Grüß Dich, Waldkasper!
Prima, dass Du zu uns gefunden hast! Das könnte die Rettung sein. "Was", wirst Du langsam ehrlich beunruhigt rufen, "steht es denn wirklich so schlimm?"
Antwort, und zwar: Ohne Zweifel: "Ja! Tut es! Es ist wirklich Alarmstufe 1, da haben die anderen vollständig Recht!" Aber dazu ist es zwingend erforderlich, dass Du jetzt an die Sache beherzt herangehst.
Ich hör Dich schon: "Ja...äh...aber...zum Teufel! Ich weiß doch gar nicht, was ich tun soll!"
Nun:
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Keine Panik. Es ist wirklich so: In der Ruhe liegt die Kraft. Wir haben Zeit genug, uns erst mal anzusehen, was eigentlich los ist. Dann sehen wir, wo zuerst hingelangt werden muss, und mit welchen Geräten und wie.
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Im Forum finden sich viele wirklich hilfreiche Leute, die auch was von der Materie verstehen. HWS-Schaden zum Beispiel. HWS-Schaden hat mehr als 25 Beiträge geschrieben. Jeder, der das getan hat, kann einem anderen Forumsmitglied eine Privatnachricht schicken. Geschieht das, können in diesen Privatnachrichten auch Namen genannt werden, wo man sich hinwendet. Also sieh zu, wie Du Deine 25 Beiträge zusammenkriegst.
HWS-Schaden zum Beispiel, dieser wirklich hilfreiche Mensch, hat mir eine Privatnachricht geschickt, ich soll mal hier reinschauen. (Normalerweise bin ich hier selten. Du findest mich mehr im Bereich "Verkehrsunfall mit Personenschaden".) Danke, HWS-Schaden!
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Private Unfallversicherung:
(a)
Es gibt ein Versicherungsvertragsgesetz (= VVG), das gilt auch hier. Da steht im § 15:
"Ist ein Anspruch....angemeldet worden, so ist die Verjährung gehemmt, bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchssteller in Textform zugeht."
(b)
Das heißt:
Der Anspruch auf Invaliditätsleistung ist sicherlich angemeldet, sonst hätte der Verischerer Dein Kind nicht begutachten lassen. Diese Anmeldung führt dazu: Die Verjährungsuhr läuft nicht.
Sie läuft erst dann wieder weiter, wenn der Versicherer schreibt: "Das und das zahlen wir für die Invalidität", so lange verjährt schon mal nichts.
Vorsicht, Falle: Das OLG Hamm (VersR 99/436) meint: In einer Vorauszahlung ohne weitere Erkärung kann so eine Ablehnung liegen, die die Verjährungsuhr wieder zum Laufen bringt. In diesem Fall muss Dein Anwalt in die Haftung genommen werden.
(c)
Für die Invaliditätsleistung sehen die Kinder-Unfallversicherungen fast immer vor: Maßgeblich ist der Zustand, wie er am Ende des 5. Unfalljahres ist. Dazu kommen die Veränderungen, die von diesem Zeitpunkt aus gesehen mit deutlich überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) erwartet werden können.
Hier passiert oft der Fehler, dass Gutachter die "derzeitige" Invalidität bemessen und übersehen, dass eine bevorstehende Verschlechterung mit reinmuss.
Die gehört aber rein (so der BGH VersR 81, 1151; OLG Hamm VersR 90/965; Grimm, Unfallversciherung, Rnr. 20 zu ziffer 9 AUB; Ludolph, Kursbuch der medizinischen Begutachtung digital, Kapittel IV-1.1, Nr. 3).
Erkenntnisse, die man am Ende des 5. Unfalljahres nicht hatte, dürfen nicht verwertet werden. Man muss also den Wissensstand zum Stichtag hernehmen und von dort aus eine Prognose machen.
Vorschläge, da noch zuzuwarten, man müsse erst mal sehen, wie sich das Kind entwickelt, sind rechtlich falsch und führen uns nur weiter Richtung Verjährung. Das heißt: Solche Ratschläge sind rechtlich falsch und gefährlich. Das führt nur dazu, dass die Verjährung immer näher rückt.
