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Unfallrente und Altersbezüge - Wie erfolgt die Berechnung der Abzüge?

Hallo Seenixe,

bei der Verrechnung einer Unfallrente mit der EMR wird also nur das betrachtet. Mein Hinzuverdienst bleibt hier unberührt, oder?

Viele Grüße

Abendsonne
 
Mindestgrenzbetrag

Hallo,

ich schreibe mal hier meinen ersten Beitrag im Forum, da mich dieses Thema: Zusammentreffen der Renten aus der GRV und GUV gerade ziemlich interessiert.

Ich wollte diesen Mindestgrenzbetrag bei der Berechnung nochmal hervorheben, nachdem ich mich nun einige Zeit damit beschäftigt hatte.

Bei mir ist die Konstellation so, dass der fiktive JAV, der ja heute zur Berechnung der Unfallrente dient und später für den Grenzbetrag herangezogen wird, weniger ist, als ich tatsächlich verdiene. Oder anders gesagt, wahrscheinlich wird meine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung höher sein, als diese 70% des fiktiven JAV. Und daher auch meine Befürchtung, dass ich durch diesen Grenzbetrag später in Summe weniger habe, als mein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Deshalb wollte ich diesen Absatz nochmal hervorheben und insbesondere den letzten Satz.

"(3) Der Grenzbetrag beträgt 70 vom Hundert eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes, der der Berechnung der Rente aus der Unfallversicherung zugrunde liegt, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung; bei einer Rente für Bergleute beträgt der Faktor 0,4. Mindestgrenzbetrag ist der Monatsbetrag der Rente ohne die Beträge nach Absatz 2 Nr. 1."


Damit würde sich dann folgende Berechnung ergeben. (Beispiel von einem gewissen Jonny, kopiert aus einem anderem Forum)

Die Berechnung sähe dann folgendermaßen aus:
Obergrenze 1/12 von 70 % des JAV = 2100,00
Mindestobergrenze die Rente selbst = 2500,00 (laut Renteninformation der GRV)
Rentenbeträge aus GRV + GUV abzgl. Freibetrag = 2778,67
Liegt über der Mindestobergrenze von 2500,00
Um 278,67
Rente aus der GRV deshalb nur noch 2221,37
Rente aus der GUV unverändert 400,00 (20%)
Zusammen also 2621,37
Mehrbetrag durch Unfallrente 121,37 (= Freibetrag)

Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist, wie sich der Freibetrag errechnet. Ist dass ein bestimmter Prozentsatz? Oder wo kommt der her oder wie hoch ist der z.b. bei 20%?

Wäre schön, wenn mir das noch jemand genauer erklären könnte. Ansonsten ein super Forum! Vielen Dank dafür. :)
 
Schreibfehler

Die Berechnungsdarstellung ist sehr gut nachvollziebar. Allerdings ist in Schritt 2 offensichtlich ein Schreibfehler, der zu Mißverständnissen führen könnte. Es wird darauf verwiesen, dass der Freibetrag nach § 31 BVG 233,00 € beträgt. Richtig ist jedoch 174,00 €, wie es in der weiteren Rechnung auch verwendet wurde. Ansonsten alles richtig, alles super.
Mfg
Hannes54
 
Renten

Hallo an alle,

es wird immer gesagt, dass die Unfallrente nicht gegen die Rente aus DRV angerechnet werden bei ehemals Selbständigen.

Mein Partner war heute bei der Rentenberatung. Er kann schon normale Altersrente mit Abschlägen zwar, beantragen, was wir dann auch gemacht haben.

MDE BG aktuell 70 %
Schwerbehinderung 100 % auf Dauer.

Mein Partner war vom 01.04.1969 - 30.06.1980 pflichtversichert und hat danach bis 02/ 2014 freiwillig den Mindestbeitrag gezahlt.

Nach Aussage der DRV gibt es aber auch bei #Selbständigen eine Berechnungsformel, die bei Überschreiten eines bestimmten Betrages die DRV Rente kürzen könnte.

Mein Partner gehörte noch der BG auf automatischer freiwilliger Basis an, was ja Ende 2007 auslief. Der Unfall war 2007.

