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Unfallversicherung Einschätzung ohne Gliedertaxe

oohpss

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Juli 2007
Beiträge
1,237
Ort
Hamburg
Hallo,
erstmal Danke für das geniale Board und Danke an seine vielen "Mitarbeiter" (Unser Unterstützerbeitrag kommt, sobald die Versicherung bezahlt hat ...).

Wie viele andere privat Versicherte sind wir natürlich auch auf der Suche nach der porzentualen Einschätzung/Beurteilung durch die Unfallversicherung. Die Gleidertaxe hilft (wie so fot nur bedingt) und die Versicherungen bzw. die Gutachter sind ja auch gehalten ausserhalb der Gliedertaxe die Einschränkungen zu beurteilen.

Möglicherweise hat der eine oder andere Erfahrung oder kann einen Hinweis geben, in welche Richtung bei folgenden Verletzungen die Prozent-Einschätzung tendiert.

Unfall war im Juni 2007
Gesetzliche Rentenversicherung zahlt Rente wg. 100 % Erwerbsunfähigkeit.
Behinderung ist zu 50 % anerkannt, Kennzeichen G

Verletzungen (die wichtigsten), um die Ursachen der Beschwerden glaubhaft zu machen:
- Occipitale Kalottenfraktur [Hinterhaupt Schädelbasisbruch]
- Distale intraartikuläre Humerusmehrfragmentfraktur geschlossen, links (AO: 13/C3.1) [von der Körpermitte weiter entfernt gelegene, in die Gelenkhöhle hinein reichende, mehrfacher Bruch des Ellenbogen im Gelenk]. Derzeit noch mit Biofix-Ostensynthese (4 mal) stabilisiert. Entfernung der Einbauten im Frühjahr 2009 vorgesehen.
- Cranialer Berstungsbruch LWK I (AO: 52/A3.1.1) [schädelwärts, Zertrümmerung des Lendenwirbel I, wobei sich die Knochenstücke verteilen], stabilisiert durch internen Fixateur TH 12 bis L2, also über die beiden nebenliegenden Wirbel. Dieser Fixateur wird wohl dauerhaft im rücken verbleiben.
- Horizontale u. vertikale instabile Beckenringverletzung, transformale Sakrumfraktur rechts u. bilateraler transpobischer Instabilität (AO: 61/C1.3) [komplexer, mehrfacher Bruch des Beckens, „Schmetterlingsbruch“, der durch externen Fixateur und interne Schraube (percutane Sakrumschrauebnosteosynthese, 7,3 x 130 mm, fixiert wurde]
- Subkapitale MFK-II Fraktur rechts [unterhalb eines Gelenkkopfes befindlicher Mittelfussknochen II Bruch] und MFK V Basis Trümmerbruch [auch Mittelfussknochen,, lt. Röntgenbild waren die Mittelfussknochen alle ein- oder mehrfach gebrochen]. Seitlich wurde ein Draht eingebracht, der aber kurzfristig entfernt werden musste, weil er sich „herausarbeitete“ und nun befinden sich noch eine Platte und ein Draht im Fuss (ORIF mit Winkelstabile 2mm Plattenosteosynthese, Mediatis), die im Frühjahr 2009 entfernt werden sollen.

Die aktuellen Beschwerden (Auszug):
Dauerhaft Schmerzen im Rücken, Becken, Fuß, Bein wechselnd, die u.a. mit Morphium, 2 x 30 mg behandelt werden.
Gehen nur Kurzstrecken möglich, dann massiver Schmerz im Fuß.
Schräge Wege nur mit sehr großen Schmerzen.
Länger Zeit ohne Lagewechsel (gleich ob sitzen, liegen, stehen) erzeugt sehr starke Schmerzen.
Beugung am Ellenbogen links eingeschränkt.
Kleiner Finger und Ringfinger an linker Hand ab und an gelähmt.
Halten oder tragen mit der linken Hand kaum möglich. Erheblicher Kraftverlust,
Schwindel beim Heben, senken, neigen des Kopfes.
Kreislaufprobleme nach Aufstehen (Schwindel).
An und an Herzrasen.
Sehr schlechtes Durchschlafen (wg. Magen-Darm-Problemen, Alpträumen, Herzrasen)
Dauerhafte Taubheit auf Oberschenkel, aber ab und an stark stechender Schmerz im linken Oberschenkel innen drin (Schmerz kommt beim gehen oder bei Lageveränderungen)
Teilweise starke Schmerzen bei seitlichen Bewegungen des Beckens.
Rechter Fuss nun 1,5 cm kürzer als vor dem Unfall.
Dauerhaft Probleme mit Magen, Darm.
Probleme mit Kurzzeitgedächtnis (Erhöhte Vergesslichkeit)
Leichte Blasenprobleme
Weniger Geduld bzw. leichtere Reißbarkeit

Eine begutachtung durch die Versicherung fand nicht statt, die Begutachtung im Frühjahr durch den medizinischen Dienst führte zum oben angegeben Ergebnis.

