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Unfallversicherung zahlt keinen Vorschuß

waldkasper

Neues Mitglied
Registriert seit
6 Mai 2015
Beiträge
5
mein Kind (heute 13) hatte vor 6 Jahren schweren Unfall
seitdem ist er schwerbehindert GdB 60

die Unfallversicherung hat damals nur Krankenhaustagegeld
gezahlt
es wurden mittlerweile 5 Gutachten seitens der Unfallversicherung angefordert
Wegen Zahlung eines Vorschußes kam jetzt von seiten der Versicherung die Antwort das Ausmaß der Invalidität ließe keinen Vorschuß zu
ich verstehe nichts mehr, das Kind kann nicht mehr richtig laufen hat einen
Shunt im Rücken sowie Sprach- und Sehprobleme
kann ich die Gutachten einsehen und evtl anfechten oder wie ist da der Werdegang
 
Hallo Waldkasper,

wie der Werdegang ist kann ich Dir genau sagen.

Wenn das stimmt was Du schreibst und der Unfall 6 Jahre her ist, dann ab zum Anwalt denn vor einem Jahr hätte die Invaliditätsleistung abschließend reguliert werden müssen!

Bei Dir läuft bereits seit einem Jahr die Verjährung und da solltest Du keine Selbstversuche mehr starten.

Illegal nenne ich solche Vorgehensweise.

Die Gutachten müssen Dir auf Verlangen ausgehändigt werden.
 
Die Sache ist schon beim Anwalt. Wollte einfach mal hier Eure Meinung und Erfahrung hören.
Ein Professor schrieb sogar im Gutachten(lt Aussage der PUV)wir sollten das Kind nochmal bei Eintritt der Berufsfähigkeit vorstellen. Jetzt könnte er noch nichts zum bleibenden Schaden sagen.
:cool:
wie schon geschrieben, ich habe die Gutachten selber noch nicht gesehen
kann aber nicht glauben, das bei solchen Schäden keine Zahlung erfolgt
:confused:
 
Hallo,

na da hat der Professor aber nen leichten Knick in der Optik.

Du kannst davon ausgehen, das die Unfallversicherung auf Verjährung gespielt hat.
Die längste Frist bei Kindern beträgt im Normalfall 5 Jahre ab Unfallereignis.
Der dann festgestellte Invaliditätsgrad ist für die Zahlung bindend. Da kann der 100 mal schreiben wann er das für notwendig hält, um sonst gibt es die Fristen nicht.

Es ist bei der privaten Unfallversicherung völlig gleichgültig was danach passiert - egal ob im positiven oder negativen Sinne.
 
mal kurze Chronologie

Unfall 01/2009 (Kind fährt mit Vater Rad beide werden von Auto erfasst, Vater sofort tot, Kind schwerstverletzt, wochenlang im Koma)



1. Gutachten lag PUV in 08/2010 vor

neue Begutachtung zum Ende des 5. Unfalljahres verlangt

zwischenzeitlich 2012 nochmal Gutachten an PUV, dann war
PUV war kurz bereit ohne nochmalige Begutachtung Angebot zu unterbreiten, verlangte
Schwerbehindertenausweis

dieser lag dann vor mit GdB 60

war PUV wohl zu hoch nochmal Gutachten verlangt von
allen Ärzten 2014

liegen nun auch vor und jetzt ist die PUV der Meinung, sie warten immer noch und zahlen nicht
 
Hallo Waldkasper,

1. Zahlung hätte je nach Gutachten bereits 2 Wochen nach dem ersten Gutachten erfolgen müssen - seither ist Verzugzins fällig

2. spätestens bei der zweiten Begutachtung (wo der GdB eingefordert wurde) hätte die volle Invaliditätsleistung erbracht werden müssen

3. hätte die PUV am Ende der 5 Jahre sich zu der Gesamthöhe der Invalidität äussern müssen

Somit hätte der Körperschaden in 01/2014 entgültig reguliert werden müssen.

Verzugsschaden (Zinsen Verbrauchergeschäft 5 % über dem Basiszins) sind seit dem fällig und zusätzlich 5 % aus dem Vertrag für noch nicht geleistete Invaliditätssummen.
Das sind insgesamt ca. 9 % Verzinsung auf die offene Gesamtsumme im Jahr bis heute.

Am 31.12.2017 wäre die Forderung verfallen und nicht mehr einklagbar gewesen, wenn ich mich nicht verrechnet habe.
 
