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Unfallschutz bei oder nach Schlaf?

  • Ersteller des Themas Mitgliedschaft beendet 41759
  • Erstellungsdatum
unglaublich und unfassbar .......wie sich dieser Personenkreis nur nicht schämt
 
Unfassbar finde ich diese Entscheidung: "...eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg (Beschl. v. 15.04.2011, Az. 5 LA 79/10) stellt klar, dass ein dreistündiger Schlaf im Auto den besonders geschützten Heimweg nach § 31 Abs. 2 BeamtVG bzw. Landesrecht unterbrechen kann."

"Der Kläger leistete von 20 Uhr bis um 4.30 Uhr Nachtdienst. Anschließend trat er mit seinem PKW die Heimfahrt zu seiner ca. 200 Kilometer entfernt befindlichen Familienwohnung an. Wegen eintretender Übermüdung fuhr er um ca. 5.30 Uhr auf einen an der Autobahn gelegenen Rastplatz und schlief dort bis ca. 8.40 Uhr in seinem PKW. Dann nahm er die Fahrt wieder auf. Kurze Zeit später geriet der PKW auf der Autobahn ins Schleudern und rutschte in einen Straßengraben. Das OVG stellte klar, dass "eine drei Stunden und zehn Minuten lange schlafbedingte Unterbrechung der Rückfahrt auch im Falle einer ca. 200 Kilometer von der Dienststelle entfernt befindlichen Familienwohnung sowohl nach ihrer Art als auch nach dem zeitlichen Ausmaß nicht mehr in einem Zusammenhang mit dem Dienst steht, sodass es nicht gerechtfertigt ist, die Fortsetzung der Rückfahrt nach der Beendigung des Schlafes der Risikosphäre des Dienstherrn zuzurechnen."


Wer schläft, sündigt nicht, verliert aber zuweilen den Dienstunfallschutz."

Und wer nach dem Dienst oder der Arbeit auf dem Heimweg übermüdet hinter dem Steuer sitzt verstößt gegen die StVO und verliert deshalb seinen Dienst- oder Arbeitsunfallschutz. :cool:
 
Hallo KoratCat,

nein, wenn er übermüdet einschläft, verliert er nicht seinen Unfallschutz, meist nicht einmal, wenn er betrunken ist. Aber für einen "normalen" Arbeitnehmer endet die Frist auch bereits bei 2 Stunden. Auch der Toilettengang und der Besuch der Kantine unterliegt nicht dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Insofern sind Beamte scheinbar doch gleicher als gleich und bessergestellt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo KoratCat,

nein, wenn er übermüdet einschläft, verliert er nicht seinen Unfallschutz,
@seenixe

Wer sich übermüdet hinters Steuer setzt (und dann einschläft und einen Unfall baut), verliert seinen Versicherungsschutz, weil er sich im nicht fahrtüchtigen Zustand in den Straßenverkehr begeben hat. Kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis darf eine Verpflichtung enthalten, gegen die Gesetze zu verstoßen und andere zu gefährden.

Und wenn die Übermüdung während der Fahrt eintritt, hat er die Weiterfahrt zu unterlassen, bis er wieder fahrtüchtig ist. Und wenn er dann einen Unfall baut, hat er keinen Unfallschutz mehr, weil er die Fahrt ja zum Schlafen gewisse Zeit unterbrochen hatte.

LG

KoratCat
 
es ist schon bemerkenswert, wie sich einerseits eine renomierte quelle wie "LTO" schlaglichtartig im stile einer zeitung mit 4 buchstaben in einer derartigen weise um leserschaft bemüht (wohlgemerkt: ich lese LTO auch regelmässig), gleichzeitig dann auch auf die schlagzeile (mit fragezeichen) heftig reagiert wird.

liest man zu ende, findet sich nämlich die auflösung - nichts von der schlagzeile mit fragezeichen trifft zu ...! mehr noch: das ende der story, wie von @KoratCat oben ergänzt, ist ebenso falsch (in seiner entscheidung), wie die story selbst. wer nämlich nur etwas einblick in manche stellenanforderungen hat, wird auch die entscheidung schlafens im auto nie nachvollziehen können.


gruss

Sekundant
 
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