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Unfallverursacher will nicht zahlen - Komplizierter Fall

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rage

Nutzer
Registriert seit
24 Sep. 2008
Beiträge
4
Folgender Sachverhalt.

- 3 Beteiligte
- 2 Spuren

Also auf einer Hauptstraße während der Beschleunigungsphase (Ampel gerade auf grün) zieht plötzlich ein Taxifahrer aus einer Ausfahrt (lt. Aussge des Zeugen: "mit einem Affenzahn") herraus und zieht von rechts auf unsere linke Spur rüber und weiter auf die Gegenfahrbahn, entgegen unserer Fahrtrichtung. Mein Vordermann erwischt (dank einer Vollbremsung) den Taxifahrer nicht ich bin gerade im Schaltvorgang, kann leider nicht schnell genug reagieren und rutsche meinem Vordermann drauf.

- Polizei haben wir gerufen (Taxifahrer wollte sogar erst weiter, haben ihn aber angehalten und dazu aufgefordert da zu bleiben).

- Die Polizisten schauen sich kurz den Unfallort an, verschwinden in ihrem Einsatzwagen und kommen mit dem Unfallbogen wieder raus.

01 der Taxifahrer (Polizei teilte uns allen mündlich mit,das der Taxifahrer der Unfallverursacher ist! Missachtung der Vorfahrt)
02 ich
03 mein Vordermann

- An meinem Auto (war ein Polo) ist ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden.

- Meine Versicherung hat den Schaden meines Vordermanns erstmal reguliert (alles in Absprache mit meinem Anwalt - habe Rechtschutz). Sämtlich entstandene Kosten (Ausfall, Gutachter, Schadensregulierung Unfallgegner und mein entstandener Schaden) sind von meinem Anwalt an die Würtembergische als zu übernehmen angewisen worden.

- Wir bekommen die Erste Rückmeldung der Würtembergischen mit der Aussage, das alles geprüft wird und der Taxifahrer (01 auf dem Unfallbogen) den Unfall noch nicht gemeldet hatte

- Heute dann das Schreiben der Würtembergischen (ich hatte schn fast damit gerechnet). Sinngemäß: Ein Unfallschaden zwischen unserem Versicherten und dem Unfallgegner Herr H. ist nicht entstanden, denn dieser konnte Rechtzeitig Bremsen während Ihr Mandant Herrn H. aufrutschte. Wir werden ihrer Forderung die entstandenen Kosten zu übernehmen nicht nachkommen.

Nun folgende Frage(n).

Mein Vordermann konnte NUR so schnell reagieren weil er den Taxifahrer schneller sehen konnte, da die rechte Spur befahren war und ich von meiner Position aus die Ein- und Ausfahrt NICHT einsehen konnte. Also sollte deren Argument das Herr H. noch bremsen konnte wohl schon uznichte gemacht sein, oder?

Mein Anwalt sagte mir das in Großstädten während der Beschleunigungsphase die Mindestabstandsregel nicht gilt, da sonst immer nur 3 Autos über eine Ampelphase kommen würden. Hier gilt dann wohl auch verminderter Bremsweg oder so....?

Was mich nun am meisten "umhaut". Wie kann der Taxifahrer auf dem Unfallbogen auf 01 stehen und von der Polizei als Unfallverursacher ausgemacht werden und dann entstandenen Schaden nicht begleichen müssen? Ich kann doc h nicht einen Unfall verursachen und den entstandenen Schaden einfach die Anderen bezahlen lassen oder?
Zumal hab ich doch die Polizisten, die KLAR aussagen, dass der Taxifahrer der Unfallverursacher ist UND den Zeugen, der dazu noch ausgesagt hat, dass der Taxifahrer mit einenem "Affenzahn" aus der Ausfahrt rausgezogen ist.

Ich versteh gerade echt die Welt nicht mehr. Ich steh nun ohne Auto da, habe den Schaden meines Vordermanns (hoffe nur vorläufig) übernommen und der Taxifahrer + Versicherung passiert nix? Immerhin warte ich nun auf ca. 3700 €.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen....

Gruß

Christoph
 
Zitat:
Mein Anwalt sagte mir das in Großstädten während der Beschleunigungsphase die Mindestabstandsregel nicht gilt, da sonst immer nur 3 Autos über eine Ampelphase kommen würden. Hier gilt dann wohl auch verminderter Bremsweg oder so....?
....mal sorry...aber wozu hast du einen Anwalt...?..:confused:
DER müsste doch dies regeln, bzw. eine Unfallrekonstruktion einfordern können...tztztz...(da studieren manche jahrelang und dann wissen sie nicht wie sie sich verhalten sollen...)
Ohne Studium der Rechtswissenschaft würde ich sagen daß du zumindest Teilschuld bekommst, denn immerhin gilt Par. 1 Stvo...

§1 Grundregeln
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(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
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(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
 
Torfstecher,

erstmal ist dazu vielleicht zu sagen, das mein Anwalt sehr wohl weiss, wovon er spricht. Das mit dem verminderten Bremsweg/kein Mindestabstand ist mir nicht mehr so ganz im Kopf, deswegen ....?

Nicht immer gilt, wer aufrutscht/fährt ist auch Schuld/hat Teilschuld. Das ist ein viel verbreitetes "Gerücht".

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


Und gerade diesen Punkt hat der Taxifahrer mit seinem Verhalten doch wohl mehr als Missachtet, oder? :eek:
 
Hallo rage,

hier wieder der typische Fall. Die Polizei klärt nur die strafrechtliche Schuldfrage, die Versicherung ist aber zivilrechtlich angebunden.

Da die Kausalität vorhanden ist, kann sich der Taxifahrer oder besser gesagt dessen Versicherung eigentlich nicht aus der Leistung stehlen. Schlecht für dich ist, dass der vor dir Fahrende es rechtzeitig geschaft hat zu bremsen, egal aus welchen Gründen.

Ganz ohne wirst du nicht davonkommen, im geschilderten Fall würde ich eher von einer Schadensteilung ausgehen, somit bleibst du auf einem Teil der Kosten bestimmt hocken.

Oder dein RA dreht das Ding noch rum, da du eine RSV hast, hast du wenigstens den Kostenfaktor nicht auch noch.

Gruß Jens
 
hey j_e_n_s

danke erstmal für deine Antwort.

Mein Anwalt hat schon gesagt das es verdammt ärgerlich war, das mein Vordermann den Taxifahrer nicht auch noch berührt hat, oder mir noch einer draufgerasselt ist.

Mal gespannt was die anderen Leute hier noch zu diesem Fall sagen.
 
Hallo rage,

wie ist dein Anwalt denn drauf?
Mein Anwalt hat schon gesagt das es verdammt ärgerlich war, das mein Vordermann den Taxifahrer nicht auch noch berührt hat, oder mir noch einer draufgerasselt ist.

Freu dich lieber, dass es nur Blechschaden gab und du keinen ausgewachsenen Körperschaden davongetragen hast.

Gruß
Joker
 
Warum versucht ihr, meinen Anwalt "schlecht" zu machen. Klar haben alle gesagt, das es "nur" der Belchschaden ist.

Mein Anwalt hat bestimmt nicht gesagt "ui wäre Ihnen was passiert hätten wir das umgedreht".... man man man
 
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