Hallo waldkasper,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Seit dem Unfall (1/2009) sind schon mehr als 6 Jahre vergangen.
Ein Anwalt ist eingeschaltet.
Ist die Sache nicht schon vor Gericht?

Ohne genaue Angaben über die Verletzungen bzw.
die Einschänkungen/Behinderungen -durch den Unfall- des Kindes
kann man keine Äusserungen machen.

Wie begründet die PUV die Zahlungsverweigerung

..........UMFALLVERSICHERUNG ZAHLT KEINEN VORSCHUSS........
(Vorschuss wäre schon vor Jahren, vielleicht, zu zahlen gewesen)

Bescheinigen die vorliegenden Gutachten die jetztigen Dauerfolgen nicht?

Bestanden schon zuvor gesundheitliche/körperliche Schäden?

Geht es um mehr als 100.000 € Entschädigung bei Vollinvalidität?
Vielleicht auch lebenslange monatliche Rente?

Helfen kann ich leider nicht, anwaltliche Hilfe hast Du.

Vielleicht magst Du antworten.


Allerbeste Wünsche

Meggy
 
Hallo Waldkasper,

warum hast weder Du noch Dein Anwalt die Gutachten in Kopie angefordert?

Wie soll man wissen was da läuft?

Das ist doch das 1 x 1 eines jeden RA - die Gutachten anzufordern und zu prüfen, ob alle Untersuchungen durchgeführt wurden, was für Literatur zitiert wurde, wie die Bewertung war etc.

Gab es Zusammenhangsgutachten?

Bei welchen Gutachtern wart ihr?

Sorry, ich glaube Du hast den falschen Rechtsanwalt.

Viele Grüße

Kasandra
 
du hast leider recht
ich weis nicht, ob mein RA jetzt noch was bewirken kann
müsste das Mandat kündigen und mir einen neuen suchen, das wird aber teuer:mad:
 
Hallo Waldkasper,

dann kümmere Dich um die relevanten Fragen, Gutachten, Zahlungen, legt Klage beim Gericht ein und mache dem RA Feuer unterm Hintern.

Du schreibst, bislang wurden Vorschüsse geleistet, aber wie sieht es aus, gibt es ein Urteil gegen den Unfallverursacher? 4
Wie wurde die Schuldfrage gerichtlich bestätigt? 100% oder in gewisser Aufteilung?

So langsam müsste Dein RA Butter bei die Fische machen!

Ebenfalls wie sieht es aus mit der schulischen Ausbildung, selbstständigen Leben? Wird ggf. irgendwelche Pflege weiterführend benötigt?
Wird es ein selbstbestimmtes Leben geben? usw. usw.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Waldkasper,

willkommen im Forum! Wie gut, dass du dich 5-vor-12 hier angemeldet hast und nachfragst!

Wenn dein RA diese elementaren Dinge nicht weiß, oder deine Fragen nicht beantwortet, vor allem aber wenn er wirklich keine Unterlagen angefordert hat, dann kann ich mich Kasandra nur anschließen.

Rajo ist vom Fach. Vielleicht stellt er dir noch die entsprechenden §§ als ergänzende Hilfe ein.
Ich würde mit dem Ausdruck von Rajos Aussagen (möglichst mit §§) beim RA auflaufen und genau schauen, wie er reagiert. Bald.
Dann hier weiter Rat suchen und hoffen, dass Kenner in PUV wie #Rajo oder #Isländer Antworten geben.

Ich vermute, du hast nicht viel Zeit, dich im Internet zu informieren oder im Forum zu schreiben, aber falls doch, versuche dich hier einzulesen zu PUV, suche andere Beiträge von Eltern in vergleichbarer Situation, um die dort gegebenen Tipps zu lesen und gucke vor allem, was dir in deinem Thread geantwortet wird, hinterfrage die bisher erhaltenen Auskünfte. Es scheint viel falsch gelaufen zu sein.

Dir raucht bestimmt der Kopf, vielleicht kann man die Frist (Ende 2017), die Rajo ohne Gewähr nannte, noch wasserdicht machen. Nach Ablauf der Frist kannst du gegen PUV nichts mehr durchsetzen (habe ich so verstanden, Laie). Bestenfalls könntest du dann einen Kampf wegen Falschberatung gegen den eigenen RA erwägen ...
Es ist für die weitere Vorgehensweise wichtig zu wissen, wie viel Zeit man hat, deshalb Frist mit Gewissheit klären.


