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unfallrente

Hallo,
du hast für 2009 einen Grundfreibetrag von 7834,-Euro ( alleine), in der Zusammenveranlangung das doppelte ,also 15668,-Euro. Wenn du 1000,- Euro monatliche Rente (Puv) beziehst,mit einem Ertragsanteil von 50 %, dann gehen 6000,-Euro in die Steuerberechnung (12000,-Euro davon 50%=6000,-Euro) Da du unter 7834,-Euro liegst brauchst du keine Steuern zahlen. Aber es werden alle Einkünfte von dir zusammengerechnet ,wenn dazu noch Mieteinahmen, Eu Rente (wird auch mit eigenem Ertragsanteil besteuert),oder andere einkünfte hast wie Kapitalerträge,hast kann es über die Freigrenze gehen und du musst steuern bezahlen.Nur die gesetzliche Unfallrente bleibt steuerfrei.(Geht also nicht in die berechnung rein).Von diesen Einkünften wiederum sind verschiedene Kosten abzugsfähig wie: Behindertenpauschbetrag,Sonderausgaben ,Werbungskosten,etc. diese mindern deine Steuerlast. Meistens ist die Zusammenveranlangung bei Eheleuten (Ehegattensplitting) die günstigere Wahl. Am besten mit einem steuerprogramm arbeiten da kannst du alle Variablen und Varieanten eingeben und es sagt dir auch welches Steuermodell am besten für dich/euch ist.

Hoffe ich konnte ein bischen weiterhelfen, alle Angaben ohne Gewähr.
Bin auch nur ein armer Puv Bezieher den es auch ankotzt das ich wegen privater Vorsorge Steuern zahlen darf ,während Leute aus der gesetzlichen UV keine steuern auf ihre rente zahlen müssen.

mfg Dirk.
 
Hallo Wimoto,

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wenn ich diese richtig verstehe ist unter "allen Einkünften" auch mein normaler Lohn gemeint. Oder täusche ich mich da? Bitte meine Frage nicht falsch vertstehen aber ich mit dem Thema Steuer gar nichts am Hut.

Danke
 
Ja genau , wenn du eine Einkommenssteuererklärung abgibst musst du alle steuerlichen Relevanten Einkünfte angeben , wobei du bei Lohn als Arbeitnehmer schon deine Steuerpflicht getan hast wenn zb. schon Lohnsteuer einbehalten wurde, aber angeben muss du den trotzdem. Dann wird die Gesamthöhe deines /eures steuerlichen relevanten Einkommens zusammengerechnet und verrechnet. Die Steuer die du/ihr schon während des laufenden Jahres gezahlt habt (Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solibeitrag) wird verrechnet. Deine PUV-Rente wird ja direkt von der Versicherung an dich ausgezahlt also ohne steuerlichen Abzug, meistens ist die ja auch so niedrig das mann keine Steuern zahlen muss, aber in der Zusammenkunft mit anderen Einkünften (Mieteinkünfte,Kapitalerträge,usw.) kann es sein das du steuerpflichtig wirst. Wobei dagegen immer die Pauschbeträge,Werbungskosten oder Sonderausgaben dagegen stehen.

Geh mal am besten auf die Internetseite http://www.kbwn.de/html/rente___steuer.html , und informiere dich da ein bischen, weil das thema Steuer ist doch sehr komplex .
Aber so wie ich dich verstehe hast du wohl noch keine Steuererklärung abgegeben. Mann müsste erstmal feststellen ob du überhaupt Einkommenssteuerpflichtig bist.

mfg Dirk

Hier nochmal direkt von der kbwn Seite :

Besteuerung bei privat finanzierten Renten: Solche Renten sind teilweise und zwar mit dem Ertrags- anteil steuerpflichtig. Dieser Anteil richtet sich nach dem Lebensalter bei Rentenbegin. Er beträgt bei einem Renteneintrittsalter von 51 Jahren 29 Prozent und fällt auf 8 Prozent bei einem Rentenbeginn mit 80 Jahren. Wer mit 65 Jahren erstmals Rente beziehen möchte, hat einen Anteil von 18 Prozent zu versteuern.
Nebeneinkünfte: Die neue Rentenbesteuerung wirkt sich vor allem bei denjenigen Rentnern aus, die über weitere Einkünfte aus Zweit- oder Betriebsrenten, steuerpflichtigen Kapitalerträgen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, nicht selbstständiger oder aus selbstständiger Nebentätigkeit verfügen. Diese Einnahmen schlagen nämlich nicht wie die Rente mit einem reduzierten, sondern mit dem vollen Betrag steuerlich zu Buche.Der steuerfrei bleibende Betrag kann dann schnell überschritten sein.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
privater Vorsorge Steuern zahlen darf ,während Leute aus der gesetzlichen UV keine steuern auf ihre rente zahlen müssen.
Hallo Dirk,
wie kommst Du darauf, das die MDE Rente steuerfrei ist. Dachte immer, das die mit in die Steuerprogression fällt. Ich kann es jetzt noch nicht aus eigener Erfahrung her sagen, doch ein Kollege der das ganze schon durch hat, sagte er müsse die MDE Rente mit bei der Einkommensteuer angeben.
Wo kann man das korrekt nachlesen, denn mir wurde ja auch schon das Verletztengeld mit als Einkommen, und damit auf die Steuerprogression angerechnet. Und den Bescheid vom Finanzamt hab ich schon von letztem Jahr da liegen (Mein Arbeitsunfall war sept 09, und das Verletztengeld wurde voll mit im Steuerbescheid berücksichtigt).
 
