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unfallrente

argus

Nutzer
Registriert seit
25 Jan. 2007
Beiträge
15
hallo zusammen,beziehe seit kurzem eine lebenslange rente aus meiner puv.alles schön und gut aber wie sieht es aus mit der steuer was und wie wird besteuert und was bleibt im endeffekt hängen? mfg argus
 
Hallo,

Renten werden mit einem sogenannten "Ertragsanteil" besteuert.Dies gilt auch für Renten aus der PUV. Dabei ist grundsätzlich das Lebensalter zu beginn der Rente maßgeblich. Die tatsächliche Steuerbelastung ergibt sich dann aus der Anwenduung des individuellen Steuersatzes auf den zu besteuernden Anteil.

Als grobe Einschätzungkann folgende Berechung dienen:
Nimm einen ertragsanteil von 50 % an. (kommt den meisten Konstellationen bei der Unfallrente recht nahe)
D.h. die Hälfte der rente ist schon einmal steuerfrei.
Die andere Hälfte wird mit Deinem (Durchschnitts-)Steuersatz belastet.
Als Beispiel:
Rente 1000,- €
Durchschnittssatz 30 % (Das ist schon recht hoch)
500,- € sind komplett steuerfrei.

Von den übrigen 500,- € gehen folgende beträge ab:
Einkommensteuer 150,-
Solidaritätszuschlag:8,25 €
Kirchensteuer (in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich) 13,50 €

Steuerbelastung insgesamt:171,75 €

Wenn Du es genauer wissen möchtest, lade Dir unter www.elster.de die aktuelle Software herunter und mach einfach eine Berechnung mit den Daten Deiner letzten Steuererklärung.

Ich hoffe, dass hilft Dir weiter.
Viele grüße
Olli
 
Hallo Zusamman

Habe eine Frage an Euch.
Mein Sohn bekommt von seiner Unfallversicherung eine monatliche Rente von 289 Euro.
Muß er diese auch versteuern?
Er hat kein Einkommen,da er auch keinen Beruf zur Zeit ausüben kann und auch noch nie gearbeitet hat?
Er hat auch keine Steuernummer oder Sozialversicherunsnummer.
michi ist jetzt gerade 18 geworden.


Liebe Grüße
michisma
 
Hallo michisma,

die Ausführungen von Olli beziehen sich entsprechend der Forumsrubrik ausschließlich auf Unfallrenten der privaten Unfallversicherungen. Renten gesetzlicher Unfallversicherungsträger sind grundsätzlich steuerfrei.

Gruß
Joker
 
Hallo joker

Es ist eine private Unfallversicherung,die Allianz,die Rente bezahlt.
Hab ich wohl vergessen zu schreiben,dachte aber auch nicht daran weil ich ja in der Rubrik gefragt habe.
Gesetzliche Rente wird er auch nicht bekommen.

Gruß
michisma
 
Hallo michisma,

sorry, hatte dich in die verkehrte Rubrik gepackt :eek: Wenn dein Sohn definitiv keinerlei weiteren Einkünfte hat, sollte die private Unfallrente steuerfrei sein, da ihre Jahressumme niedriger ist als der steuerfreie Grundbetrag von derzeit ca. 7400 €.

Gruß
Joker
 
Hallo michisma,

Joker hat recht, dein Sohn liegt unter dem Grundfreibetrag. Die Rente der PUV kann jedoch eine Rolle beim Kinderfreibetrag/Kindergeld spielen. Solange sonst kein Einkommen dazu kommt, ist alles in Ordnung. Ansonsten auf den Ertragsanteil achten.

Viele grüße
Olli
 
Hallo Zusammen

Ich schon wieder

Unser Versicherungsvertreter war gerade da und hat erzählt,die Allianz hätte ca 39000 Euro an uns überwiesen.
Es geht um die private Unfallversicherung,die das überwiesen hätte.
Ich habe keine Ahnung wieso.
Bis jetzt hab ich weder einen Anruf noch ein Schreiben erhalten wie dieser Betrag sich zusammensetzt und unter welchen Bedingungen.
Die monatliche Rente würde aber weitergezahlt.
Ich Blick gerade nicht durch.
Soll ich warten bis die Allianz mir schreibt,da die Versicherung ja auf mich läuft?
Wir waren bei einem Gutachter,den die Allianz vorgegeben hat,auf Grund dieses Gutachtens wäre das überwiesen worden.
HILFE

Liebe Grüße
michisma
 
Steuer und Krankenversicherung

Hallo Olli, oder vielleicht kann mir auch sonst jemand diese Fragen beantworten:D...
...wenn ich jetzt eine Berufsunfähigkeitsrente und eine private Unfallrente beziehe muß ich dafür auch Steuern bezahlen wie bei einem Einkommen? Ich habe kein weiteres Einkommen.

Und sollte die PUV eine Kapitalzahlung leisten muß ich dieses auch versteuern

Oder ggf auch eine Nachzahlung der BUZ oder der PUV?