Hat jemand einen Eindruck, ob bei diesem Bild die Einschätzung der privaten Unfallversicherung (AUB 95) eher gegen 10 %, gegen 50 % oder gegen 100 % geht? Was meint ihr?
(Ich weiß natürlich, dass die einzig verlässliche Quelle für diese Angabe die Versicherung ist. Aber man möchte ja auch die Meinung anderer Mitmenschen haben um gegebenenfalls das Ergebnis der Versicherung prüfen zu lassen.)

Schon einmal Danke und Grüße an alle!
 
Hallo OOhpss,

Die Eeinschätzung einer dauerhaft vorhandenen Invalidität kann nur ein Arzt vornehmen, alles andere wäre dir gegenüber nicht in Ordnung.

Wichtig sind Deine AUB's.

Warum hat es bei Dir bisher keine Begutachtung gegeben, die brühmte 15 Monatsgrenze ist doch erreicht. Die Werte vom MdK sind nicht massgeblich, spielen hierbei auch keine Rolle.

Hast Du einen Vorschuss erhalten? Ich kann Dir nur raten, lasse Dich begutachten, damit der jetzige Zustand auch festgehalten wird, sonst heißt es später nur, ist alles besser oder war gar nicht vorhanden bzw. kommt nicht vom Unfall.

Bei welcher Versicherung bist Du?
 
Hallo OOhpss,
Die Eeinschätzung einer dauerhaft vorhandenen Invalidität kann nur ein Arzt vornehmen, alles andere wäre dir gegenüber nicht in Ordnung.
Das ist schon klar, aber es ging ja auch um die (zutiefst) subjektive Einschätzung. Und wenn nun hier einige schreiben würden: "Nach meinen Erfahrungen tendiert das Richtung 25%", und der Gutachter/Arzt sagt dann "5%", dann würden wir das wohl nochmals überprüfen lassen."
Auch klar, aber da ist ja nur die Gliedertaxe drin und die hilft kaum in diesem Fall. Einige der Beschwerden sind ja mit den Schmerzen und den Nervenschäden verbunden (z.B. die beiden ab und an steifen Finger, das Stechen im Oberschenkel oder der Schwindel).
Warum hat es bei Dir bisher keine Begutachtung gegeben, die brühmte 15 Monatsgrenze ist doch erreicht.
Weil die Versicherung erst vor rund 4 Wochen mitgeteilt hat, dass sie lieber nicht leisten möchte. Und weil die Rechtsschutzversicherung erst jetzt in die Hufe kommt.
Die Werte vom MdK sind nicht massgeblich, spielen hierbei auch keine Rolle.
Spielen die tatsächlich überhaupt keine Rolle? Irgendwo hatte ich auf diesem Board gelesen, dass der MdK üblicherweise weniger Prozente ansetzt als die Versicherungen, weil die nicht komplett addieren.
Nein.
Ich kann Dir nur raten, lasse Dich begutachten, damit der jetzige Zustand auch festgehalten wird, sonst heißt es später nur, ist alles besser oder war gar nicht vorhanden bzw. kommt nicht vom Unfall.
Aber es zählt doch ohnehin der Stand nach 3 Jahren. Und die Einschränkungen sind doch durch den MdK festgestellt. Ich meine, die Beschwerden werden doch keine anderen, nur weil die Versicherung anders rechnet.
Und wer bezahlt das privat veranlasste Gutachten?
Da der Unfall an einer Klinik passierte, gibt es eine recht gute Bestandsaufnahme vor dem Unfall und eine nach dem Unfall. Von daher wird sich die Versicherung schwer tun mit dem rausreden.
Oder soll das private Gutachten auf jeden Fall gemacht werden?
Nürnberger. Wieso fragst Du?
 
