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Unfallrente wird mit Arbeitslosengeld II verrechnet

Hallo Pharao50,

dass die Verletztenrente mit angerechnet wurde, wusste ich schon! Leider....

Aber mir geht es darum, ob oder wenn ich eine Nachzahlung bekomme, wie das dann gehandhabt wird. Aber da wuste ja Seenixe schon ganz gut Bescheid....
Nun heißt es wieder abwarten, wie es weitergeht und hoffen, dass man aus dem ALG II jum herrauskommt!

Alles Gute und Danke
moni
 
Hallo moni1969 :)

beziehst Du denn zur Zeit Verletztengeld plus ALG II ?

Falls ja, dann haste die absolute A*****karte gezogen, dann wird Deine schöne Verletztenrente mit dem bisher gezahlten ALG II verrechnet ...

Falls nein, biste auch nicht besser dran, dann darfste Deine schöne Verletztenrente erst mal aufbrauchen ... und da die ja in einer großen Einmalsumme aufläuft.....

Vielen Dank an unsere Politik .... :applaus: und der Aufschwung ist angekommen ....

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Aufschwung gefunden?

Hi fliedertiger,


klopf, klopf :-> wer Draussen: -> der Aufschwung Aha wollen wir Ihn rein lassen.

So oder so ähnlich kling`s mir immer bei den Worten von Madam Merkel, der schönen Angela: Der Aufschwung ist bei vielen Mitmenschen angekommen.
Nur sehr eigenartig, dass in meiner Umgebung 100 derte, nein Zigtausende diesen Aufschwung suchen und nicht finden. Vielleicht sind ich (der Esel zuerst) bzw wir nur zu dusselig HEREIN zu sagen.

Also nochmal:

Klopf, klopf :-> wer Draussen: -> der Aufschwung
JA komm schnell herein zu mir, damit Dich ja kein anderer kriegt

Es war einmal ....:D
 
Nachzahlung

Hallo Moni !

Ich bekam eine Nachzahlung, weil ich 10 Prozent mehr Bg-Rente bekomme.
Ich bekam diese Rente rückwirkend und mir wurde zu gleich Hartz4 gestrichen
und muss mich auch selbst in meiner Krankenkasse versichern bis meine Nachzahlung verbraucht ist.

Das ist unser deutscher Staat .............

MFG Pharao50
 
Hallo Moni und Pharao,

habt ihr euch mit diesen Problemen schon einmal an den Petitionsausschuss gewandt?
Ich habe jetzt eine zweite Petition eingereicht. In meiner ersten habe ich den Leuten auf etwa 10 Seiten meine Probleme geschildert. Die fangen mit der hartnäckigen Nichtgewährung einer Erwerbsminderungsrente durch die LVA an und enden mit dem Verlußt von Kranken- und Rentenversicherung durch Hartz 4.
Irgendwie hängt ja letztlich alles an einem Faden.

Der Ausschuss konzentrierte sich aber am Ende darauf, dass mir die LVA keine Rente gewährt und das Verfahren wurde abgeschlossen.

Hinweis des Ausschusses:

Artikel 17 des Grundgesetzes gewährt in gleicher Sache nur das Recht auf einmalige parlamentarische Prüfung einer Eingabe.


Fein. Also konzentriert sich meine zweite Petition auf den Verlußt von KV/RV durch die volle Anrechnung meiner Unfallteilrente auf Alg 2. Artikel 17 GG sollte also kein Problem darstellen.

Man sollte also darauf achten, die Probleme voneinander abzugrenzen. Mir hat der Ausschuss zwar noch nie wirklich geholfen, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Es sieht so aus, als hätten diese Leute ein ganz anderes Verständnis von Ungerechtigkeiten im System, die sie doch eigentlich beseitigen sollen.

Gruß Hawkins
 
Antwort

Hallo Hawkins,

daran habe ich noch nicht gedacht.

Wäre zu überlegen.