Meine Frau ist selbständig, hat eine Krankenversicherung, kann sie mich dann (Familienversicherung) aufnehmen oder muß ich mich selber versichern sobald mich meine GKV "aussteuert".

Vielen Dank schon einmal.
Gruß Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

die BU-Rente unterliegt genauso wie die Rente aus der PUV der Besteuerung. Das ergibt sich aus §22 EStG. Die Berechung des steuerpflichtigen Anteils ist für jede der beiden Renten, wie oben dargestellt, nach dem Ertragsanteil durchzuführen. Für Dich bedeutet das, dass in Teil jeder Rente steuerfrei ist und der andere Teil zu versteuern.
Lediglich Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind steuerfrei.

Einmalleistungen der PUV sind nich steuerbar, sie fallen unter keine Einkunftsart die das Einkommensteuergesetz kennt. Deswegen findet man im Gesetz auch nichts darüber, dass diese Leistungen steuerfrei sind. Es gibt einfach keine Regelung dazu, also auch keine Steuer. Ist so ähnlich wie der Lottogewinn, der muss auch nicht versteuert werden.

Rentennachzahlungen unterliegen ebenfalls der Besteuerung. Wenn Du eine Nachzahlung erhälst und im gleichen Jahr der Rentenbezug beginnt, also der Ertragsanteil festgestellt wird, würde ich Dir empfehlen Dich an einen Steuerberater zu wenden. Es gibt dabei nämlich die Möglichkeit entweder die Steuerbescheide für die Jahre zu ändern für die die Zahlung jetzt nachgeholt wird, oder eine Nachbesteuerung im laufendne Jahr vorzunehmen. Diese Vergleichsberechnung sollte ein Profi vornehmen, das Geld dafür ist gut angelegt. Da sich die Ertragsanteile nicht ändern, kannst Du in den Folgejahren einfach die Werte des Steuerberaters übernehmen.

Als Selbstständige ist Deine Frau vermutlich in der privaten Krankenversicherung. Dort gibt es keine Familienversicherung es wäre also auch für Dich ein Beitrag fällig. Allerdings kann Dich die gesetzliche KV auch nicht rauswerfen. Der Versicherungsschutz läuft normalerweise weiter.

Viele grüße
Olli
 
Danke

Hallo Olli,

vielen Dank für Deine gut erklärte Antwort:).
(ich hätte diese Antwort gerne positiv bewertet ging aber nicht:rolleyes:)

Meine Frau ist freiwillig bei einer Ersatzkasse versichert, unsere Kinder sind dort auch noch in der Familienversicherung bei ihr versichert. Da bräuchte ich dann, trotz BUZ-Rente wohl keine eigene KV.

Ungerecht ist es aber schon, ich habe viele Jahre (28!) für meine private BUZ gezahlt und nun muß ich bei Rentenzahlung auch noch Steuern darauf zahlen. Nur weil ich privat vorgesorgt habe, was mich monatlich sehr viel Geld gekostet hat.
Aber was ist schon gerecht:rolleyes:

Noch einen schönen sonnigen Sonntag
lieben Gruß Kai-Uwe
 
Hallo,

Renten werden mit einem sogenannten "Ertragsanteil" besteuert.Dies gilt auch für Renten aus der PUV. Dabei ist grundsätzlich das Lebensalter zu beginn der Rente maßgeblich. Die tatsächliche Steuerbelastung ergibt sich dann aus der Anwenduung des individuellen Steuersatzes auf den zu besteuernden Anteil.

Als grobe Einschätzungkann folgende Berechung dienen:
Nimm einen ertragsanteil von 50 % an. (kommt den meisten Konstellationen bei der Unfallrente recht nahe)
D.h. die Hälfte der rente ist schon einmal steuerfrei.
Die andere Hälfte wird mit Deinem (Durchschnitts-)Steuersatz belastet.
Als Beispiel:
Rente 1000,- €
Durchschnittssatz 30 % (Das ist schon recht hoch)
500,- € sind komplett steuerfrei.

Von den übrigen 500,- € gehen folgende beträge ab:
Einkommensteuer 150,-
Solidaritätszuschlag:8,25 €
Kirchensteuer (in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich) 13,50 €

Steuerbelastung insgesamt:171,75 €

Wenn Du es genauer wissen möchtest, lade Dir unter www.elster.de die aktuelle Software herunter und mach einfach eine Berechnung mit den Daten Deiner letzten Steuererklärung.

Ich hoffe, dass hilft Dir weiter.
Viele grüße
Olli


Hallo Olli,

ich habe zu der Steuerbelastung vom 171,75€ eine Frage. Ist diese Belastung pro Monat anzusehen oder pro Jahr anzusehen? Wenn es pro Monat gerechnet wird, würde es ja bedeuten das in diesem Fall das Finanzamt 17,1% von der Rente bekommen würde.

Danke

Gruß Hertha
 
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