Louise
Erfahrenes Mitglied
Diesen Artikel habe ich heute morgen online gefunden:
) - Walter Gentemann kann kaum noch sehen und gehen. Aber trotzdem darf seine Tochter, wenn sie ihn zum Arzt fährt, das Auto nicht auf einem nahen Behindertenparkplatz abstellen. Dem 91-jährigen fehlt hierfür eine Sondergenehmigung der Stadt. Die wird etwa ausgestellt, wenn jemand blind ist oder eine außergewöhnliche Gehbehinderung hat. Beides, so hat das in Hildesheim ansässige Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie befunden, liegt bei Gentemann aber nicht vor.
Dabei ist der ehemalige Verwaltungsangestellte ohne die Hilfe seiner Tochter Irmtraut überwiegend hilflos. „Auf einem Auge ist mein Vater blind, auf dem anderen kann er seine Umwelt nur noch schemenhaft erkennen“, sagt die 62-Jährige. Beide leben zusammen in Sorsum in einem Einfamilienhaus. Vor allem seit einem Sturz des Vaters im März müssen sie regelmäßig zu Fachärzten in der Innenstadt. Doch hier beginnen für Gentemanns die Probleme. Denn der 91-Jährige kann kaum noch gehen. Sein Schwerbehindertenausweis bescheinigt ihm mit einem aufgedruckten „H“ Hilflosigkeit. Doch um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen, bräuchte er Buchstaben wie „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung oder „Bl“ für blind. Beides vermag die Behörde an dem gebrechlichen Mann nicht zu erkennen.
Was sagt man dazu
Louise