Ein weiteres Thema ist, welche Rolle eigentlich die Versicherung des Unfallverursachers spielt.
Von der Dringlichkeit ist aber die PUV an erster Stelle, soweit ichs kapiert habe ( durch Mitlesen, selber keine PUV).



Alles Gute dir, deiner Tochter und Familie
und viel Kraft für den bevorstehenden Weg!

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, Waldkasper!

Prima, dass Du zu uns gefunden hast! Das könnte die Rettung sein. "Was", wirst Du langsam ehrlich beunruhigt rufen, "steht es denn wirklich so schlimm?"

Antwort, und zwar: Ohne Zweifel: "Ja! Tut es! Es ist wirklich Alarmstufe 1, da haben die anderen vollständig Recht!" Aber dazu ist es zwingend erforderlich, dass Du jetzt an die Sache beherzt herangehst.

Ich hör Dich schon: "Ja...äh...aber...zum Teufel! Ich weiß doch gar nicht, was ich tun soll!"

Nun:

01
Keine Panik. Es ist wirklich so: In der Ruhe liegt die Kraft. Wir haben Zeit genug, uns erst mal anzusehen, was eigentlich los ist. Dann sehen wir, wo zuerst hingelangt werden muss, und mit welchen Geräten und wie.

02
Im Forum finden sich viele wirklich hilfreiche Leute, die auch was von der Materie verstehen. HWS-Schaden zum Beispiel. HWS-Schaden hat mehr als 25 Beiträge geschrieben. Jeder, der das getan hat, kann einem anderen Forumsmitglied eine Privatnachricht schicken. Geschieht das, können in diesen Privatnachrichten auch Namen genannt werden, wo man sich hinwendet. Also sieh zu, wie Du Deine 25 Beiträge zusammenkriegst.

HWS-Schaden zum Beispiel, dieser wirklich hilfreiche Mensch, hat mir eine Privatnachricht geschickt, ich soll mal hier reinschauen. (Normalerweise bin ich hier selten. Du findest mich mehr im Bereich "Verkehrsunfall mit Personenschaden".) Danke, HWS-Schaden!


03
Private Unfallversicherung:

(a)
Es gibt ein Versicherungsvertragsgesetz (= VVG), das gilt auch hier. Da steht im § 15:

"Ist ein Anspruch....angemeldet worden, so ist die Verjährung gehemmt, bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchssteller in Textform zugeht."

(b)
Das heißt:
Der Anspruch auf Invaliditätsleistung ist sicherlich angemeldet, sonst hätte der Verischerer Dein Kind nicht begutachten lassen. Diese Anmeldung führt dazu: Die Verjährungsuhr läuft nicht.

Sie läuft erst dann wieder weiter, wenn der Versicherer schreibt: "Das und das zahlen wir für die Invalidität", so lange verjährt schon mal nichts.

Vorsicht, Falle: Das OLG Hamm (VersR 99/436) meint: In einer Vorauszahlung ohne weitere Erkärung kann so eine Ablehnung liegen, die die Verjährungsuhr wieder zum Laufen bringt. In diesem Fall muss Dein Anwalt in die Haftung genommen werden.

(c)
Für die Invaliditätsleistung sehen die Kinder-Unfallversicherungen fast immer vor: Maßgeblich ist der Zustand, wie er am Ende des 5. Unfalljahres ist. Dazu kommen die Veränderungen, die von diesem Zeitpunkt aus gesehen mit deutlich überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) erwartet werden können.

Hier passiert oft der Fehler, dass Gutachter die "derzeitige" Invalidität bemessen und übersehen, dass eine bevorstehende Verschlechterung mit reinmuss.
Die gehört aber rein (so der BGH VersR 81, 1151; OLG Hamm VersR 90/965; Grimm, Unfallversciherung, Rnr. 20 zu ziffer 9 AUB; Ludolph, Kursbuch der medizinischen Begutachtung digital, Kapittel IV-1.1, Nr. 3).

Erkenntnisse, die man am Ende des 5. Unfalljahres nicht hatte, dürfen nicht verwertet werden. Man muss also den Wissensstand zum Stichtag hernehmen und von dort aus eine Prognose machen.
Vorschläge, da noch zuzuwarten, man müsse erst mal sehen, wie sich das Kind entwickelt, sind rechtlich falsch und führen uns nur weiter Richtung Verjährung. Das heißt: Solche Ratschläge sind rechtlich falsch und gefährlich. Das führt nur dazu, dass die Verjährung immer näher rückt.

