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Unfallversicherung und Alg II

caro1981

Nutzer
Registriert seit
12 Jan. 2008
Beiträge
3
Hallo,

bin neu hier im Forum und habe da mal eine Frage zur Unfallversicherung.

Ich bekomme Alg II und bin 26 Jahre alt. Ich war bis jetzt bei meinen Eltern familienversichert. Die Versicherung läuft jetzt ab und natürlich versichern sie sich weiter. Kann ich weiter familienversichert bleiben egal wie alt ich bin oder muss ich dann selber eine Unfallversicherung abschliessen? Wird das auf das Alg II angerechnet?

Freue mich auf jede Antwort von euch.

Gruß
Carola
 
Hallo Carola,

leider kann ich dir auf deine Frage nicht antworten.
Falls du hier keine Antwort auf deine Frage bekommen solltest, würde ich an deine Stelle bei

http://www.juraforum.de/forum/

versuchen.

Viele Grüße,
Hela
 
caro1981

Hallo Hela,

danke für deine Antwort. Aber hier bekommen doch auch andere Alg II. Da müsste mir doch einer helfen können :(

Gruß
Carola
 
Hallo Carola,

ich sehe es wie Hela...hier wirst Du sicher keine Antwort bekommen. Wir sind fast alles Unfallopfer oder Berufskranke und kämpfen gegen unsere Versicherungen.

Versuche es doch mal im Arbeitslosenforum, oder in einem Versicherungsforum.
Ich würde selber mal bei der Versicherung anrufe und fragen ob sie Dich noch in der Familienversicherung aufnehmen.
Die Anrechnung bei AGII könnte ich nur verstehen wenn Du eine Invaliditätszahlung/Rente bekommst. Sonst kannst Du Dein AGII doch ausgeben wofür Du willst....oder?

Gruß Kai-Uwe
 
caro1981

Hallo

Danke für eure Antworten. Ich habe das jetzt schon mit meinen Eltern besprochen. Mein Vater ist zurzeit im Krankenhaus und wenn er wieder entlassen ist, wollen wir das mit unserer Versicherung besprechen.

Gruß,
Carola
 
Du kannst eine eigene Unfallversicherung auf Deinen Namen abschliessen, falls es Dir ein Bedürfnis ist. Die müsstest du dann allerdings auch selbst bezahlen, wenn Du nicht Oma, Opa, Vater Mutter oder jemanden anderes findest, der das für dich übernimmt.
Familienversicherungen bieten sich sich eher für Familien mit minderjährigen Kindern an. Spätestens mit dem 21. Lebensjahr der Kinder werden diese dann zum Erwachsenenentarif berechnet.

Leistungen aus der Unfallversicherung werden Dir beim ALGII spätestens angerechnet, wenn die Freibeträge überschritten werden.
 
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