Hallo OOhpss,
Und, warum fragst Du nicht bei denen nach und gibt’s Dich mit 10 % Invalidität zufrieden?
Du meinst 10% wäre angemessen?
Nach der Tabelle läuft es wohl darauf hinaus, aber wir hatten auch gelesen, dass ausserhalb der Gliedertabelle bemessen werden muss/soll, wenn die Tabelle nicht auf die Verletzungen bzw. Einschränkungen ausgelegt ist.
Dann war das wohl eine Ente.
Mit welcher Begründung hat der Versicherer Leistungen abgelehnt?
Der Versicherer versucht die Leistungen abzulehen. Er begründete dies damit, dass es nach seiner Meinung nach kein Unfall gewesen sei.

Grüße oohpss
 
Hallo OOhpss,


Nein, meine Meinung interessiert Dich schon von Anfang an nicht:

Ich weiß natürlich, dass die einzig verlässliche Quelle für diese Angabe die Versicherung ist.
Was soll ich mir die Mühe machen, Dir aufzuzeigen, wie Dir 70 – 100 % Invalidität zustehen? Verlässlich sind für Dich die Angaben des Versicherers! Der erkennt noch nicht mal ein Unfallgeschehen an!



Nach der Tabelle läuft es wohl darauf hinaus, aber wir hatten auch gelesen, dass ausserhalb der Gliedertabelle bemessen werden muss/soll, wenn die Tabelle nicht auf die Verletzungen bzw. Einschränkungen ausgelegt ist.
Dann war das wohl eine Ente.

Nein, keine Ente!

Mir liegen die AUB 95 nicht vor, nur die AUB 94, dort steht unter § 7, I. Invaliditätsleistung, (2), c): Werden durch den Unfall Körperteile oder Sinnesorgane, deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit nicht nach der Gliedertaxe geregelt sind, so ist für diese maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist.


Der Versicherer hat Leistungen abgelehnt. Hierzu siehe AUB 94, § 15, II.

Gruß
Luise
 
Hallo OOhpss,
Nein, meine Meinung interessiert Dich schon von Anfang an nicht:
? Was habe ich falsch gemacht?
Ich habe um eine Meinung gebeten und vorweg darauf hingewiesen, dass uns klar ist, dass Meinungen Meinungen sind.
Un unzähligen Threads dieses Boards wird teilweise mehrfach darauf hingeweisen, dass es sich bei den Angaben um nicht verbindliche Angaben handelt. Ich habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass uns dies klar ist/wäre.
[/quote]Was soll ich mir die Mühe machen, Dir aufzuzeigen, wie Dir 70 – 100 % Invalidität zustehen?
Du must Dir überhaupt keine Mühe geben, liebe Luise, wenn Du nicht möchtest. Das zu entscheiden obliegt doch jedem selbst.
An sich ging ich davon aus, dass dieses Forum eben auch geeignet ist, Hinweise oder Meinungen anderer einzuholen.
Und meine Anfrage war eben ein solcher Versuch oder eine Bitte, ganz wie Du willst. Deshalb schrieb ich:
Zitat von oohpss:
Möglicherweise hat der eine oder andere Erfahrung oder kann einen Hinweis geben, in welche Richtung bei folgenden Verletzungen die Prozent-Einschätzung tendiert.
Verlässlich sind für Dich die Angaben des Versicherers!
Okay und sorry, das war nicht 100% korrekt ausgedrückt. Also anders: Verlässlich sind natürlich nur die Ergebnisse des vorgesehenen Verfahrens zur Ermittlung der Feststellung der Einschränkungen, die letzlich dann auch durch die Versicherung anerkannt werden müssen.
Der erkennt noch nicht mal ein Unfallgeschehen an!
Wie schon gesagt, die Versicherung versucht das Unfallgeschehen nicht anzuerkennen. Das ist die gleichte Taktik, wie die der Berufsunfähigkeitsversicherung beim gleichen Unternehmen, die meinte, dass bei dem vor rund 13 Jahren abgeschlossenen Vertrag die vorvertraglichen Anzeigepflichten nicht erfüllt worden seien. Und es ist die gleiche Taktik, die ja auch einige andere Forenbeiträge beschreiben.
Jedenfalls prüft die Rechtsschutzversicherung gerade die beantragte Deckungszusage und nach derren letzter Auskunft dürfen wir davon ausgehen, dass sie die Deckungszusage erteilen.
Nein, keine Ente!
Mir liegen die AUB 95 nicht vor, nur die AUB 94, dort steht unter § 7, I. Invaliditätsleistung, (2), c): Werden durch den Unfall Körperteile oder Sinnesorgane, deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit nicht nach der Gliedertaxe geregelt sind, so ist für diese maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist.
Oh, Danke für den Hinweis.
DAS wäre ja tatsächlich eine Hilfe für meine Frau.
Der Versicherer hat Leistungen abgelehnt. Hierzu siehe AUB 94, § 15, II.
Danke für den Hinweis.
Tatsächlich ist es so - und deshalb schreibe ich immer die Versicherung versucht die Leistungspflicht nicht anzuerkennen - dass die Versicherung bisher nur geschrieben hat, dass sie nicht glaubt, dass es ein Unfall wäre und dass sie deshalb nicht leistungspflichtig wäre.
Aber in dem Schreiben der Versicherung ist kein Hinweis auf die Frist zur Klageerhebung. Somit, so unser Anwalt, würde es sich noch nicht um ein abschließendes Ablehnungsschreiben handeln. Und damit hat die Frist zur Klageerhebung noch nicht begonnen zu laufen.
Im Prinzip sieht es so aus als habe die Versicherung mal ein Statement in den Raum geworfen und will nun schauen was die Versicherte macht. Möglicherweise gibt es ja Versicherte die dann schon aufgeben. Wenn das nur 1% aller Anspruchsberechtigten macht, ist das ja schon eine gewaltige Summe.
(Aber auch unabhängig davon sind wir noch in der Frist der 6 Monat.)
Und der Anwalt wird nach der Deckungszusage zunächst noch ein Schreiben an die Versicherung senden und dann, soweit die Versicherung dann die Leistungspflicht anerkennt, sofort Klage erheben. Er fand das ohnehin ein wenig "witzig", weil er für einen anderen Mandanten auch gerade eine Klage gegen die Nürnberger Unfallversicherung laufen hat.

