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Unfallrente und Altersbezüge - Wie erfolgt die Berechnung der Abzüge?

Hallo Connytulpe,

ich glaube die Frage kann ich dir beantworten.

So wie ich es verstanden habe wird der Grenzbetrag aus dem JAV vor dem Unfall ermittelt, sprich das Jahreseinkommen welches Grundlage zur Berechnung der BG Rente gedient hat.

Also 70 % 1/12 JAV vor dem Unfall - (Altersrente + BG Rente) + Freibetrag der BG Rente.
Ja und dann kommt lt. Rentenversicherer der Rentenfaktor ins Spiel.

Gruß
Bullson
 
Guten Abend, Bullson,

Danke! Dann bin ich etwas beruhigter. Berechnungen zugunsten der Geschädigten ist ja nicht unbedingt vorauszusetzen....

Connietulpe
 
Hallo Connietulpe,

wenn man so rechnet wie beschrieben hast du sicher recht,
was mich nur so unsicher macht ist halt der Rentenfaktor.
Wenn man den Grenzbetrag nämlich mal Faktor 0,5 für die Unfallrente
nimmt sieht die Welt nicht mehr so rosig aus.

Aber wie gesagt, hier ist mir die ganze Berchnung nicht schlüssig
und ich hoffe das Irgendjemand hier Licht ins dunkel bringen kann.

Warten wir halt mal ob sich jemand meldet..........

mit freundlichen Gruß
Bullson
 
Hallo zusammen,

kann den niemand diesen Rentenfaktor erklären.? :confused:

Gruß
Bullson
 
Rente Abzüglich Unfallrenten...

Hallo,
wie wird meine zukünftige Rente berechnet ?
45 Jahre gearbeitet, immer über der Beitragsbemessungsgrenze.
Bekomme seit 1990 eine BG-Rente ( 30 % )von 750 € und seit 2004 eine Unfallrente der Gemeindeunfallversicherung von 400 € ( 20 %)
Das Jahreseinkommen beträgt 82.000 €
Gruß
Lotta1958
 
Hallo Lotta,
erklärt ist die Berechnung im 1.Beitrag. Eine konkrete Berechnung liefert Dir die Rentenversicherung. Durch Deine zwei Renten und fehlender Angaben über die Höhe des JAV zum Zeitpunkt der Unfälle wird Dir keiner die Rente berechnen können.
Ab wann bekommst Du Rente? Lasse Dir eine Berechnung der Rentenversicherung durchführen...

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Gert,

vielen Dank für Deinen Hinweis auf diese Petition. Ich habe sofort unterschrieben und auch andere Menschen aufgefordert, sich zu beteiligen. 82 Unterstützer, dies kann ja wohl nicht alles gewesen sein.
Sehr gut.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe, danke für die Unterstützung der Petition. Ich bin auch gerade dran diesbezüglich eine Anfrage zu starten, allerdings möchte ich erklärt haben, warum mir mein von mir mit Geld (Beiträge zur Rentenversicherung) erarbeiteter Rentenanspruch für die gesetzliche Altersrente weggenommen wird man doch schon durch weniger Rentenpunkte (durch lange Krankheitszeiten wegen des Unfalles) "bestraft". Zu DDR Zeiten haben wir auch schon einen sogenannten Rundumschlag gemacht frei nach dem Motto "ein Brief kostet ja nur 20 Pfennig". Diesmal geht meine Anfrage auch wieder rundherum, Merkel, Gauck, Sozialminister, auch an die gleichen Stellen in Thüringen. Bin mal gespannt, was die antworten.
Grüße aus Eisenach
Gert www.jamesdancingsound.de.tl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
meine Mutter erhält eine große Witwenrente und Leistungen aus einer Unfallversicherung.

Berechnung Jahresverdienst Summe X
70% von einem zwöfltel Summe X
Summe mal Faktor 0,6
ergibt Grenzbetrag von X...usw.

Soweit alles korrekt

Bei welcher Berufserkrankung speziell Lungenerkrankung (hier für meinen Vater 4104 aus Berufskrankheit-Liste zu 100%) ist der "Faktor" zu senken auf 0,4 (Knappschaft)?
 
Hallo Seenixe,wie ist das wenn der Ehepartner der die Unfallrente bezieht stirbt?
 
Hallo schadow7,
herzlich willkommen hier im Unfallopfer-Forum.
Die Beantwortung deiner Frage ist so ohne weiteres nicht möglich. Dies liegt daran das erst einmal zu klären ist, ob der Tod des Ehepartners durch den Unfall verursacht ist. Falls ein Unfallzusammenhang bestritten wird, kommen nach Paragraf 63 SGB VII nur Beihilfen infrage. Geregelt wird dies alles in Paragraf 63 SGB VII.
Wenn du dort nachgelesen hast, oder uns die entsprechenden Informationen die zur Beantwortung der Frage notwendig sind hast zukommen lassen, werden wir sicherlich darauf auch konkrete Antworten geben können.

Gruß von der Seenixe
 
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