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Unfallrente wird mit Arbeitslosengeld II verrechnet

ruediger

Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
92
Ort
Berlin
Hallo ,

habe ich gerade gefunden ,

ddp) 10.09.2007 07:19:07-Renten der gesetzlichen Unfallversicherung zählen als Einkommen und werden daher mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Der Kläger lebte gemeinsam mit seiner Ehefrau in einem Haushalt. Die zuständige Arge bewilligte der Bedarfsgemeinschaft ALG II, zog aber die Erwerbsminderungsrente des Mannes von monatlich rund 325 Euro vom Leistungsanspruch ab.


Kassel (ddp.djn). Renten der gesetzlichen Unfallversicherung zählen als Einkommen und werden daher mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Der Kläger lebte gemeinsam mit seiner Ehefrau in einem Haushalt. Die zuständige Arge bewilligte der Bedarfsgemeinschaft ALG II, zog aber die Erwerbsminderungsrente des Mannes von monatlich rund 325 Euro vom Leistungsanspruch ab.

Der Kläger hielt dies für rechtswidrig. Denn laut Gesetz (Paragraf 11, Absatz 3, SGB II) zählten Entschädigungen nicht zum Einkommen, sofern es nicht um einen Ausgleich für Vermögensschädigungen gehe. Damit sei die wegen eines Arbeitsunfalls gezahlte Rente von der Anrechnung ausgenommen. Die Richter folgten der Argumentation jedoch nicht. Die Verletztenrente diene ebenso wie das ALG II dem Zweck, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Daher gebe es keinen Grund dafür, die Verletztenrente nicht als Einkommen zu behandeln.
(BSG, Urteil vom 5. September 2007, AZ: B 11b AS 15/06 R)

Rüdiger
 
Hallo rüdiger,

Das klingt wie ein schlechter Witz.
War aber vorauszusehen, dass das mal geschehen wird.:(

Die Hartz IVler bekommen ja - laut Teilen aus der Politikerkaste - sowieso noch zu viel Geld.:mad:

Ich frag mich, wozu man da überhaupt noch für sein Recht kämpft, wenn man zu guter Letzt nichts davon hat - andere Leistungsträger das Geld erhalten oder die wegen der U-Rente nichts oder weniger zahlen müssen.

Armes Deutschland ...

Ramona
 
Persönlich halte ich das Urteil für einen Skandal; denn die Unfallrenten werden nicht mal von unseren obersten Geldgeierhorsten besteuert.
Nun nehmen wir mal ein sehr gut verdienendes Unfallopfer, da ist die Steuerersparnis evtl. höher als die die Rente des Klägers.
Ich kenne den Tenor und die Begründung des Urteils nicht, aber dass ist ein Fall für unser Bundesverfassungsgericht oder sogar für den EU-Menschengerichtshof; denn Unfallrenten sind zwar geldwert, aber eine Entschädigung für Verletzung und Krankheit.
Nach dem Tenor des Urteils, so wie ich ihn verstehe, verunfallt oder erkrankt man um Einkommen zu erzielen, bzw. bemüht die Versicherungen aller Art deshalb. Danach wäre auch Organhandel zu rechtfertigen, Bein ab = gesichertes Einkommen, Niere gespendet= dicke Kohle.
Vielleicht ist das etwas krass, aber §§ kann man so oder so auslegen und immer öfter werden sie zuungunsten der Schwachen ausgelegt; denn die können sich meist nicht wehren denn sie haben keine Rechtsabteilung mit zig Anwälten. Ich bin einfach sauer.
Es erinnert mich an das Verhältnis Neger/Weisse in den USA-Knästen, sind wir die Neger der Republik?
 
Unfallrente und Hartz IV

wie in meinem ersten Beitrag schon geschrieben bin ick auch betroffen und meine Unfallrente wird mir zu 100% auf Hartz IV angerechent. schlimmer noch was über den Grundbedarf liegt wird mir noch vom Mietzuschuss abgezogen. Das kann ja wohl nicht angehen bin ich der Meinung
Meine Klage vorm Sozialgericht ist nun schon ein gutes Jahr her. :mad:

Gestern hatte ick Post vom Gericht in Form einer Ladung im Briefkasten.
Am 14.11.2007 ist nun endlich die Verhandlung. Ick werde dort mit meinem Anwalt von der VdK auftauchen und bin ja mal gespannt was da abgeht. Die Gegenseite (Amt für Grundversorgung) wird wohl vom Landrat persönlich vertreten. Nach dem Grundsatzurteil vom BSG Kassel bin ich ja nun recht deprimiert und weiß nicht ob es noch ein Hoffnungsschimmer gibt, aber man weiß ja nie.....:rolleyes:

Ich werde euch natürlich drüber berichten wie die Sache ausgegangen ist und bis dahin noch einige Infos die mir nützlich sein könnten sammeln um diese dann zu meinen Gunsten verwenden zu können.
Wer von euch da was handfestes haben sollte kann sich gerne melden.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.:D

Gruß matze
 
Hallo an Alle,

habe die unterschiedlichen Beiträge gelesen und kann den Frust der Betroffenen gut verstehen.

