Wie erfolgt die Abrechnung der Abzüge
gab es da jetzt eine Gesetztesänderung? Mir wurde damals gesagt, dass die Renten NICHT miteinander verrechnet werden
Nach Wegeunfall 2005 und 3 Jahre Krankenhaus / 3 Ops an der Lendenwirbelsäule sowie Brustwirbelkörper und eine rechte Lunge zu 70 % eingeschränkt [FONT=Icons, Georgia, serif]beides irreparabel ![/FONT]
+ 50 % Gdb Versorgungsamt,
Zum 2008 Bescheid von der BG :
Jahresarbeitsverdienst 52.960,12
Anpassungsfaktor 1,0054
Vollrente Jährlich 35.306,75
Teilrente nach MDE 30%
Jahresbeitrag 10.592,03
Monatlich 882,67
Heute 2016 sind es 1000,10 ( nach Rentenerhöhungen)
Entgeltpunkte 04.02.2015 37.3323
ein Entgeltpunkt = 28,61 €
Eingezahlter Beitrag = 193.000 €
Rente bei Erwerbsminderung 1.377,07
bislang erreicht 1.068,08
bei Renten beginn 1.56,21
Eingezahlt seit 1982 35 Jahre (In 2017)
wollte Anfang 2017 Erwerbsminderungsrente beantragen (50% von 1.377,00 € 3- 4 Stunden arbeiten noch möglich) Reha durch und eigentlich hatte alles notwendige Ärztliche vorgelegen.
(Termin im November beim Rentenamt.)
Jetzt mach ich eure Berechnung und sehe, das ich überhaupt keinen Rente bekommen werde.
So meine Berechnung richtig ist. Bitte Bitte wo gibt es hier das Seil , das Seil zum aufhä....
Ich habe 25 Jahre Vollzeit und 8 Jahre 50 % aus gesundheitlichen, oben ersichtlichen gründen , (Ohne Erwerbsminderung beantragt zu haben ), wie ein workaholic gearbeitet !
ok Bitte mal Berechnung Prüfen
1 Bei voller Erwerbsminderung 1.377,77 / 2 = 688,53
2 30 % MDK = 129 € der zeitge Bg Rente 1000 – 129 = 871 €
3 688,53 +871 =1559
4 52.9000 ( 70 % davon) = 37.030 / 12 = 3085 €
5 3085 – 1559 = um 1456 € wir die altersrente/Erwerbs..gekürtz bei 688,53
somit Nuuullll Rente
Ist das richtig so ? He dann habe ich ja noch Glück , , kein Kranken/Pflegebeitrag von 10,04 %