Im Mai 2005 hatte ich her Humerusfraktur mit Abriss... usw., das habe ich meiner PU gemeldet, bekam Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Nach ärztlichem Gutachten mussten Schrauben wieder entfernt werden, so dass ich eine 3jährige Wartezeit nach Schraubenentfernung hatte. Ich verstehe leider die Regelung nicht, wie die Versicherung ausrechnet, was ich an Unfall-Schadenssumme bekommen habe. Erneutes und letztes Gutachten war am 17.01.2008
Im letzten Jahr bekam ich 2.500 Euro Vorschuss. Am 3.3. ist ein Schreiben
bei mir einetrudelt, dass der Arztbericht vorliegt, sich jedoch eine Rückfrage ergeben hat.
Gestern kam ein Brief der Vers. mit folgendem Kommentar bei mir an:
Das angeforderte Gutachten liegt uns jetzt vor. Danach wird ihr linker Arm auf Dauer zu 1/5... was bedeutet das in seiner Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt bleiben.
Bei vollständiger Funktionsunfähigkeit oder Verlust dieses Körperteiles beträgt der Invaliditätsgrag nach Ziff.... der Allgem. Unfallvers.-Bed. AUB 99) 70 %.
Der Gesamtinvaliditätsgrad, der sich aus dieser Beeinträchtigung ergibt, beläuft sich somit auf 14 % - wie kommen die denn darauf .
Bei einer versicherten Invaliditätssumme von 25.564,59 Euro errechnet sich unsere Leistung von 3.579,04 Euro. Vorschusszahlung hiervon abgezogen.
Ich bin mit dieser Schadensregulierung nicht einverstanden. Was kann ich tun um nicht horrente Rechtsanwaltsrechnungen oder eigenständige Gutachten selbst tragen zu müssen. Rechtsschutz habe ich nicht.
Habe ich irgendwelche Termine (Widerspruch) einzuhalten, denn in dem o.g. Brief steht nicht, dass ich Widerspruch einlegen kann.
Habe die UV im letzten Jahr schon wegen Einsicht des letzten Gutachtens gebeten, was mir verwehrt wurde, da das Endgutachten noch nicht feststand. Im gestrigen Brief stand nur das, was ich oben aufgeführt habe.
Warum schickt mir die Versicherung das Endgutachten meines Arztes nicht mit, so dass ich nachvollziehen kann, wie sich der Betrag, den ich bekommen habe, errechnen kann.
Die Dame der UV sagte mir nach Anfrage im letzten Jahr, dass ich das Endgutachten, wenn Endabrechnung, erhalte. Was nun
Im letzten Jahr bekam ich 2.500 Euro Vorschuss. Am 3.3. ist ein Schreiben
bei mir einetrudelt, dass der Arztbericht vorliegt, sich jedoch eine Rückfrage ergeben hat.
Gestern kam ein Brief der Vers. mit folgendem Kommentar bei mir an:
Das angeforderte Gutachten liegt uns jetzt vor. Danach wird ihr linker Arm auf Dauer zu 1/5... was bedeutet das in seiner Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt bleiben.
Bei vollständiger Funktionsunfähigkeit oder Verlust dieses Körperteiles beträgt der Invaliditätsgrag nach Ziff.... der Allgem. Unfallvers.-Bed. AUB 99) 70 %.
Der Gesamtinvaliditätsgrad, der sich aus dieser Beeinträchtigung ergibt, beläuft sich somit auf 14 % - wie kommen die denn darauf .
Bei einer versicherten Invaliditätssumme von 25.564,59 Euro errechnet sich unsere Leistung von 3.579,04 Euro. Vorschusszahlung hiervon abgezogen.
Ich bin mit dieser Schadensregulierung nicht einverstanden. Was kann ich tun um nicht horrente Rechtsanwaltsrechnungen oder eigenständige Gutachten selbst tragen zu müssen. Rechtsschutz habe ich nicht.
Habe ich irgendwelche Termine (Widerspruch) einzuhalten, denn in dem o.g. Brief steht nicht, dass ich Widerspruch einlegen kann.
Habe die UV im letzten Jahr schon wegen Einsicht des letzten Gutachtens gebeten, was mir verwehrt wurde, da das Endgutachten noch nicht feststand. Im gestrigen Brief stand nur das, was ich oben aufgeführt habe.
Warum schickt mir die Versicherung das Endgutachten meines Arztes nicht mit, so dass ich nachvollziehen kann, wie sich der Betrag, den ich bekommen habe, errechnen kann.
Die Dame der UV sagte mir nach Anfrage im letzten Jahr, dass ich das Endgutachten, wenn Endabrechnung, erhalte. Was nun