Was ich unter (c) geschrieben habe, das gilt, wenn die erste Bemessung der Invalidität innerhalb der ersten 5 Jahre stattgefunden hat.

(d)
Und was gilt, wenn die erste Festlegung der Invaidität noch nicht stattgefunden hat? Das ist noch nicht klar. Ich habe eine BGH-Entscheidung gesehen, die deutlich darauf schließen lässt, dass dann der "Jetzt-Zustand" am Tage der Begutachtung zu Grunde zu legen ist.
Wie es dann mit "mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Veränderungen" aussieht, hat der BGH nach meinem Wissensstand nioch nicht entschieden.

(e)
Und was muss jetzt geschehen? Jetzt müssen einmal die Gutachten durchgesehen werden und die Schreiben der Versicherung, ob schon irgendwo eine Erstbemessung stattgefunden hat, ob die Falle gelegt worden ist, die das OLG Hamm erwähnt hat ect.

(f)
Wie triffst Du auf Leute, die UNterlagen durchgehen können?

(fa)
Dein Anwalt scheint ja fürchterlich zu schwimmen, sonst wäre es nicht so weit gekommen, wie es jetzt ist.

(fb)
Du wirst Mitglied des Unfallopfer-Bayern e.V., auch wenn Du nicht in Bayern wohnst. Und dann hörst Du Dich beim Vorstand um, wer da in Frage kommt.

Solltest Du zufällig im Raum Aschaffenburg oder dorthin kommen können:

Schau mal auf die Internetseite des Vereines. Die haben am 8.5.2015 um 15:00 Uhr eine Mitgliederversammlung in Heimbuchenthal. Dorthin würde ich an Deiner Stelle einfach kommen, auch wenn über den Aufnahmeantrag noch nicht entschieden ist, wenn es irgendwie geht.

Es ist damit zu rechnen, dass bei dieser Versammlung auch einige Anwälte auftauchen, die wissen, wie sowas geht. Da kommt garantiert ein RA Baier, der ist dort 2. Vorsitzender. Bestimmt kommt aus der Gruppe München der Beirat RA Forster, wahrscheinlich auch RA Witt, das ist auch ein sehr gewitzter Mann. Und ein RA Lachner kommt vielleicht, der ist -glaube ich- in Hanau tätig. Da kann man sich am Rand der Veranstaltung schon mal eine veirtel- oder halbe Stunde weiteren Rat holen. Das dürfte sich lohnen.



04 Versicherung des Unfallverursachers.

Auch da ist viel Arbeit zu tun, wie es da mit der Verjährung aussieht, ist nicht absehbar. Aber bitte, Waldkaspar: Dazu mache einen weiteren Thread auf, und zwar im Bereich "Verkehrsunfall mit Personenschaden". Denn dort gehört as hin, da finden sich die richtigen Leute, die Dir weiterhelfen können. Und das wirst Du bruachen. Denn so, wie es aussieht, geht es da um Beträge, die können durchaus leicht eine halbe Million überspringen, wenn ich an Assistenzschaden, Verdienstentgang, Haushaltsführungsschaden denke. Vom Schmerzensgeld noch gar nicht zu reden.

ISLÄNDER











Im Forum sind allerhand Leute unterwegs, die verstehen wirklich viel davon. Bevor wir aber anpacken, schauen wir uns erst mal die Baustelle an. Wie wild irgendwo losschaufeln, das bringt es nicht. Auch bei Naturkatastrophen arbeiten die Helfer nach Plan. Das bringts.

02

Bevor wir hier das SChaufeln anfangen



. Ich komme mir vor wie ein Passagier im Flugzeug, der Pilot (= mein RA) ist bewußtlos, und ich habe keine Ahnung, wie man das Fluzeug von 5.000 m Höhe landen kann, ich hab doch noch nie ein Flugzeug geflogen!"



01
Zu allererst: Es gibt keinen Grund, jetzt Angst zu bekommen. Das Problem, das da sichtbar ist, ist wirksam bekämpfbar. Wichtig ist, dass Du jetzt Mut fasst.

Bevor man darangeht, wie man da wieder rauskommt:

02
 
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