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Unfallversicherung will kein erneutes Gutachten veranlassen!

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Feb. 2008
Beiträge
1,304
Alter
60
Ort
Gladbeck, NRW
Wer weiß Rat,
nach einem Arbeitsunfall meines Mannes August 05, hat unsere PUV nach 1,5 Jahren ein Gutachten machen lassen, was uns sehr niedrig erschien. Da der Gesundh. Zustand des Knies meines Mannes sich verschlechterte hat die Versicherung ein Nachgutachten im Feb.08 machen lassen. Dieser Arzt bestätigte das erste Gutachten( was ihn vorlag) nur.
Dagegen habe ich Wiederspruch eingelegt, aber die Versicherung will sich auf nicht mehr einlassen. Lediglich nach mehreren schreiben von mir haben sie jetzt einer Anspruchsfristverlängerung bis Ende 08 zugewilligt.
Habe Anfang der Woche mit der BG tel. die Haben im April ein Gutachten machen lassen, jetzt meinte der Berufshelfer das muss noch mal nachbegutachtet werden, weil sich seid April der Zustand des Knies meines Mannes ja wieder verschlechtert hätte und er jetzt ja auch ständig eine Orthese tragen müsse.
Hat mein Mann dann nicht nochmal Anspruch auf eine neuerliche Begutachtung der PUV?
Ich meine wenn die BG das schon machen lässt, denn die versuchen ja auch immer die MDE so niedrig wie es geht zu halten.
Weiß jemand was konkretes?
Wäre echt dankbar
 
hallo, stinababy

hoffentlich hast du bei deinem bg-sachbearbeiter kein wort über deine puv und das gutachten verloren.

die bg krallt sich sofort dieses für dich schlechte gutachten.
was meinst du, was dann kommt.

mfg
pussi
 
Nein, um Gottes Willen, das würde ich gegenüber der BG niemals erwähnen.
Ich bin auch der Meinung, das meine Privaten Versicherungen die gar nichts angehen, hat man je schließlich auch privat für eingezahlt.
 
hallo, liebes stinababy

wovon träumst du?

bei mir tauschen sich bg und puv munter alle gutachten und sonstiges aus.

habe deswegen, weil ich sowas geahnt hatte, jeweils einen ra für sozialverfahren und zivilverfahren beauftragt.

nicht die anwälte tauschen sich aus, nein ! die versicherungen, weil keiner zahlen will.

ich hatte vorher eine schweigepflichtsentbindung unterschrieben, sowohl bg als auch puv.
dass die sich austauschen, damit hatte ich nicht gerechnet.


pass bt auf.
schönen sonntag
pussi
 
Bis jetzt glaube ich nicht das die BG was von der puv weiß. Zumindest ist mir da noch nichts aufgefallen von wegen Gutachten tauschen und so.
Du hast natürlich recht, jeder will sich vorm zahlen drücken und BG sowie die privaten Versicherungen sind nur daran intereesiert einen über das Ohr zu hauen, das ist mir schon klar.
 
hallo, stanababy

habe auch noch nicht rausgefunden, wie man beide voneinander trennen kann.

vielleicht kann uns einer helfen?

mein problem ist die schweigepflichtentbindung. damit kann jede versicherung arbeiten.
so eine schei...

das war da wort zu sonntag
pussi
 
Das ist ja das dumme diese Schweigeplichtsentbindungserklärungen muss man ja unterschreiben, weil man ja sonst seiner Mitwirkunksplicht nicht nachkommt. Wenn man das nicht unterschreibt dann drohen die ja gleich mit Kündigungsgrund u.s.w.
Ich finde es aber schon aus Datenrechtlichen Gründen nicht gut das die sich die Gutachten austauschen, mann wird aber dazu genötigt solche Sachen zu unterschreiben. Aber da hat sich der Gesetzgeber auch noch nichts gegen einfallen lassen.
 
Hallo stinababy,
zunächst sei bekanntermaßen angemerkt, daß im selbigen Schadensfalle jedes Gutachten, sowohl das der BG, als auch der PUV, grundsätzlich an-
greifbar ist.
Es ist auch richtig, daß sich BG und PUV im Schadensfalle quasi als Zweck-
gemeinschaft über vorhandene ärztl.Gutachten informativ austauschen
und sogar die weitere gutachtenrelevante Vorgehensweise abstimmen, um
den legitimen Leistungsanspruch des VN auf das niedrigste Niveau drücken
oder besser noch, sich jedweder Versicherungsleistung entziehen zu können.
In der Praxis jedoch ist usus, daß die BG das Erstgutachten der PUV grundsätzlich nicht anerkennt, im späteren Streitfall jedoch als Instrument
gegen den VN zu verwerten versucht, falls dies für die BG von Vorteil ist.

Hingegen ist bei der PUV der durch Begutachtung festzustellende Leistungsanspruch des VN in der AGB der PUV klar und überschaubar
geregelt, was bedeutet, daß die PUV eine eigene Begutachtung in Auftrag
geben muß, weil sie andernsfalls gegen die vertraglich vereinbarte AGB
verstoßen würde.
Und sollte die PUV Kenntnis von einem relevanten BG-Gutachten erlangt
haben und sich dieses BG-Gutachten nach interner Bewertung zu ihrem
eigenen Vorteil erweist, so beauftragt die PUV logischerweise auch den
selbigen BG-Gutachter mit der relevanten Gutachtenerstellung.
An dieser Stelle aber nicht den Kopf verlieren, denn auch in dieser
Konstellation ist mittels Dritt-/Obergutachten noch alles zu retten, leider
allerdings nur noch auf dem Klagewege.
Zur Schweigepflichts-bzw.Datenschutzthematik erübrigt sich eine weiter-
gehende Kommentierung, da wir uns nun im imaginären Bereich massenhaf-
ter Gesetzesverletzungen befinden, wogegen Otto Normalverbraucher
chancenlos ist.

MbG
Donqui
 
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