Mein Mann bezieht seit 10/05 eine Unfallrente der BG in Höhe von 230 €.
Wir bekommen ebenfalls seit 2005 ALG II, die ARGE bringt die Unfallrente wird voll in Abzug. Die MdE liegt bei 20 %, muss nicht ein Freibetrag gewährt werden, und in welcher Höhe?
Warum zählt diese Rentenform als Eibkommen?
Sie hat doch irgendwo eine Schmerzensgeldfunktion. Man hat ja schließlich aufgrund eines Unfalls Folgeschäden.
Wüdre mich über Hinweise sehr freuen...
Wir bekommen ebenfalls seit 2005 ALG II, die ARGE bringt die Unfallrente wird voll in Abzug. Die MdE liegt bei 20 %, muss nicht ein Freibetrag gewährt werden, und in welcher Höhe?
Warum zählt diese Rentenform als Eibkommen?
Sie hat doch irgendwo eine Schmerzensgeldfunktion. Man hat ja schließlich aufgrund eines Unfalls Folgeschäden.
Wüdre mich über Hinweise sehr freuen...