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Unfallversicherung

JulianH

Mitglied
Registriert seit
19 März 2019
Beiträge
67
Hallo zusammen,

aktuell habe ich zwei Unfallversicherungen.

Ich spiele mit dem Gedanken eine weitere abzuschließen.

Meine Frage lautet, muss ich meinen bestehenden Versicherungen melden, wenn ich eine weitere abgeschlossen habe?
 
Das ist abhängig von den jeweiligen AVB's. In aller Regel ist dort eine entsprechende Hinweispflicht normiert. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Julian,

warum noch eine dritte Versicherung ? Wäre es nicht einfacher bei einer der bestehenden UV die Versicherungssumme zu erhöhen ?
Im falle einer Leistungspflicht macht man es sich mit mit drei UV ja auch nicht gerade einfacher.

VG Paul
 
Hallo Julian,

von den anderen kamen ja schon ein paar Hinweise. Du solltest tatsächlich mal in die AVB's der beiden UV's schauen, da es durchaus sein kann, wenn der Unfallfall eintritt, es eventuell um die Frage geht, ob beide UV's tatsächlich auch ihre Leistungen erbringen müssen oder sich mit der Begründung herausreden können, die andere UV würde ja dafür aufkommen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Julian,

warum noch eine dritte Versicherung ? Wäre es nicht einfacher bei einer der bestehenden UV die Versicherungssumme zu erhöhen ?
Im falle einer Leistungspflicht macht man es sich mit mit drei UV ja auch nicht gerade einfacher.

VG Paul
Weil dort schon die Höchstsummen erreicht worden

Hallo Julian,

von den anderen kamen ja schon ein paar Hinweise. Du solltest tatsächlich mal in die AVB's der beiden UV's schauen, da es durchaus sein kann, wenn der Unfallfall eintritt, es eventuell um die Frage geht, ob beide UV's tatsächlich auch ihre Leistungen erbringen müssen oder sich mit der Begründung herausreden können, die andere UV würde ja dafür aufkommen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)

Ich habe nun nochmal meine Makler gefragt. Er sagt ganz klar das wenn befindet Antragstellung danach nicht gefragt wurde, muss man das auch nicht nachmelden.
Er kennt keine einzige wo dies so ist
 
Hallo Julian

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Darauf, dass die UVen (insb. bei Höchstsummen) ohne Probleme zahlen, sollte man besser nicht setzen.
Ich habe hier mal gelesen, dass ratsam sei die RSV bei einer anderen Gesellschaft abzuschließen als die UV, aber ob es stimmt, weiß ich nicht. Als Laie leuchtet mir das ein, wobei man nie weiß, wer in ein paar Jahren mit wem fusioniert hat oder von wem aufgekauft wird.

LG

P.S. Zu der eigentlichen Frage: Die AVB zu lesen, kann sicher trotz Auskunft deines Maklers nicht schaden.
 
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