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Unfallversicherung - Sofortleistung bei Schwerverletzungen

Denise

Nutzer
Registriert seit
19 Apr. 2012
Beiträge
2
Hallo,

ich hatte Ende Februar einen Reitunfall und habe mir dabei eine Wirbelfraktur des 12. Brustwirbels zugezogen. Nach 5-tägigen Klinikaufenthalt, habe ich 6 Wochen ein Korsett tragen müssen und gehe regelmäßig zur Physiotherapie.

Ich habe extra vor vielen Jahren eine private Unfallversicherung abgeschlossen, weil ich hobbymäßig reite. Laut Versicherungsschein und -bedingungen gibt es bei schweren Verletzungen eine Sofortleistung von 6000 €. In den Versicherungsbedingungen sind die Arten der schweren Verletzungen aufgelistet, bei denen die Sofortleistungen gezahlt wird. Wirbelfrakturen gehören dazu.

Nun habe ich die Sofortleistung beantragt und bekam von der Versicherung eine Absage der Zahlung, da bei mir keine Dauerschäden vorliegen.
Ich bin nun sehr verwundert, da in den Bedingungen nichts davon stand, dass ein Dauerschaden vorliegen muss. Aber mal abgesehen davon, hat meine Wirbelsäule ja nun mal einen Schaden erlitten und ist nicht mehr wie vorher. Ich habe zwar keine Schmerzen mehr, aber das ist nur der momentane Zustand. Ich weiß nicht, ob ich später Rückenschmerzen oder Beschwerden bei Arbeitsbelastung oder sportlichen Tätigkeiten haben werde.

Kann mir jemand, etwas zu diesem Sachverhalt sagen oder vielleicht aus Erfahrung helfen? Habe ich Chancen gegen die Entscheidung der Versicherung vorzugehen? Oder trifft die Sofortleistung dann wirklich nicht auf mich zu?
 
Hallo Denise,

Leistungen der privaten Unfallversicherung


Sofortleistung bei Schwerverletzungen


Bei der Invaliditätssumme werden die Leistungen nicht vor Ablauf eines Jahres gezahlt. Dies ist von Nachteil, wenn bei besonders schweren Unfällen sofortige finanzielle Mittel erforderlich sind. Deshalb wird von verschiedenen Unfallversicherungen die Sofortleistung bei Schwerverletzungen angeboten.

Hier handelt es sich um einmalige Kapitalbeträge, die zusätzlich zu einer vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt werden. Als Schwerverletzungen gelten dabei:

Querschnittslähmungen
Amputationen des Fußes oder der Hand
Schwere Schädel-Hirn-Verletzungen
Schwere Mehrfachverletzungen z.B. Oberarmbruch und Schienbeinbruch
Schwere Verbrennungen von mehr als 30% der Körperfläche
Erblindung

Zum Glück ist Deine Wirbelfraktur keine Schwerverletzung.

Wünsche Dir gute Besserung.

Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Meggy,

in meinen Versicherungsbedingungen, die ich damals bekommen habe, steht eindeutig nur und einfach "Wirbelfraktur" als Aufzählung von Schwerverletzungen, bei denen die Soforthilfe gezahlt wird!
 
Hallo Denise,

wenn bei Dir Wirbelfrakturen unter den Sofortleistungen aufgelistet sind, so solltest Du einen eventuellen Anspruch prüfen lassen....ggf. mit anwaltlicher Unterstützung
Frag´ bei Deiner Versicherung nach, ob es Richtlinien bzgl. der Leistungsgewährung bei Wirbelbrüchen gibt und lass´ Dir diese zuschicken.

Als nächstes wäre es wichtig, dass Du Dich mit Deinen behandelnden Ärzten in Verbindung setzt und dort deren fachliche Meinung bzgl. zu erwartender Dauerschäden einholst. Nicht immer verheilt eine Wirbelfraktur folgenlos. Und selbst wenn man nach erster Behandlung wenig Probleme oder Schmerzen hat, so weiß keiner, wie sich der Bruch später auf umliegende Wirbelsäulenabschnitte auswirkt oder ob er nicht selbst wieder beginnt, Probleme zu bereiten.

Gut wäre es, wenn Du detailierte Befund-/Behandlungsberichte in der Hand hast (am besten alles besorgen) und Dir vielleicht eine Ärztl. Stellungnahme einholst. Diese Unterlagen dann an die Versicherung schicken und um Prüfung gemäß Deiner Versicherungsbedingungen bitten. Sehr wahrscheinlich wird die Versicherung dann ein Gutachten einholen. Dazu solltest Du Dich hier im Vorfeld gut belesen. Oft genug versuchen sich die Versicherer um die Leistungen zu drücken. Da ist immer etwas Vorsicht bzgl. der bestellten Gutachter sowie der Gutachten anzuraten.

Weiterhin gute Besserung und alles Gute.
Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo und herzlich willkommen Denise,

die AVB sind oft nicht identisch mit den TB (Tarifbestimmungen) - vielleicht liegt da der Hund begraben?

Grundsätzlich bin ich ein Freund des Wortes und des kurzen Dienstweges.
An deiner Stelle würde ich als erstes meinen Versicherungsvertreter dazu befragen, bzw. damit konfrontieren. I. d. R. ist er dein erster Ansprechpartner und oft kann dieser auch klärend einwirken (wenn er denn will und kompetent genug ist).
Als zweiten Schritt, wenn das nicht klappt, würde ich den Hörer in die Hand nehmen, beim ABTEILUNGSLEITER (Alternativ Teamleiter oder Gruppenleiter) der Zuständigen Schadenbearbeitungsgruppe der Versicherung (ganz nett und höflich) fragen, wie ihr das Missverständnis aus der Welt schaffen könnt. Du hast keine Invaliditätsleistung (zumindest noch nicht) beantragt, sondern zunächst einmal ja nur die Sofortleistung.
Dieser sollte auf jeden Fall dazu in der Lage sein, dir entweder zu erklären warum du nichts bekommst (oft sind in den Bedingungen "und-Verknüpfungen" vorhanden, also z. B. "Wirbelfraktur + x Tage Krankenhaus" oder es gibt sonstige Stolpersteine, wie z. B. Unterschied zwischen Fraktur und VOLLSTÄNDIGER Fraktur...) oder, falls es wirklich ein Irrtum seitens der Versicherung ist (ja, das gibt es wirklich... auch bei den Versicherungen arbeiten Menschen, die schon mal ´nen Fehler machen...) sollte dieser dazu in der Lage sein, dir eine Leistungszusage entweder sofort oder nach Prüfung der Akte, zeitnah telefonisch zu geben.
Wichtig:
Immer notieren wann du mit wem telefoniert hast - sonst war´s nachher keiner! ;)

Gruß
greek69
 
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