MFG Pharao50
 
Antwort

Hallo zusammen,

heute möchte ich euch über die Vorgehensweise meines Anwaltes bei meiner
Verletztenrente und Hartz 4 berichten.

Ich sollte die Klage vor dem SG in meinem Verfahren zurücknehmen, wegen
meiner Verletztenrente, die mir abgezogen wird vom Hartz4.



Er schreibt folgendes:
Die Klage wird nicht zurückgenommen.

Zwischenzeitlich muß wegen der Einstellung der Zahlungen getrennt
werden zwischen, dem weiterhin Problem der Anrechnung der
Verletztenrente und der völligen Einstellung der Leistungen aufgrund
einer Nachzahlung rückständiger Verletztenrente.

Was die Entscheidung des Bundessozialgerichts betrifft, überzeugt
dieses den Unterzeichner nicht.

Vor allen Dingen muß aber berücksichtigt werden, dass aus meiner
Sicht dann , wenn man mit dem Bundessozialgericht der Meinung wäre ,
dass das geschrieben einfache Recht eine Anrechnung notwendig macht,
die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht hätte vorlegen müssen.
Man müsste dann aus verschiedenen Gründen die Regelung für
verfassungswidrig ansehen.

Wenn man meint, eine verfassungskonforme Auslegung des Gerichts sei
nicht möglich, käme man dann um eine Vorlage nicht herum.

Ich rechne damit, dass entweder noch eine Vorlage erfolgt oder die
Angelegenheit durch eine Verfassungsbeschwerde fortgeführt wird.

Insoweit werde ich noch nähere Ausführungen machen, möchte nur vorab
etwa auf die Ungereimtheiten hinweisen, dass es etwa bei einem
identischen Unfall im PKW, der am Sonntag bei einer Ausflugsfahrt
passiert, gegebenenfalls eine hohe Schmerzensgeldzahlung aufgrund von
verbleibenden Dauerschäden gibt. Bei dem identischen Unfall auf dem
Weg zur Arbeit und gleicher Verletzungen und Dauerschäden ein
Schmerzensgeld aber ausgeschlossen ist. Bei Betriebsunfällen gibt es
Kraft Gesetzes kein Schmerzensgeld, weil es eine Verletztenrente gibt.

Der erste Unfallverletzte hat dann das Schmerzensgeld und sogar die
Zinserträge aus dem Schmerzensgeld frei. Es wird nicht auf Leistungen
angerechnet.

Auf der anderen Seite wird dann aber die Verletztenrente voll
angerechnet.

Nach der Literatur zum gesetzlichen Unfallrecht dient die
Verletztenrente jedenfalls auch dem Ausgleich solcher immaterieller
Schäden , die in anderen Fällen durch ein Schmerzensgeld ausgeglichen
werden. Insoweit müsste man zumindest teilweise die Verletztenrente
freistellen.

Auf der anderen Seite kann man den Ausschluß des Schmerzensgeld auch
nur damit begründen , dass eben als Ersatz für das Schmerzensgeld die
Unfallrente bezahlt wird. Wenn dies kein Ersatz für das Schmerzensgeld wäre,
wäre der Ausschluß von Schmerzensgeld verfassungswidrig.

Es wird aber allgemein angenommen, dass es nicht verfassungswidrig ist, weil
es eben die Verletztenrente als Ausgleich dafür gibt.

Dies ist auch bei der Unfallversicherung selbst so allgemein Meinung.
So hat z.B. die Klägerin, der diese juristischen Zusammenhänge nicht
bekannt und bewusst waren, bei der Unfallversicherung einmal
telefonisch nach Schmerzensgeld gefragt. Ihr wurde zur Antwort
gegeben, das es kein Schmerzensgeld gäbe, sie würde ja die
Verletztenrente bekommen. Dies sei der Ersatz eines Schmerzensgeld.

