Hallo,
du hast für 2009 einen Grundfreibetrag von 7834,-Euro ( alleine), in der Zusammenveranlangung das doppelte ,also 15668,-Euro. Wenn du 1000,- Euro monatliche Rente (Puv) beziehst,mit einem Ertragsanteil von 50 %, dann gehen 6000,-Euro in die Steuerberechnung (12000,-Euro davon 50%=6000,-Euro) Da du unter 7834,-Euro liegst brauchst du keine Steuern zahlen. Aber es werden alle Einkünfte von dir zusammengerechnet ,wenn dazu noch Mieteinahmen, Eu Rente (wird auch mit eigenem Ertragsanteil besteuert),oder andere einkünfte hast wie Kapitalerträge,hast kann es über die Freigrenze gehen und du musst steuern bezahlen.Nur die gesetzliche Unfallrente bleibt steuerfrei.(Geht also nicht in die berechnung rein).Von diesen Einkünften wiederum sind verschiedene Kosten abzugsfähig wie: Behindertenpauschbetrag,Sonderausgaben ,Werbungskosten,etc. diese mindern deine Steuerlast. Meistens ist die Zusammenveranlangung bei Eheleuten (Ehegattensplitting) die günstigere Wahl. Am besten mit einem steuerprogramm arbeiten da kannst du alle Variablen und Varieanten eingeben und es sagt dir auch welches Steuermodell am besten für dich/euch ist.
Hoffe ich konnte ein bischen weiterhelfen, alle Angaben ohne Gewähr.
Bin auch nur ein armer Puv Bezieher den es auch ankotzt das ich wegen privater Vorsorge Steuern zahlen darf ,während Leute aus der gesetzlichen UV keine steuern auf ihre rente zahlen müssen.
mfg Dirk.
du hast für 2009 einen Grundfreibetrag von 7834,-Euro ( alleine), in der Zusammenveranlangung das doppelte ,also 15668,-Euro. Wenn du 1000,- Euro monatliche Rente (Puv) beziehst,mit einem Ertragsanteil von 50 %, dann gehen 6000,-Euro in die Steuerberechnung (12000,-Euro davon 50%=6000,-Euro) Da du unter 7834,-Euro liegst brauchst du keine Steuern zahlen. Aber es werden alle Einkünfte von dir zusammengerechnet ,wenn dazu noch Mieteinahmen, Eu Rente (wird auch mit eigenem Ertragsanteil besteuert),oder andere einkünfte hast wie Kapitalerträge,hast kann es über die Freigrenze gehen und du musst steuern bezahlen.Nur die gesetzliche Unfallrente bleibt steuerfrei.(Geht also nicht in die berechnung rein).Von diesen Einkünften wiederum sind verschiedene Kosten abzugsfähig wie: Behindertenpauschbetrag,Sonderausgaben ,Werbungskosten,etc. diese mindern deine Steuerlast. Meistens ist die Zusammenveranlangung bei Eheleuten (Ehegattensplitting) die günstigere Wahl. Am besten mit einem steuerprogramm arbeiten da kannst du alle Variablen und Varieanten eingeben und es sagt dir auch welches Steuermodell am besten für dich/euch ist.
Hoffe ich konnte ein bischen weiterhelfen, alle Angaben ohne Gewähr.
Bin auch nur ein armer Puv Bezieher den es auch ankotzt das ich wegen privater Vorsorge Steuern zahlen darf ,während Leute aus der gesetzlichen UV keine steuern auf ihre rente zahlen müssen.
mfg Dirk.