Danke für den Hinweis auf § 7.

Grüße
oohpss

PS: Meinst Du, dass ein privat beauftragtes Gutachten, wie es Reickja angeregt hatte, zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll wäre?
 
Hallo OOhpss,

der Versicherer bezweifelt ein Unfallgeschehen, hat sich der Versicherer auch dazu geäußert, woher die vielen Brüche und Verletzungen seiner Meinung nach kommen könnten?

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten sollen nicht erfüllt worden sein?


Wenn der Versicherer geschrieben hat, dass er nicht glaubt, dass es ein Unfall war und dass er deshalb nicht leistungspflichtig sei, würde ich dies als Ablehnung der Leistungspflicht ansehen.

Aber in dem Schreiben der Versicherung ist kein Hinweis auf die Frist zur Klageerhebung. Somit, so unser Anwalt, würde es sich noch nicht um ein abschließendes Ablehnungsschreiben handeln. Und damit hat die Frist zur Klageerhebung noch nicht begonnen zu laufen.

AUB 94, § 15, II. bestimmt:

Vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer ab Zugang der Erklärung des Versicherers eine Frist von sechs Monaten verstreichen lässt, ohne die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Die Frist beginnt mit dem Zugang der abschließenden schriftlichen Erklärung des Versicherers. Die Rechtsfolgen der Fristversäumnis treten nur ein, wenn der Versicherer in seiner Erklärung auf die Notwendigkeit der gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen hat.

Wenn Dein Versicherer in seiner Erklärung nicht auf die Notwendigkeit der gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen hat, hat die Frist zur Klageerhebung noch nicht begonnen zu laufen, da hat der Anwalt recht. Du kannst dann irgendwann Klage einreichen – in 2-3 Jahren. Aber: Die Versicherer spielen auf Zeit, wollen den Versicherten durch Verzögerung der Regulierung zermürben und ihn reif zu einem müden Vergleich in weiter Zukunft machen. Wenn Dein Versicherer schon damit beginnt, überhaupt einen Unfall anzuerkennen, kannst Du Dich auf ein langes Verfahren einstellen. Wenn Du das Verfahren zügig – vielleicht in 7 Jahren – hinter Dich bringen willst, solltest Du von Anfang an aufs Tempo drücken. Hinzu kommt, wenn Du mit Bezug auf das letzte Ablehnungsschreiben jetzt Klage erhebst und Deine Klage hat Erfolg, sind die vom Gericht Dir zugesprochenen Versicherungsleistungen ab dem Datum des Ablehnungsschreibens mit 5 % über Basiszinssatz zu verzinsen – da kommt was zusammen!