In jedem Fall ist die völlige Einstellung der Hartz4-Zahlung aufgrund einer

Einmalzahlung der Unfallversicherung unrechtmäßig. Der Bescheid muß
aufgehoben werden. Die Leistungen muß fortgezahlt werden. Die Beklagte hat
zum einen einfach eine Einstellung verfügt, ohne darzulegen, auf welchem
Zeitraum sie in welcher Höhe die Zahlung anrechnen erfolgt. So weiß die
Betroffene überhaupt nicht, ab wann er jedenfalls wieder Anspruch hätte und
ab wann er wieder einen Antrag stellen könnte, auch wenn er diese
vorübergehende Einstellung akzeptieren würde. Er müsste letztlich sofort mit
Erhalt des Einstellungsbescheides einen neuen Antrag stellen, um nicht
Gefahr zu laufen, das er zu spät einen Antrag stellt und damit für eine
gewisse Zeit Leistungen verschenkt.

Wenn ihm dann der neue Antrag negativ beschieden wird, steht er vor
dem Problem, ob er nun Widerspruch einlegen soll oder statt dessen
jeden Monat einen neuen Antrag stellen soll. (Vorher bin ich durchgedreht)

Zum zweiten hat die Beklagte nicht berücksichtigt , dass es um die
Nachzahlung einer Sozialleistung geht. In Anlage übergeben wir Kopie des
Bescheides über Rente auf unbestimmte Zeit der xxxxxx von .........

Mit dem Bescheid von 2006, der sich bei den Akten befindet, war
ursprünglich Rente wegen einer MInderung der Erwerbsfähigkeit von 20
Prozent gewährt worden . Hiergegen legte die Klägerin Widerspruch
ein. Es ging um die Folgen eines Unfalles vom xxxxx Das ganze
Widerspruchsverfahren zog sich extrem lange mit mehrfachen Gutachten
und auch Vorlage von eigenen ärztlichen Berichten und Gutachten hin.
Erst mit dem anliegenden Bescheid vom xxxxx wurde dann eine
Minderung der Erwebsfähigkeit von 30 Prozent anerkannt, was dann die
Klägerin akzeptierte. Das Widerspruchsverfahren dauerte mehr als 1
einhalb Jahre.

Nachzahlungen der Sozialversicherung dürfen aber nicht angerechnet
werden.



Das ist das Schreiben an das Sozialgericht.

Mal sehen was jetzt passiert?

MFG Pharao50
 
Hallo Pharao50,

Guck mal das hab ich heute gefunden, danach kann man zumindest einen Teil der Verletztenrente behalten. Teilweise steht das man auch alles behalten kann. Sie können sich nicht entscheiden. Das ist ein Link von der Arbeitsargentur, echt witzig....
Guck mal auf die Seite 42 Punkt 3.4...
das hab ich meiner Anwältin auch geschickt, in der Hoffnung, dass sie es verwenden kann!



3.4 Entschädigung gem. § 253 BGB
Leistungen, die wegen eines immateriellen Schadens gezahlt werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Hierunter fällt insbesondere Schmerzensgeld nach § 253 (soweit kein Vermögen),
das aufgrund einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung gewährt wird.

Weitere Beispiele sind:
• Ersatz von Sachleistungen,
• Aufwendungen infolge eines Unfalles,
• Mehrleistungen zur Verletztenrente durch die Berufsgenossenschaft für bestimmte Personengruppen, vornehmlich Personen, die ehrenamtlich tätig waren,
• Zinseinnahmen aus kapitalisierten Schadensausgleichsleistungen,
• Soforthilfe aus dem Fonds "Humanitäre Soforthilfe für HIV-Infizierte" Quelle: SGB II Weisungen der BA (pdf) (http://www.arbeitsagentur.de/zentra...stextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf)

Viel Spaß beim lesen....

LG moni
 
Antwort

Hallo Moni1969,

Vielen Dank für den Link und das Suchen .

Habe es schon meinem Anwalt per Mail geschickt.

Wird er Morgen lesen.

