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Unfallrente wird mit Arbeitslosengeld II verrechnet

Ich habe von der BG 40% für meine linke steife Hand die ich mir steif legen lassen muste weil ich schmerzen hatte ohne Ende.
Ich habe 1991 den Arbeits unfall gehabt und habe 92 dann den Mobek Sudeck rein bekommen in die Hand und das ging schon ins 3 stadium rein.
Dann muste mir 94 die linke Hand Oparativ dan steif gelegt werden.

Ich bekomme jetzt 263,83 Verletztenrente und nächtes Jahr 527,66 ich hatte vor ein paar Jahren meine BG beliehen und ist dann zurück gezahlt.

Das ist der knackpunkt ob sie dann die 527,66 voll bei Hartz 4 anrechnen.
Denn Arbeit bekomme ich nie mehr.
Duch die stacken schmerzen in der Hand muste ich hoch dosierte Tabletten nehmen und das mehr fach am Tag.
Da duch habe ich hoch gradig Diabeties und es mit dem schwer mit dem Herzen zu tun bekommen.
 
Hallo Mettwurst,

ja, nach dem derzeitigen Rechtsstand wird Deine komplette Unfallrente dann auf Hartz4 angerechnet. Wie Jens schon schrieb, kannst Du nur hoffen, dass das Verfassungsgericht endlich Recht spricht. Was der gute Herr Kolb da von sich gibt, ist der Müll, den er vor der Wahl abgelassen hat. Frage doch mal, was er jetzt, da er in der Regierungsverantwortung ist, dazu sagt. Solche Wahlkampfblasen sind immer schön, nur sofort nach dem Wahltag sind sie zerplatzt. Es war die FDP, die dafür gesorgt hat, dass die Kindergelderhöhung bei Hartz4-Empfängern sofort auf Hartz4 angerechnet wird. Wer sich an das Geschwafele zur Steuerreform usw denkt und den jetzigen Antworten eines Herrn Westerschwelle LOLOL ...Ja, die BG bekommen ab morgen einen Heiligenschein und die Kirche entschuldigt sich für alles Unrecht der letzten Jahrtausende...

Gruß von der Seenixe
 
Hai ihr Lieben,
das mit der Unfallrente ist mir nun klar. Aber wie siehts da mit Schmerzensgeld etc. aus?

Wird auch das angerechnet obwohl das im eigentlichen Sinne kein "Einkommen" darstellt, sondern eine Entschädigung ist!

Wer weiß da mehr darüber? Falls ich was überlesen habe, entschuldige ich mich für diese "dumme" Frage :eek:;)

Liebe Grüße vonnet NixchenII
 
Hallo NixchenII,

mir wurde von meiner Anwältin gesagt, dass Schmerzensgeld nicht angerechnet wird bei Alg II und das Arbeitsamt hat es mir bestätigt.

MFG Pharao50
 
Hallo Nixchen,

ist keine dumme Frage.

Ich kann meinem Vorschreiber nur beipflichten.

Gruß Jens
 
Moin,weist du viellleicht auch zufällig ob die Verletztenrente nicht an gerechnet wird?
Denn ich habe es einem Ra über geben er meinte nach den neuen Gesetzen könnte es der fall sein. Wenn ich google komme ich immer wieder aufs Urteil das es nicht an gerechnet wird auf Hartz 4.
Siehe link;L 11 AS 115/05 Anrechnung einer Unfallrente Bei Leistungen S - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)
Nun denke ich das die Gesetze auch schon wieder über holt wurden den irgend wo mus ja das Geld her kommen was wieder irgend wo hin geht.
Denn laut Arge wörtlich:
Ist eine Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung ist keine Rente im Sinne der da gestellten Regelung.
Das Einkommen aus der einer Verletztenrente stellt auch keine zweckbestimmte Einnahme,die einem anderem Zweck als das Arbeitslosengeld2 dent dar.
Daher kommt auch keine Privilegierung im Sinne des §11 Abs. 3 SGB2 in Betracht. Die gewährte Verletztenrente wird somit als Einkommen im Rahmen der Bestimmung des § 11 Abs. 2 SGB2 berücksichtigt.

Das sind die wörtlichen aus sagen der Arge so wie ich sie bekommen habe. Nun weiß ich wirklich nicht wo ich dran bin.
Ich habe schäden auf lebens zeit und soll das auch noch zum Lebensunterhalt nehmen . Ich darf aus Gesundheitlichen gründen nicht mehr arbeiten gehn dann wird mir ja alles genommen.
 
Hallo Mettwurst,

ich habe das anders gelesen, da die Klage abgewiesen wurde, siehe ganz unten in dem Link:


Der Bescheid der Beklagten vom 7.1.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.4.2005 ist somit rechtmäßig ergangen. Der bewilligte monatliche Betrag von 320,17 Euro entspricht dem gesetzlichen Leistungsanspruch des Klägers bei (vollständiger) Anrechnung seiner gesetzlichen Unfallrente i.H.v. 225,66 Euro als Einkommen.

Die Klage ist daher abzuweisen.



Gruß Jens
 
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