung könnte man auch ein KZ führen.
Ich stellte mich mit fieberndem Kleinkind und Gipsbeinmutter auf einen Behinderten Parkplatz, nahe dem Kinderarzt. Strafe 75 DM.
Nach Schilderung der Umstände, unter Hinweis auf Krankenhaus und Kinderarzt, erliess mir die Stadt, der Sachbearbeiter die Strafe.
Mitgefühl oder Aussichtslosigkeit einer Klage?
Wenn Not am Mann ist, würde ich Vorschriften immer übertreten!
Rechtsdenkender
Paro
 
Hallöchen,

ich konnte nicht erlesen in welcher Stadt sich das ereignet hat, aber in vielen Städten dürfen solche Verwarnungen nicht einfach zurückgenommen werden.
In einem solche Fall nicht sofort bezahlen. Ein Versuch, der Weg zum Bürgermeister. Es hilft niemand auf die Sachbearbeiter zu schimpfen, die haben oft keine Entscheidungsgewalt.
Es kommt auf jeden Fall eine Anhörung. Auf die Anhörung sollte man sich äussern und einen Bescheinigung vom Arzt vorlegen, in der der Arztbesuch und die Gebrechlichkeit bescheinigt wird. Wenn das nicht hilft, gibt es den Widerspruch und der hat unter diesen Voraussetzungen sehr gute aussichten auf Erfolg.
Die Behindertenparkplätze sind nun mal nur von Leuten mit einem gültigen Behindertenparkausweis zu nutzen, der Behindertenausweis berechtigt nicht auf den Behindertenparkplätze zu parken.
Jeder Rollstuhlfahrer ist auf einen solchen Platz angewiesen und leider werden diese Plätze oft unberechtigt genutzt, weil sie frei sind. Ich habe das oft genug erlebt und die tollsten Ausreden gehört.
Ich würde in dem vorliegenden Fall beim Versorgungsamt das AG auf dem Ausweis beantragen und dann den Parkausweis bei der Stadt. Der Behindertenparkausweis darf nur mit AG oder BL im Behindertenausweis ausgestellt werden.
Gruß würmchen
 
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