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Unfallschaden: Gekündigte UV-Versicherung?

oohpss

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Juli 2007
Beiträge
1,237
Ort
Hamburg
Hallo,

ich bin gerade dabei zu versuchen die Schäden für eine Klage aufzustellen.

Dazu ergibt sich folgender Sachverhalt:
Im Rahmen eines fremdverschuldeten Unfalls kündigte die private Unfallversicherung den Versicherungsschutz. Mutmaßlich deswegen, weil das UO die private UV auf Leistungsanerkennung verklagte, aber eine Begründung für die Kündigung gab es im Kündigungsschreiben nicht.

Nun gäbe es diese Kündigung nicht, wenn es den Unfall nicht gegeben hatte. Der Schutz würde wieterhin bestehen.
Durch die vielfältigen Verletzungen des UO ist diesem der Markt der Unfallversicherungen zu ähnlichen Bedingungen, wie vor dem Unfall, verschlossen.

Ist dies ein Schaden, der sich gegenüber dem Verursacher geltend machen lässt.
Wie wird das berechnet bzw. kann man einklagen, dass der Verursacher einen vergleichbaren Unfallschutz wieder herstellt?

Danke für alle Anregungen.

Grüße
üühpss
 
Kündigung

Hallo oohpss,

die UV hat genauso, wie auch jeder VN das Recht zur ausserordentlichen Kündigung. In dem Fall ist es wegen Eintritt eines Schadenfalls.

Da es ein Fremdverschuldeter Schaden ist, müßte die gegnerische Haftpflichtversicherung eintreten für alle Schäden und Folgeschäden.

Ob allerdings die Ablehnung für eine zukünftige Unfallversicherung auch als Folgeschaden gewertet werden kann, möchte ich bezweifeln.

Es gibt ja auch Leute, die grundsätzlich keine private Unfallversicherung haben.

Vielleicht kann sich ja "Isländer" dazu äußern.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo OOHPSS;

Durch die vielfältigen Verletzungen des UO ist diesem der Markt der Unfallversicherungen zu ähnlichen Bedingungen, wie vor dem Unfall, verschlossen.
:confused:
Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen:
m. M. nach würde eine neue UV problemlos für alles leisten (zumindest theoretisch leisten müssen ;)), was passiert, sofern vorhandene Vorekrankungen / Verletzungen zu weniger als 40% mitgewirkt haben (bei vernünftigen Bedingungen zumindest...).

Ich sehe kein Problem für das UO eine UV abzuschließen, insbesondere weil es durchaus im UV-Bereich gute Produkte ohne Gesundheitsprüfung gibt - die meisten sind sogar m. W. ohne Gesundheitsprüfung erhältlich!

VG
greek
 
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