Er hat somit BG Beiträge und Rente selber gezahlt, würde aber bei Erreichen beider Renten einen Monatsbetrag von über 1500,00 € erreichen, die DRV Rente dann gekürzt werden.

Kennt jemand diese Berechnungsformel oder kann jemand etwas zu diesem Thema sagen.

Wir sind etwas verwirrt?

Reickja
 
Hallo Reickja,

hier wird das relativ einfach und gut erklärt:

http://www.unfallrente.net/unfallrente-und-altersrente.html

Das gilt übrigens auch, wenn man eine volle EM Rente beziehen würde.

Entscheident ist noch am Ende der Ausführungen:

Ruhensberechnung bei Selbstständigen

Eine Kürzung der gesetzlichen Rente erfolgt bei Selbstständigen nicht, wenn diese ihren Beitrag zur Berufsgenossenschaft selbst eingezahlt haben. Auch eine Ruhensberechnung darf in diesem Fall seitens des Rententrägers nicht durchgeführt werden.

Danach müstest Du wissen ob das richtig oder falsch ist mit der Kürzung.
 
Rentenberechnung

Hallo Rajo 1967,

vielen Dank für Deine Antwort und auch für den Link. Nur das hilft mir ja leider nicht weiter.

DA steht das drin, was ich ja wusste. nur die von der DRV haben úns ja genau etwas anderes gesagt.

Daher ja auch meine Frage. ob jemand die Berechnungsgrundlage, die die DRV jetzt anwendet, kennt?

Gruß Reickaj
 
Hallo Reickja,

nun wenn Dein Mann für 2007 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung geleistet hat um dort versichert zu sein, dann hat die DRV falsche Auskünfte gegeben. Du solltest nicht darauf vertrauen das alles richtig ist, was die DRV von sich gibt.

Entscheident ist allein, was in dem Jahr war als der AU eingetreten ist. Hat Dein Mann Beiträge zur gesetzlichen Unfall für diesen Zeitraum selbst bezahlt, dann darf die DRV die Unfallrente nicht anrechnen. Ist er ohne Beiträge freiwillig versichert gewesen, dann ist das rechtens mit der Anrechnung.

Die Berechnung ist doch auf der Seite mit einem Beispiel vorgerechnet. Wie viel genauer solls denn gehen ohne sämtliche persönliche Grundlagen zu kennen? Es wird für jeden einzeln errechnet (da gibt es keine Pauschalen).
 
Rentenberechnung

Hallo Rajo 1967,

den entscheidenden Hinweis hast Du mir jetzt gegeben.

In der Tat war mein Partner freiwillig als Selbständiger automatisch bei der BG versichert.

Das ist dann wohl der Unterschied.

Aber nochmal eine andere Frage?

Wir sollen der DRV gegenüber einen Fragebogen ausfüllen, der Angaben zum Unfall macht.

Der Unfall war 2007.

Wir verstehen das nicht. Was geht das die DRV an? Der Fragebogen ist mit der Nr. R 0870 gekennzeichnet? Ermittlungsfragebogen heißt es da so hübsch.

Mein Partner beantragt ganz normale Altenrente allerdings mit Abschlägen?

Irgendwie beschleicht uns da ein merkwürdiges Gefühl:

Hat jemand da mit Erfahrung?

Gruß Reickja
 
Hallo,

die DRV prüft mit diesem Fragebogen ab, ob noch jemand in der Haftung ist, der dann mit zur Leistung herangezogen werden kann. Eigentlich ein ganz normaler Prozess. Nicht überbewerten und vernünftig ausfüllen.

Gruß von der Seenixe
 
Fragebogen

Hallo Seenixe,

vielen Dank für Deine Antwort.

Mag ja sein, nur dennoch ist es merkwürdig.

Da der Unfallhergang für uns abgeschlossen ist, Ansprüche weder von der Gegenseite noch von uns gestellt worden sind, greifen da sicher schon längst die Verjährungsfristen.

Man fühlt sich eigentlich ständig nur durchleuchtet.

Gruss Reickja
 
Hallo,

die DRV ist entsprechend verpflichtet zu prüfen. Nein, man wird nicht ständig nur durchleuchtet. Hier würde ich sagen, dass die Damen und Herren entsprechend ihren Vorschriften handeln ;-)

Gruß von der Seenixe
 
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