Mein Rat: Sofortige Klage auf Feststellung,

dass es ein Unfallgeschehen gegeben hat,
dass aus diesem Unfallgeschehen Beeinträchtigungen (Invalidität) verblieben sind,
des Grades der Invalidität​


Ein privates Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt halte ich nicht für erforderlich.


Gruß
Luise
 
Danke für Deine Response
Der Versicherer bezweifelt ein Unfallgeschehen, hat sich der Versicherer auch dazu geäußert, woher die vielen Brüche und Verletzungen seiner Meinung nach kommen könnten?
Es handelte sich um einen Sturz vom Balkon an einer Klinik, bei der sich die Patientin über die Brüstung beugte, weil sie sich (wiederholt) übergeben musste. Dabei verlor sie, durch den Würgereiz den Bodenhalt und die Bauart des Balkons beförderte den Sturz zusätzlich. (Der letzte Teil ist meine private Auffassung und als Tatsache noch nicht festgestellt, aber die Balkonbrüstung reichte ca. bis in Bauchnabelhöhe und hatte an der Oberseite eine Verblendung aus lackiertem Aluminium. Mit dem Schlafanzug war da also kein Halt mehr zu finden.)

Die Versicherung meint, dass es sich um einen Suizid-Versuch handeln würde, da sich aus dem polizeilichen Protokoll dies entnehmen lasse. Wobei die Polizei wiederum den Angaben der Krankenhausangestellten folgten.
Das Ereignis beobachtet hat niemand.
Allerdings hat die Stationsschwester der Abteilung angegeben die Patientin habe ihr gegenüber den Suizid-Versuch angekündigt. Die Stationsschwester gab zu Protokoll, dass die Patientin am Nachmittag gesagt habe: "Ich will nicht mehr." Aus der krankenakte ergibt sich diese Aussage/Angabe allerdings nicht. (Aber das führt jetzt recht weit weg, von der eigentlichen Thematik Unfallversicherung.)

Aufgrund der Darstellung des Unfalls durch die Patientin noch während der Analogsedierung unmittelbar nach dem Erwachen, aufgrund des Verletzungsmusters (das sich nur durch einen Sturz mit Gesicht zur Wand ergibt, und nicht durch einen aktiven Sprung) und durch das fehlen aller typischen Anzeichen für einen SV, sowie durch wietere Indizien ergeben sich hinreichend Hinweise auf einen Unfall.

Dem scheint ja auch die Rechtsschutzversicherung zu folgen, die aber noch die beanspruchte (Streit-) Summe wissen wollte, bevor sie letzendlich zusagt.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten sollen nicht erfüllt worden sein?
Oh, dass Bezog sich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei der Nürnberger. Die Patientin wurde während der Untersuchung gefragt ob sie schon einmal Drogen geommen habe. Und sie sagte, dass sie in der Jugend, mit 13 oder 14 Jahren mal was probiert habe, aber danach nie wieder.
Davon hat die Versicherung natürlich erfahren und sich darauf bezogen, allerding kommen da mehrere Sachen zusammen, die es auch der Berufsunfähigkeitsversicherung schwer machen die Leistungspflicht aus diesem Grund nicht anzuerkennen. (Ereignis war vor mehr als 16 Jahren, kein Zusammenhang mit Ursache der Berufsunfähigkeit/Unfall, Wissensstand der damals 18jährigen Berugsanfähgering, die den größten Teil ihres ersten Azubi-Gehaltes auf Anraten ihres Freundes in ein - gegenüber dem Druchschnitt - überdimensioniertes Versicherungspaket steckte, etc.)