Das freut mich aber jetzt.

MFG Pharao50
 
Hallo Pharo50,

hast Du auch gesehen, dass das erst vom 30.01.08 ist.

Wissen die überhaupt noch was sie schreiben und beschließen?

Ich hoffe das hilft und wenn, dann sag bzw schreib Bescheid

Schönen Abend noch

lg Moni
 
Antwort

Hallo Moni1969,

ja das habe ich gesehen , also ist das brandneu.

Sag bescheid was der Anwalt dazu meint


MFG Pharao50
 
Hallo,

hier ein Auszug aus einem Urteil /Januar 2008 :
""""Das BSG hat mit Urteil vom 05. Sept. 2007(B 11b AS 15/06 R) im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II festgestellt, dass die otiz: gilt für SGB II und SGB XII)
Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung kein privilegiertesEinkommen darstellt, welches nicht auf den Hilfebedarf angerechnet werden dürfe. Insbesondere hat das BSG dies nicht als zweckgerichtete Einnahme angesehen und insofern auf § 77 Satz 1 BSHG Bezug genommen. Diese Norm ist in § 83 SGB SGB XII wortgleich übernommen worden.
Die Verletztenrente ist zwar eine öffentl.-rechtliche Leistung, hat aber dieselbe Zweckbestimmung wie die Grundsicherung, nämlich den Lebensunterhalt zu sichern.
Aufgrund dessen ist sie vollständig als Einkommen auf den Grundsicherungsbedarf anzurechnen.

LSG NRW 14.11.07, L 12 SO 7/07 """"

(Notiz: gilt für SGB II bzw. SGB XII)

Am 27.2.08 hat nochmals das BSG zu entscheiden!

Dein Anwalt sollte keine Mühe scheuen, sich zu dem Thema
„Verletztenrente“ in der Fachliteratur von Bereiter-Hahn sowie Schönberger/Mehrtens ( genannt BG-Fibel!) zu belesen.
Überwiegend werden in Gerichtsverfahren diese Kommentare zwecks Begutachtung/Urteilsfindung herangezogen – und vielfach umgesetzt – warum nicht auch bei
Anrechnung der Verletztenrente bei AlG II (SGB II bzw. SGB XII):confused::confused:

Vielleicht fehlte bislang den Gerichten einschl. dem BSG
eine genaue Auflistung darüber, welche Ausgaben ein Unfallopfer aus der Verletztenrente zusätzlich zu bezahlen hat.
Wenn sich Dein Anwalt angeblich so „zuversichtlich“ an die Sache „heranpirscht“, dann wird er auch nicht die Mühe scheuen und Deine zusätzlichen Ausgaben, welche ausschließlich nur aus der Verletztenrente erbracht werden können, dem Gericht – evtl. sogar dem BSG – gegenüber genau zu beziffern –

Die Gerichte verlangen eindeutige Beweise-
Ein Unfallopfer hat die Zeit der Welt :p – das Erstellen der Ausgabenbelege dürfte eine Leichtigkeit sein – und siehe da, schon kann und darf das Gericht sogar feststellen, :eek:
dass ausgerechnet für diese "zusätzlichen" Ausgaben sogar die Berufsgenossenschaft zuständig sein dürfte!
Und wenn Dir keine zusätzlichen Ausgaben entstehen, dann dürftest Du leer ausgehen. Das BSG vertrat bisher die Auffassung, dass eine Verletztenrente Lohnersatz darstellt. Nach Bereiter-Hahn - auch zitiert vom LSG Hamburg -
ist es dem BVG gleichzustellen. D.h. Deine verletzungsbedingten "zusätzlichen" Kosten müssten zunächst abgezogen werden. Sollte das Gericht eine andere Meinung vertreten, wäre Deine BG für die zusätzlichen Kosten heran zu ziehen.
(Verletztenrente + unfallbedingte Mehrausgaben).
Weiterhin viel Erfolg.

anaconda
 
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