Hallo,
ich bin gerade dabei zu versuchen die Schäden für eine Klage aufzustellen.
Dazu ergibt sich folgender Sachverhalt:
Im Rahmen eines fremdverschuldeten Unfalls kündigte die private Unfallversicherung den Versicherungsschutz. Mutmaßlich deswegen, weil das UO die private UV auf Leistungsanerkennung verklagte, aber eine Begründung für die Kündigung gab es im Kündigungsschreiben nicht.
Nun gäbe es diese Kündigung nicht, wenn es den Unfall nicht gegeben hatte. Der Schutz würde wieterhin bestehen.
Durch die vielfältigen Verletzungen des UO ist diesem der Markt der Unfallversicherungen zu ähnlichen Bedingungen, wie vor dem Unfall, verschlossen.
Ist dies ein Schaden, der sich gegenüber dem Verursacher geltend machen lässt.
Wie wird das berechnet bzw. kann man einklagen, dass der Verursacher einen vergleichbaren Unfallschutz wieder herstellt?
Danke für alle Anregungen.
Grüße
üühpss
ich bin gerade dabei zu versuchen die Schäden für eine Klage aufzustellen.
Dazu ergibt sich folgender Sachverhalt:
Im Rahmen eines fremdverschuldeten Unfalls kündigte die private Unfallversicherung den Versicherungsschutz. Mutmaßlich deswegen, weil das UO die private UV auf Leistungsanerkennung verklagte, aber eine Begründung für die Kündigung gab es im Kündigungsschreiben nicht.
Nun gäbe es diese Kündigung nicht, wenn es den Unfall nicht gegeben hatte. Der Schutz würde wieterhin bestehen.
Durch die vielfältigen Verletzungen des UO ist diesem der Markt der Unfallversicherungen zu ähnlichen Bedingungen, wie vor dem Unfall, verschlossen.
Ist dies ein Schaden, der sich gegenüber dem Verursacher geltend machen lässt.
Wie wird das berechnet bzw. kann man einklagen, dass der Verursacher einen vergleichbaren Unfallschutz wieder herstellt?
Danke für alle Anregungen.
Grüße
üühpss