Hallo Connytulpe,
ich glaube die Frage kann ich dir beantworten.
So wie ich es verstanden habe wird der Grenzbetrag aus dem JAV vor dem Unfall ermittelt, sprich das Jahreseinkommen welches Grundlage zur Berechnung der BG Rente gedient hat.
Also 70 % 1/12 JAV vor dem Unfall - (Altersrente + BG Rente) + Freibetrag der BG Rente.
Ja und dann kommt lt. Rentenversicherer der Rentenfaktor ins Spiel.
Gruß
Bullson
ich glaube die Frage kann ich dir beantworten.
So wie ich es verstanden habe wird der Grenzbetrag aus dem JAV vor dem Unfall ermittelt, sprich das Jahreseinkommen welches Grundlage zur Berechnung der BG Rente gedient hat.
Also 70 % 1/12 JAV vor dem Unfall - (Altersrente + BG Rente) + Freibetrag der BG Rente.
Ja und dann kommt lt. Rentenversicherer der Rentenfaktor ins Spiel.
Gruß
Bullson