Eine Frage hätte ich aber mal dazu

Wie würde sich der Sachverhalt darstellen, wenn z.B. jemand sich die Rente verkapitalisieren ließe

Müßte derjenige diese Summe dann ersta aufbrauchen, Krankenkasse etc, selber tragen

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Reikja
 
Hallo Matze,
vielleicht hilft es Dir, wenn Du moralische Unterstützung bekommst. Überlege mal, ob Du Tag und Ort mitteilst. Vielleicht kommen dann andere Nutzer des Forum mit hin. Kann ja manchmal sehr helfen ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Ich verstehe Matze sehr gut, stehe ich nämlich vor dem selben Problem.
Seit 2005 ist die Rente vom Arbeitslosen anzugeben und wird dann auch berechnet. Bei mir hatte mein Anwalt auch Widerspruch eingelegt, der wurde dann gerade abgeschmettert. Der Hit ist für mich: Ich soll jetzt an die 6500 Euronen! zurückerstatten. Die Rentenversicherung teilte der Arge mit das ich Bezüge hätte. Nun muss ich von meinen 290 Euro (kein Witz- soviel sind es momentan an Hartz) die Kohle wohl über zig Jahre abstottern.

Es ist schon bitter genug für Behinderte, mit all dem Schmerz etc. klar zu kommen, aber obendrein noch vom Staat abgestraft werden, ist noch der i Tüpfel auf der schei...
Dabei sind andere, ähnliche Renten von der Anrechnung verschont, z.B. für Opfer von Gewalttaten, Kriegsopfer, Impfgeschädigte, Conterganopfer oder Blinde.
interssanter Link dazu: http://www.mdr.de/umschau/2361331.html

Gruss Jan
 
Hallo Jan,

ich kann euch nur empfehlen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Wenn in Deuschland keine Instanz mehr möglich ist, dann ab zum europäischen Gerichtshof. Irgendwann wird jemand die Kraft finden entsprechende Klage einzureichen. Vielleicht Du?

Gruß von der Seenixe
 
ja Seenixe da hast du sicher Recht. man sollte regelrecht aufmarschieren dort. :p Mein Termin für die mündliche Verhandlung ist also am 14.11.2007 um 11.30 Uhr 2. Etage Saal 4 in 15236 Frankfurt/Oder , Eisenhütterstädter Chaussee 48. Ich werde mich mit meinen Anwalt ca. ne halbe Stunde vorher dort treffen um noch einige Sachen zu klären.

Ehm Jangun ich verstehe nicht ganz warum du nun soviel Kohle zurückzahlen sollst. Hattest du deine Rente nicht von anfang an angegeben? Wenn ja ist es wohl eher ein Fehler der Arge denk ich mal.
Bei mir ja ähnlich als mir im Okt. 2005 ein Freibetrag in Höhe der Grundrente also in meinem Falle bei 30% MdE ca. 116 €. Dieser Betrag wurde mir rückwirkend nachgezahlt und 14 Tage nach Folgeantragstellung auf Hartz IV wieder aberkannt. Echt toll da kommt mir das kotzen. Und natürlich kam auch ein Rückforderungsbescheid vom Amt über genau diese Kohle. Nur das geht ja mal gar nicht Das ist ja wohl eindeutig Fehler der Arge und das soll ich nun ausbaden Das sehe ich mal gar nicht ein. Der Betrag ist heute noch offen *logisch*. Und Jangun ick verstehe dich sehr gut, weil die Arge gesteht mir ja auch nur 304 € zu wobei ich aber schon 396 € Miete zahle. Für den ganzen Rest soll die Rente reichen das ich nicht lache. *tztztz* :mad: Das juckt doch dort keine Sau wie man all seine Rechnungen zahlen soll. Ich bin jetzt an dem Punkt angelangt wo ich einfach mal finanziell ruiniert bin, was ja vorauszusehen war. Musste wegen Unfallfolgen nochmals Ins KH zur OP und werde nun mit Physiotherapie eingedeckt. *toll* Das ist alles recht heftig und geht natürlich auch an die Substanz drum gehe ich seit geraumer Zeit schon zum Psychologen, aber was soll er tun Helfen kann der mir auch nicht. Man steht halt alleine da und muss wohl damit leben. *leider*

Gruß matze
 
Ja Matze, ist korrekt: ich habe nie meine U.V. Rente bei den Arbeitslosengeldanträgen angegeben. Letztes Jahr bekomme ich dann Post... "die Rentenversicherunganstalt hat uns mitgeteilt, sie beziehen bla bla.." dann der Hammerbetrag von 6.500 Eur. Ich habe erst Widerspruch eingelegt, der einige Monate später dann abgewehrt wurde und schwupp bekomme ich gleich wieder den Überweisungsträger.
Keine Ahnung wie genau die Summe errechnet wurde, da eigentlich die U.V R. erst seit 2005 angerechnet werden sollen..
Meine U.V. Rente ist recht mau, weil ich damals zum Unfallzeitpunkt noch in der Lehre war, so ist halt die Bemessungsgrundlage.
Nun denn, nächste Woche werde ich wieder operiert, das hat erstmal oberste Priorität. Wegen der psychischen Belastung war ich dieses Jahr schon stationär in einer psychosomatischen Klinik, mit Befund etc.
Matze, ich kann Dir nur raten das alles dokumentarisch zu sammeln als spätere Grundlage-z.B. für eine E.U. Rente oder einer GdB/MdE- Erhöhung!

MfG Jan
 
Hallo,
wer es sich nicht Dick und Rot im Kalender angestrichen Hat: Morgen hat Matze Verhandlung.
Ich drücke Dir zumindest ganz doll die Daumen.

Gruß von der Seenixe
 
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