Hallo,
hier ein Auszug aus einem Urteil /Januar 2008 :
""""Das BSG hat mit Urteil vom 05. Sept. 2007(B 11b AS 15/06 R) im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II festgestellt, dass die otiz: gilt für SGB II und SGB XII)
Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung kein privilegiertesEinkommen darstellt, welches nicht auf den Hilfebedarf angerechnet werden dürfe. Insbesondere hat das BSG dies nicht als zweckgerichtete Einnahme angesehen und insofern auf § 77 Satz 1 BSHG Bezug genommen. Diese Norm ist in § 83 SGB SGB XII wortgleich übernommen worden.
Die Verletztenrente ist zwar eine öffentl.-rechtliche Leistung, hat aber dieselbe Zweckbestimmung wie die Grundsicherung, nämlich den Lebensunterhalt zu sichern.
Aufgrund dessen ist sie vollständig als Einkommen auf den Grundsicherungsbedarf anzurechnen.
LSG NRW 14.11.07, L 12 SO 7/07 """"
(Notiz: gilt für SGB II bzw. SGB XII)
Am 27.2.08 hat nochmals das BSG zu entscheiden!
Dein Anwalt sollte keine Mühe scheuen, sich zu dem Thema
„Verletztenrente“ in der Fachliteratur von Bereiter-Hahn sowie Schönberger/Mehrtens ( genannt BG-Fibel!) zu belesen.
Überwiegend werden in Gerichtsverfahren diese Kommentare zwecks Begutachtung/Urteilsfindung herangezogen – und vielfach umgesetzt – warum nicht auch bei
Anrechnung der Verletztenrente bei AlG II (SGB II bzw. SGB XII)
Vielleicht fehlte bislang den Gerichten einschl. dem BSG
eine genaue Auflistung darüber, welche Ausgaben ein Unfallopfer aus der Verletztenrente
zusätzlich zu bezahlen hat.
Wenn sich Dein Anwalt angeblich so „zuversichtlich“ an die Sache „heranpirscht“, dann wird er auch nicht die Mühe scheuen und Deine zusätzlichen Ausgaben, welche ausschließlich nur aus der Verletztenrente erbracht werden können, dem Gericht – evtl. sogar dem BSG – gegenüber genau zu beziffern –
Die Gerichte verlangen eindeutige Beweise-
Ein Unfallopfer hat die Zeit der Welt
– das Erstellen der Ausgabenbelege dürfte eine Leichtigkeit sein – und siehe da, schon kann und darf das Gericht sogar feststellen,
dass ausgerechnet für diese "zusätzlichen" Ausgaben sogar die
Berufsgenossenschaft zuständig sein dürfte!
Und wenn Dir keine zusätzlichen Ausgaben entstehen, dann dürftest Du leer ausgehen. Das BSG vertrat bisher die Auffassung, dass eine Verletztenrente Lohnersatz darstellt. Nach Bereiter-Hahn - auch zitiert vom LSG Hamburg -
ist es dem BVG gleichzustellen. D.h. Deine verletzungsbedingten "zusätzlichen" Kosten müssten zunächst abgezogen werden. Sollte das Gericht eine andere Meinung vertreten, wäre Deine BG für die zusätzlichen Kosten heran zu ziehen.
(Verletztenrente + unfallbedingte Mehrausgaben).
Weiterhin viel Erfolg.
anaconda