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Unfallversicherung und Schwerbehinderung

Else

Nutzer
Registriert seit
14 Nov. 2006
Beiträge
18
Hallo Forum,
ich hatte vor drei Jahren einen Unfall bei dem mein linkes OSG stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Mittlerweile wurde mir ein künstliches Sprunggelenk eingesetzt. Da bei dieser OP nicht alles so gut lief, habe ich nun auch noch einen Nervenschaden im linken Bein.
Das Versorgungsamt hat die Fußverletzung und den Nervenschaden mit 40% bewertet und mit das Merkzeichen "G" zugestanden. Mit meiner PUV bin ich bereits länger wegen dem Unfall vor Gericht.
Hat jemand von Euch Erfahrungen wie man diese Prozente des Versorgungsamtes auf Fuß/Beinwert AUB 88 umrechnen kann.
Für Eure Bemühungen im Voraus vielen Dank.

Liebe Grüße
else
 
Hallo Else,

kann man gar nicht, es sind vollständig andere Bewertungsrichtlinien.

Neu ist mir, dass es einen GdB 40 % mit Merkzeichen G gibt. Oder sind es doch 50 % ?

Hatte auch ein künstliches Sprunggelenk implantiert bekommen. Auf Grund von ? lockerte sich diese und musste nach 2 Jahren schon wieder entfernt werden.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,
Danke für Deinen Hinweis.
Ich habe insgesamt einen GdB von 60 %. Die Fußgeschichte ist gesondert mit 40% bewertet worden.
Gruß
else
 
Hallo Else,

Mir wurde ein künstliches Sprunggelenk erst nicht Angeboten, gehe deshalb Rechtliche schritte gegen das Krankenhaus vor.

Bei mir wurde am rechten Fuß erst Oberes Sprunggelenk versteift und nachdem ich eine Pseudarthrose bekommen habe nun auch das untere Sprunggelenk.

Bekam zweimal Knochen am Beckenkamm entfernt und in das Gelenk mit eingebracht.

Ich habe das Problem das ich Sensibilitätsstörungen im rechten Oberschenkel, im rechten Fuß und im linken Unterschenkel habe.

Ist deine Begutachtung schon abgeschlossen?

Ich würde mich gerne mal mit die Persönlich in Verbindung setzen. Natürlich nur wenn es dir recht ist.

Gruß bluewindow
 
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