Wenn der Versicherer geschrieben hat, dass er nicht glaubt, dass es ein Unfall war und dass er deshalb nicht leistungspflichtig sei, würde ich dies als Ablehnung der Leistungspflicht ansehen.
Das ist es wohl.
Wie Du ja bestätigst läuft allerdings die Klagefrist - unabhängig von seiner Ablehnung - ja erst ab dem Zeitpunkt der Aufklärung der Frist.
Aber: Die Versicherer spielen auf Zeit, wollen den Versicherten durch Verzögerung der Regulierung zermürben und ihn reif zu einem müden Vergleich in weiter Zukunft machen. Wenn Dein Versicherer schon damit beginnt, überhaupt einen Unfall anzuerkennen, kannst Du Dich auf ein langes Verfahren einstellen.
Ja, die Zeit ist bei denen ein strategischer Faktor.
Das dies Methode ist ergibt sich ja aus hunderten von Forumsbeiträgen.
Wenn Du das Verfahren zügig – vielleicht in 7 Jahren – hinter Dich bringen willst, solltest Du von Anfang an aufs Tempo drücken.
ZUm - möglicherweise aussergewöhnlichen Glück - habe ich, während meine Frau noch im Komma lag, ein sehr gutes Jobangebot bekommen, so dass wir/Sie jetzt nicht auf das Gald angeweisen ist.
ABER: Bei dem Verletzungsmuster soll sie in 10, 20 oder 30 Jahren so wirtschaftlich abgesichert sein, dass wir dann auf den Körperzustand reagieren können. Beispielsweise sind wir jetzt in eine Wohnung umgezogen, die Seniorengerecht ist, aber wer weiß ob sie in 30 Jahren nicht eine Pflegefall wird? Wer weiß schon, wie das in Zukunft wird.
Also ist das Problem nicht die sofortige wirtschaftliche Hilfe, sondern die (sehr) langfristige Absicherung.
Wenn ich die Threads auf dem Board so lese, wünschte ich, viele andere hätten die gleiche Möglichkeit so zu denken bzw. zu handeln.
Hinzu kommt, wenn Du mit Bezug auf das letzte Ablehnungsschreiben jetzt Klage erhebst und Deine Klage hat Erfolg, sind die vom Gericht Dir zugesprochenen Versicherungsleistungen ab dem Datum des Ablehnungsschreibens mit 5 % über Basiszinssatz zu verzinsen – da kommt was zusammen!
Ja, aber die 5 % Verzinsung kommen ja auch zusammen, wenn wir noch warten. Und von einer Bank würden wir die derzeit ja nicht bekommen ...
Mein Rat: Sofortige Klage auf Feststellung,
dass es ein Unfallgeschehen gegeben hat,
dass aus diesem Unfallgeschehen Beeinträchtigungen (Invalidität) verblieben sind,
des Grades der Invalidität
Du meinst die Feststelluntklage nach VwGO § 43?
Darauf hatte ich jedenfalls den Anwalt angesprochen, aber der meinte wir sollten noch aus verschiedenen Gründen damit warten. Denn nach der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung, gibt es ja noch die Auseinandersetzung mit dem Krankenhaus, dass sich möglicherweise eine Schuld anrechnen lassen muss.
Die Feststellungsklage kann beispielsweise die Beweislast verändern. Und das könnte natürlich nachteilig sein.
Es erscheint mit jedenfalls sinnvoller, wenn ein anderer etwas Beweisen muss, als wenn wir das machen müssten.
Ein privates Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt halte ich nicht für erforderlich.
DANKE, denn diesbezüglich war ich völlig am zweifeln.
Bei den von Dir dargestellten (und von uns auch schon fast erwarteten) langwierigen Verfahrensabläufen erscheint mir derzeit am wichtigsten alles zu dokumentieren, was sich dokumentieren lässt. Und ein privates Gutachten könnte da halt eine Möglichkeit sein, stellt man sich als Laie so vor. Anderseits istdas ja verschwendetes Geld, wenn das hinterher keiner anerkennt und ohnehin neue Gutachten angefertigt werden.

Sag mal Luise,
Du kennst Dich umfangreich aus. Und ich arbeite mich so lnage in Medizin, Medizinrecht, Versicherungsrecht etc. ein.
Bei meinen (ergoogelten) Recherchen bin ich auf einen Riesenfundus gestossen, der auf mydatabus in einem Verzeichnis 179meyer abgelegt ist.

Sagt Dir das etwas?

Gibt es noch andere Quellen die öffentlich verfügbar sind von denen Du berichten könntest?

Ich habe mir zwar auch die Fachliteratur angeschaut, teilweise hatte ihr ihm Board ja auch schon Diskussionen, aber mal eben 150 Euro für einen Fachbuch oder 30 Dollar für einen Fachartikel kann ich in der eigentlich benötigten Menge nicht aufbringen. Und zur Bibliothek schaffe ich es auch nicht, weil ich tagsüber arbeite und wir noch einen Sohn haben. Andererseits gibt es so vieles zu lernen/zu prüfen, dass ich so nur langsam voran komme. Und immer das Board befragen ist auch nicht so einfach, weil sich vieles, gerade im Zusammenhang mit den medizinischen Fragen, erst im Gesamtzusammenhang ergibt.

Viele Grüße
oohpss
 
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