Also ich meinte die gesetzlichen Unfallrenten, hier ein Artikel aus der FAZ, kann man aber auch überall im Internet nachlesen, und ist auch so in meinem Steuerprogramm so erklärt
Frankfurter allgemeine:
Steuerfreie Renten beachten
. Einige Rentenzahlungen unterliegen nicht der Steuerpflicht. Dazu gehören zum Beispiel die gesetzliche Unfallrente, Sterbegelder, Schmerzensgeldrenten oder Kriegsbeschädigtenrenten. Auch Zuschüsse zur Krankenversicherung, Kinderzuschüsse oder Beitragserstattungen an Witwen bleiben steuerfrei.

Es hat wohl auch schon jemand gegen den Unterschied von PUV zur GUV geklagt,ist aber nicht damit durchgekommen.

Ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente und Private Unfallrente und muss beide versteuern mit ihrem Ertragsanteil.
Die steuerfreiheit gilt nur für gesetzliche Unfallrente.

mfg Dirk.

Habe gerade aus meinem aktuellen Steuerprogramm rauskopiert:

Steuerfrei sind die folgenden Renten:
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Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung
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Kriegsopfer- und Wehrdienstrenten
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Renten zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
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Unterhaltsrenten
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Schadensersatzrente.
Diese Renten müssen in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden und werden deshalb im Programm nicht erfasst.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Dirk,

sind in der Frankfurter Allgemeinen oder in deinem Steuerprogramm auch Paragraphen angegeben auf die man sich gegebenenfalls beziehen kann?

Denn wir stehen auch demnächst vor diesem Problem.

Wäre schön wenn du da was einstellen könntest.


Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Forum,

wow, wenn ich eure Meinungen zu dem Thema lese muss ich sagen ohne Steuerberater geht es nicht. Ich melde mich wenn ich was neues habe.

Gruß Hertha
 
HParagraphen angegeben auf die man sich gegebenenfalls beziehen kann?
Ja Dirk hat schon recht,
es gibt den § 3 Nr. 1a EStG, wo diese Leistung nicht mit angeben werden muss.
Allerdings hab ich mal vorhin mit einem Arbeitskollegen telefoniert, der eine MDE Rente schon bezieht, und der Sachbearbeiter bei seinem Finanzamt sieht das anders. Der rechent ihm die MDE Rente in der Steuerprogression mit an.
Nun ob das rechtmässig ist, sei dahingestellt, ich lese mehr heraus, das sollte tatsächlich nicht mit einbezogen werden.
Nun ich warte erst mal ab, wie es bei mir mal läuft, so einen Finanzfurzi bekomm ich leichter klein, als ihm lieb ist. Mein Gegner ist erstmal die BG, denn gerade wenn ich seh, mein Kollege hat mit seiner gebrochenen Hand beim Arbeiten keine Probleme, seine MDE wurde nach Aktenlage entschieden, ich musste erst mal einen Anwalt einschalten das sich was tut.
Na im Moment so viel kann ich nicht fressen, um das alles zu herauszukotzen.
Na ein kleiner Lichtblick wäre das ja schon, wenn die MDE nicht aufs Einkommen angerechnet wird.
 
Hallo Reini5555,

danke für den Paragraphen, werde dann mal nachschlagen und auch gegebenenfalls diesen meinem FA-SB um die Ohren hauen.

Na im Moment so viel kann ich nicht fressen, um das alles zu herauszukotzen.
Denk an deinen Magen, er dank es dir wenn du es ruhiger angehen läßt.

Zusatz: habe gerade diesen Link gefunden
GSBT_EStG_01_03.html
: http://www.steuerrat24.de/data/alters/mitteilungen.htm

und der besagt unter Punkt 6, genau das:
Steuerfrei sind: Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Klare Worte, oder?
Allerdings steht da auch:
Verschiedene Leistungen, wie Verletztengeld, Übergangsgeld und vergleichbare Lohnersatzleistungen, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt und führen somit zu einem höheren Steuersatz für das übrige Einkommen (§ 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG).

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau

Sorry für die erneute Änderung, aber der erste Link funktionierte nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
gesetzl. Unfallrente einer BG steuerfrei?

Hallo zusammen,

ich erhalte eine Unfallrente einer Berufsgenossenschaft -also eine gesetzl.Unfallrente (denke ich) - und mich interessiert, wo ich nachlesen bzw. belegen kann, dass diese steuerfrei ist.

Freue mich auf Antworten
Beste Grüße
Jürgen
 
Progressionsvorbehalt

Hallo Ragtime,

Progressionsvorbehalt bedeutet nicht, dass die R e n t e n versteuert werden müssen.
Progressionsvorbehalt bedeutet, dass zu dem normalen Einkommen (Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen, Pachteinnahmen, Kapitaleinnahmen) in Höhe von z. B. 25.000 € die Renteneinkünfte in Höhe von z. B. 5.000 € hinzugerechnet werden. Von diesem Gesamtbetrag in Höhe von z. B. 30.000 € wird die Einkommensteuer in % aus den Einkommensteuertabellen abgelesen.
Dann werden die Renteneinkünfte von dem Gesamtbetrag wieder abgezogen. Von dem geringeren Betrag in Höhe von z. B. 25.000 € (s. oben) werden aber Einkommensteuer der berechneten % des höheren Gesamtbetrages gerechnet, falls aus der Einkommensteuertabelle ein höherer %-Teil als vorher zu ersehen ist. (€-Beträge sind nur Beispiele!)
Bei Progressionsvorbehalt (z. B. bei Krankengeld oder Verletztengeld) muss oft mit Steuernachzahlung gerechnet werden.
Gruß
Connietulpe
 
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