Was ich unter (c) geschrieben habe, das gilt, wenn die erste Bemessung der Invalidität innerhalb der ersten 5 Jahre stattgefunden hat.
(d)
Und was gilt, wenn die erste Festlegung der Invaidität noch nicht stattgefunden hat? Das ist noch nicht klar. Ich habe eine BGH-Entscheidung gesehen, die deutlich darauf schließen lässt, dass dann der "Jetzt-Zustand" am Tage der Begutachtung zu Grunde zu legen ist.
Wie es dann mit "mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Veränderungen" aussieht, hat der BGH nach meinem Wissensstand nioch nicht entschieden.
(e)
Und was muss jetzt geschehen? Jetzt müssen einmal die Gutachten durchgesehen werden und die Schreiben der Versicherung, ob schon irgendwo eine Erstbemessung stattgefunden hat, ob die Falle gelegt worden ist, die das OLG Hamm erwähnt hat ect.
(f)
Wie triffst Du auf Leute, die UNterlagen durchgehen können?
(fa)
Dein Anwalt scheint ja fürchterlich zu schwimmen, sonst wäre es nicht so weit gekommen, wie es jetzt ist.
(fb)
Du wirst Mitglied des Unfallopfer-Bayern e.V., auch wenn Du nicht in Bayern wohnst. Und dann hörst Du Dich beim Vorstand um, wer da in Frage kommt.
Solltest Du zufällig im Raum Aschaffenburg oder dorthin kommen können:
Schau mal auf die Internetseite des Vereines. Die haben am 8.5.2015 um 15:00 Uhr eine Mitgliederversammlung in Heimbuchenthal. Dorthin würde ich an Deiner Stelle einfach kommen, auch wenn über den Aufnahmeantrag noch nicht entschieden ist, wenn es irgendwie geht.
Es ist damit zu rechnen, dass bei dieser Versammlung auch einige Anwälte auftauchen, die wissen, wie sowas geht. Da kommt garantiert ein RA Baier, der ist dort 2. Vorsitzender. Bestimmt kommt aus der Gruppe München der Beirat RA Forster, wahrscheinlich auch RA Witt, das ist auch ein sehr gewitzter Mann. Und ein RA Lachner kommt vielleicht, der ist -glaube ich- in Hanau tätig. Da kann man sich am Rand der Veranstaltung schon mal eine veirtel- oder halbe Stunde weiteren Rat holen. Das dürfte sich lohnen.
04 Versicherung des Unfallverursachers.
Auch da ist viel Arbeit zu tun, wie es da mit der Verjährung aussieht, ist nicht absehbar. Aber bitte, Waldkaspar: Dazu mache einen weiteren Thread auf, und zwar im Bereich "Verkehrsunfall mit Personenschaden". Denn dort gehört as hin, da finden sich die richtigen Leute, die Dir weiterhelfen können. Und das wirst Du bruachen. Denn so, wie es aussieht, geht es da um Beträge, die können durchaus leicht eine halbe Million überspringen, wenn ich an Assistenzschaden, Verdienstentgang, Haushaltsführungsschaden denke. Vom Schmerzensgeld noch gar nicht zu reden.
ISLÄNDER
Im Forum sind allerhand Leute unterwegs, die verstehen wirklich viel davon. Bevor wir aber anpacken, schauen wir uns erst mal die Baustelle an. Wie wild irgendwo losschaufeln, das bringt es nicht. Auch bei Naturkatastrophen arbeiten die Helfer nach Plan. Das bringts.
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Bevor wir hier das SChaufeln anfangen
. Ich komme mir vor wie ein Passagier im Flugzeug, der Pilot (= mein RA) ist bewußtlos, und ich habe keine Ahnung, wie man das Fluzeug von 5.000 m Höhe landen kann, ich hab doch noch nie ein Flugzeug geflogen!"
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Zu allererst: Es gibt keinen Grund, jetzt Angst zu bekommen. Das Problem, das da sichtbar ist, ist wirksam bekämpfbar. Wichtig ist, dass Du jetzt Mut fasst.
Bevor man darangeht, wie man da wieder rauskommt:
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