Es kann noch dicker kommen!
Hallo zusammen,
ich möchte euch mal eine Kurzfassung meiner Lebensgeschichte geben, um zu verdeutlichen, wie schlimm es kommen kann.
Am 26.08.1989 erlitt ich einen Arbeitsunfall durch Fremdverschulden, bei dem ich das linke Bein im Oberschenkelbereich verlor. Damals war ich gerade 20 Jahre alt. Zunächst bekam ich einen Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt über 70 % (heute sind es 80%) und von der BG erhalte ich eine Unfallteilrente in Höhe von 60% (627,-Euro).
1994 entzog mir die LVA meine Erwerbsminderungsrente, weil man meinem Leben einen "neuen Sinn" geben wollte. Plötzlich stand ich ohne Kranken- und Rentenversicherung da. Bis zur Umschulung 1996 mußte ich meine KV selbst bezahlen. Die mir entstandene Lücke in der RV kann ich nicht mehr schliessen.
Ich habe mich in all den Jahren mit dem Üblichen über Wasser gehalten. Umschulung, ABM usw..
Nach einer weiteren ABM 2005 war ich ab Juli von Hartz 4 betroffen und wegen des Bezuges meiner Unfallteilrente hatte ich natürlich keinen Anspruch auf Leistungen. Also verlor ich zum zweiten mal meine KV/RV.
Nachdem ich mich an den Ombudsrat und das Arbeitsministerium gewandt und mich 6 Monate mit der ARGE gestritten hatte, erhalte ich nun einen Zuschuß zu einer freiwilligen Krankenversicherung. Eine Rentenversicherung habe ich jedoch seit 2005 nicht mehr. Der Zuschuß zur KV deckt diese nicht voll ab, denn ich habe etwa 7,60 Euro zu viel Rente und muß jeden Monat draufzahlen.
Die 7,60 Euro sind also der Grund, warum ich keine Rentenversicherung mehr habe und dies hat weitere Folgen. Die LVA hat seit 2004 zwei Rentenanträge von mir abgelehnt, obwohl ich gerade mal 300 m am Stück laufen kann. Man hält mich für voll erwerbsfähig.
Nun gibt es für die LVA noch mehr Grund zur Freude, denn ohne RV habe ich gar keinen Anspruch mehr auf Erwerbsminderungsrente.
Laut meiner Renteninformation hätte ich heute einen Anspruch auf 157,- Euro Altersrente. (Ohne Unfall hätte ich 1995 bereits 3300,- DM brutto verdient.) Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (ohnehin nur ein Luftschloss) würde heute angeblich niedriger sein, als sie zuletzt 1994 (1099,- DM) war. Eine vernünftige Erklärung bekommt man diesbezüglich von der Rentenversicherung nicht.
Da mein VdK - Anwalt noch hilfloser war als ich, bin ich Ende 2007 ausgetreten. Genau genommen wurde ich durch das Einreichen und Zurückziehen sinnloser Widersprüche und Klagen nur abgezockt.
Dieses Urteil war zunächst ein kleiner Hoffnungsschimmer:
LSG Hamburg: Unfallrente eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers ist nur teilweise anzurechnen
Das Landessozialgericht Hamburg hat sich mit Urteil vom 15.03.2007 - L 5 AS 5/06 für eine teilweise Nichtberücksichtigung einer Unfallrente bei der Ermittlung der Hilfebedürftigkeit eines Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nachsuchenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausgesprochen. Die Höhe des anrechnungsfreien Betrages richtet sich nach Ansicht des erkennenden Gerichts nach der Höhe der Grundrente nach dem BVG, die bei gleichem Grad der MdE geleistet werden würde.
Die Beteiligten des Verfahrens vor dem Landessozialgericht Hamburg stritten über die Frage, ob die dem Kläger, einem Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, gewährte Versichertenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in voller Höhe auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II anzurechnen ist. Der Kläger bezieht eine Versichertenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30% i.H.v. 396,20 Euro. Diese rechnete der Beklagte, der zuständige Leistungsträger nach dem SGB II, in voller Höhe leistungsmindernd an. Der Kläger ist der Auffassung, es handele sich bei der Rente um eine zweckbestimmte Einnahme, die nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II anrechnungsfrei sei.
Nach Auffassung des Landessozialgerichts Hamburg ist die Unfallrente nur zum Teil auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende anzurechnen. Die teilweise Nichtberücksichtigung ergebe sich aus § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II. So sei in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Unfallrente verschiedene Funktionen erfülle und zum einen dem Einkommensersatz, zum anderen aber auch der Kompensation immaterieller Schäden und dem Ausgleich eines durch die Körperschäden bedingten Mehrbedarfs diene. Soweit die Unfallrente dem Einkommensersatz diene, erfülle sie wie die Leistungen nach dem SGB II den Zweck der Sicherung des Lebensunterhalts. Hinsichtlich ihres dem Ausgleich immaterieller Schäden dienenden Teils bestehe jedoch keine Zweckidentität. Zur Bestimmung dieses, nicht der Anrechnung unterliegenden Anteils könne auf die dem § 93 Abs. 2 Nr. 2 a SGB VI unterliegende Wertung zurückgegriffen werden. Hiernach bleibt, so das erkennende Gericht, beim Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Unfallrente der Betrag der Unfallrente anrechnungsfrei, der bei gleichem Grad der MdE als Grundrente nach dem BVG geleistet würde. Im Falle des Klägers blieben demnach 118,- Euro anrechnungsfrei.
Quelle:
http://www.lexisnexis.de
Laut Auskunft des VDK handelte es sich bei dem Kläger um jemanden, der seinen Unfall bei der NVA hatte. Das zählte damals wohl als Arbeitsunfall. Mit dem Urteil hat er erreicht, daß er aber so behandelt wird, als wäre er als Bundeswehrsoldat verunglückt und deshalb wird seine Rente nicht angerechnet. Das ist natürlich ungerecht, aber typisch für unseren "Sozialstaat".
Wenn ich richtig informiert bin, wollte man die Unfallrente "aufsplitten". Ein Teil sollte dann als Schmerzensgeld gelten. Somit dürfte sie dann nicht mehr voll auf Alg 2 angerechnet werden. Solange jedoch die Politiker dieses Problem ignorieren, wird sich alles noch verschlimmern. Wenn Arbeitgeberpräsident Hundt sich durchsetzt und die Unfallrenten nur noch bis zur Altersrente gezahlt werden, bedeutet dies für die Betroffenen, mit einem Tritt in die Altersarmut befördert zu werden. Wie sollte man sich in dieser Zeit als Schwerbehinderter auch einen vernünftigen Rentenanspruch erarbeiten können? Das dürfte nur wenigen Betroffenen gelingen.
Gruß Hawkins